Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Oktober 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2226 6. Wahlperiode 07.10.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Bereitstellung von Landesmitteln für Standardverbesserungen in den Kitas und Einhaltung der Standards und ANTWORT der Landesregierung 1. Wann hat die Landesregierung Mittel in welcher Höhe für welche Standardverbesserungen, die sich aus der Novellierung des Kinder- tagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) zum 1. August 2013 ergeben haben, an die örtlichen Träger überwiesen (bitte Betrag je Leistung insgesamt für Mecklenburg-Vorpommern sowie je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt angeben)? Die zusätzlichen Landesmittel für die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation nach § 10 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 18 Absatz 3 des Kindertagesförderungs- gesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) für den Zeitraum 1. August 2013 bis 31. Dezember 2013 in Höhe von 3.825.910 Euro wurden den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe am 27.08.2013 zugewiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Zuweisung (in Euro) Datum der Zuweisung 1 Hansestadt Rostock 489.186,94 27.08.2013 2 Landeshauptstadt Schwerin 231.691,63 27.08.2013 3 Landkreis Ludwigslust-Parchim 480.869,41 27.08.2013 4 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 626.252,13 27.08.2013 5 Landkreis Nordwestmecklenburg 382.258,30 27.08.2013 6 Landkreis Rostock 543.734,48 27.08.2013 7 Landkreis Vorpommern-Greifswald 549.111,86 27.08.2013 8 Landkreis Vorpommern-Rügen 522.805,25 27.08.2013 Summe 3.825.910,00 Drucksache 6/2226 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die zusätzlichen Landesmittel für den damit im Zusammenhang stehenden finanziellen Ausgleich des zusätzlichen Zeitumfangs für die mittelbare pädagogische Arbeit nach § 10 Absatz 5 Satz 4 KiföG M-V in Höhe von 159.413 Euro wurden den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe am 27.08.2013 zugewiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Zuweisung (in Euro) Datum der Zuweisung 1 Hansestadt Rostock 20.382,80 27.08.2013 2 Landeshauptstadt Schwerin 9.653,82 27.08.2013 3 Landkreis Ludwigslust-Parchim 20.036,24 27.08.2013 4 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 26.093,85 27.08.2013 5 Landkreis Nordwestmecklenburg 15.927,44 27.08.2013 6 Landkreis Rostock 22.655,62 27.08.2013 7 Landkreis Vorpommern-Greifswald 22.879,67 27.08.2013 8 Landkreis Vorpommern-Rügen 21.783,56 27.08.2013 Summe 159.413,00 Die Abschlagszahlungen der Landesmittel für die anteilige Entlastung von Elternbeiträgen für die Monate August bis September 2013 sowie Oktober bis Dezember 2013 entsprechend § 21 Absätze 5 und 5a in Verbindung mit § 18 Absätze 13 und 14 KiföG M-V hat das Land umgehend nach Vorlage der Bedarfsanmeldungen den Landkreisen und kreisfreien Städten zugewiesen. Die Zahlungen wurden zeitgleich angewiesen. Der Landkreis Rostock hat bisher keine Bedarfsanmeldung für die Elternbeitragsentlastung für die Förderung von Kindern unter drei Jahren und im Jahr vor deren voraussichtlichem Eintritt in die Schule in Kindertages- einrichtungen und in Tagespflege eingereicht, die Zuweisung der Landesmittel ist somit derzeit nicht möglich. Elternbeitragsentlastung für die Förderung von Kindern unter drei Jahren in Kindertages- einrichtungen und in Tagespflege Landkreis/kreisfreie Stadt Zuweisung (in Euro) Datum der Zuweisung 1 Hansestadt Rostock 1.008.754,90 19.09.2013 2 Landeshauptstadt Schwerin 489.663,65 26.09.2013 3 Landkreis Ludwigslust-Parchim 789.954,35 19.09.2013 4 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 890.317,30 19.09.2013 5 Landkreis Nordwestmecklenburg 586.583,90 19.09.2013 6 Landkreis Rostock Es liegt noch keine Bedarfs- anmeldung vor. 7 Landkreis Vorpommern-Greifswald 754.400,00 19.09.2013 8 Landkreis Vorpommern-Rügen 914.800,00 19.09.2013 Summe 5.434.474,10 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2226 3 Elternbeitragsentlastung für die Förderung von Kindern im Jahr vor deren voraussichtlichem Eintritt in die Schule in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege Landkreis/kreisfreie Stadt Zuweisung (in Euro) Datum der Zuweisung 1 Hansestadt Rostock 323.623,52 19.09.2013 2 Landeshauptstadt Schwerin 144.298,64 26.09.2013 3 Landkreis Ludwigslust-Parchim 347.008,96 19.09.2013 4 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 384.102,28 19.09.2013 5 Landkreis Nordwestmecklenburg 267.116,48 19.09.2013 6 Landkreis Rostock Es liegt noch keine Bedarfs- anmeldung vor. 7 Landkreis Vorpommern-Greifswald 306.624,00 19.09.2013 8 Landkreis Vorpommern-Rügen 348.668,00 19.09.2013 Summe 2.121.441,88 2. Wenn bisher keine zusätzlichen Mittel für Standardverbesserungen, die zum 1. August 2013 in Kraft getreten sind, an die örtlichen Träger geflossen sind, warum nicht? 3. Wie sollen nach Ansicht der Landesregierung die Träger die zusätz- lichen Kosten durch die gesetzlichen Standardverbesserungen zum 1. August 2013 bis zur Bereitstellung der Landesmittel finanzieren? 4. Wenn bisher keine zusätzlichen Mittel für Standardverbesserungen, die zum 1. August 2013 in Kraft getreten sind, an die örtlichen Träger geflossen sind, bis wann sollen diese Mittel überwiesen werden? Zu 2, 3 und 4 Die Fragen 2, 3 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet. Die zusätzlichen Landesmittel für die Finanzierung der Standardverbesserungen in der Kindertagesförderung wurden entsprechend den Darstellungen in der Antwort zu Frage 1 an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ausgezahlt. Der Landkreis Rostock hat bisher keine Bedarfsanmeldung für die Elternbeitragsentlastung für die Förderung von Kindern unter drei Jahren und im Jahr vor deren voraussichtlichem Eintritt in die Schule in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege eingereicht. Die Zuweisung der Landesmittel ist somit derzeit ausgeschlossen; die Zuweisung erfolgt unverzüglich nach Übermittlung der Bedarfsanmeldung durch den Landkreis Rostock und einer Plausibilitätsprüfung durch das Land. Drucksache 6/2226 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Durch welche Maßnahmen und in welchem Umfang stellt die Landes- regierung die Einhaltung der gesetzlichen Standards in den Kitas sicher? Die Umsetzung des KiföG M-V einschließlich der Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben fällt in den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden zu diesbezüglichen Fragen umfassend insbesondere durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur beraten. Die Sicherstellung beispielsweise der Fachkraft-Kind-Relation obliegt nach § 10 Absatz 4 KiföG M-V den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Die Landkreise und kreisfreien Städte legen das Nähere durch Satzungen fest. Darüber hinaus macht die Landesregierung zur Überprüfung der Wirksamkeit bundes- und landesgesetzlicher Regelungen zur Kindertagesförderung regelmäßig Gebrauch von der Regelung des § 23 KiföG M-V über die Einholung von Auskünften zum Zweck der Haushalts- und Finanzplanung, der Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie anlassbezogen von den aufsichtsrechtlichen Mitteln nach der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern.