Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. Oktober 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2227 6. Wahlperiode 14.10.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. André Brie, Fraktion DIE LINKE Verbraucherschutz im Schulunterricht und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Schwerpunkte sehen die Rahmenrichtlinien der Fächer Sozialkunde, Arbeit-Wirtschaft-Technik sowie Wirtschaft an den Regionalen Schulen, Gymnasien sowie Gesamtschulen im Bereich Verbraucherschutz vor? Rahmenpläne legen nicht im Detail die Unterrichtsinhalte und die an ihnen zu erwerbenden Ziele und Kompetenzen fest. Insofern ist es Aufgabe der einzelnen Lehrkraft, die konkrete Auswahl der Unterrichtsgegenstände vorzunehmen. Hierbei ist ein vornehmliches Kriterium in den Fächern Sozialkunde und Arbeit-Wirtschaft-Technik (AWT), dass die ausgewählten Gegenstände schülerrelevant sind. Alle im Rahmenplan des Faches AWT und etwa die Hälfte der Themenfelder des Faches Sozialkunde weisen - unabhängig von der Schulart - starke Affinität zur Verbraucherbildung auf. Schwerpunkte sind dabei rechtliche Grundlagen, Hand- habung allgemeiner Geschäftsbedingungen, Verbraucherberatung sowie Besonderheiten bei Geschäften im Internet. Auch die Fächer Biologie/Chemie (Thema Ernährung), Informatik (Thema neue Medien) und Geographie/Philosophie (nachhaltiger Konsum) enthalten dem Verbraucherschutz zugehörige Lernfelder. Drucksache 6/2227 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welcher zeitliche Rahmen ist hierfür vorgesehen oder gestattet? Die verbindlichen Themen in den Rahmenplänen betreffen etwa 60 Prozent der verfügbaren Unterrichtszeit. In welchem Maße dieses Zeitkontingent zur Behandlung von Themen der Verbraucherbildung genutzt wird, liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Lehrkraft. Die Nutzung der verbleiben- den 40 Prozent der Unterrichtszeit steht der freien Auswahl von Unterrichtsgegenständen und damit auch für Themen der Verbraucherbildung offen. Es wird auf den § 4 Absatz 9 Schul- gesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern verwiesen. 3. Erfolgt die Ausgestaltung fakultativ oder obligatorisch? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Behandlung des Themas „Verbraucherschutz“ in den Sekundarstufen I und II und sind hier Änderungen geplant? Die Behandlung des Themas Verbraucherschutz in der Sekundarstufe I und II erfolgt gemäß den rechtlichen Vorschriften. Änderungen sind nicht geplant. 5. Wie profitieren Schülerfirmen von Unterrichtsinhalten des Verbraucherschutzes? Schülerfirmen stellen eine praxisnahe Form des Lernens dar, bei der es grundsätzlich darum geht, die Gründung, Organisation und Leitung einer Firma kennenzulernen. Dabei geht es um rechtliche Grundlagen und Rechtsformen, ökonomische Kenntnisse und persönliches Erleben von Arbeit und Verantwortung. Als aktive Akteure am Wirtschaftsgeschehen werden bei allen Schülerfirmen zumindest Kompetenzen in den Themenbereichen Finanzen und Verbraucher- recht durch praktisches Handeln erworben. Die Behandlung des Themas Verbraucherschutz im Unterricht unterstützt diese Lernform. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2227 3 6. Wie erfolgen Beratungen zum Thema Verbraucherschutz an den Schulen des Landes? Alle Schulen können sich selbstständig externen Sachverstandes bedienen.