Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. Januar 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/228 6. Wahlperiode 31.01.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE Auswirkungen des Handels mit Zahlungsansprüchen und ANTWORT der Landesregierung 1. Welchen Umfang hat der Handel mit landwirtschaftlichen Zahlungsansprüchen in Mecklenburg-Vorpommern und welche Voraussetzungen sind an den Handel mit Zahlungsansprüchen geknüpft (bitte nach Jahren ab 2005 und Arten der Zahlungsansprüche auflisten)? a) Wie viele Zahlungsansprüche ohne Flächenbindung bestehen der- zeit in Mecklenburg-Vorpommern? b) Wie viele Flächen ohne Zahlungsansprüche werden derzeit in Mecklenburg-Vorpommern bewirtschaftet? 2. Auf welcher Grundlage erfolgt der Handel mit Zahlungsansprüchen und wie verfolgt und bewertet die Landesregierung diese Prozesse? a) Sind aus Sicht der Landesregierung durch den Handel negative Auswirkungen auf landwirtschaftliche Produktionsstrukturen, wie z. B. Pachtpreiserhöhungen bei Vorhandensein von mehr Zahlungsansprüchen als zur Verfügung stehender aktivierbarer Fläche zu befürchten? b) Sind Spekulations- oder Zentralisierungstendenzen bezüglich des Handels mit Zahlungsansprüchen denkbar und welche Möglichkeiten zur Verhinderung von missbräuchlichen Spekulationen sieht die Landesregierung? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 6/228 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Im Jahr 2005 wurden den damaligen Nutzerinnen und Nutzern der Flächen in den Regionen Zahlungsansprüche (ZA) zugewiesen. Die Zuweisung der Zahlungsansprüche war in Teilen (betriebsindividueller Betrag) abhängig von der Höhe bestimmter Direktzahlungen des Betriebes in den Jahren 200o bis 2002, vom Umfang der beihilfefähigen Fläche des Betriebes am 17.05.2005 sowie von der Höhe des Hektarprämienrechts der Region, in der sich die Flächen des Betriebes befanden. Mit Zuweisung der Zahlungsansprüche an die landwirtschaftlichen Nutzer erlosch gleichzeitig wieder der Bezug zur jeweiligen Fläche, über welche sie zugewiesen wurden. Zahlungsansprüche (außer besondere Zahlungsansprüche) können jährlich nur mit einem Äquivalent an Fläche aktiviert werden. Bei der Aktivierung der besonderen Zahlungsansprüche ist es erforderlich, dass mindestens noch die Hälfte des Tierbestandes aus dem Bezugsjahr 2005 im Betrieb gehalten wird. Es gab im Jahr 2011 insgesamt 1.335.306,56 normale Zahlungsansprüche, von denen 1.334.916,22 mit Fläche aktiviert wurden. Weiterhin gab es 31 besondere Zahlungsansprüche im Wert von 30.392,17 Euro. Diese besonderen Zahlungsansprüche wurden im Jahr 2005 tierhaltenden Betrieben ohne Fläche (zum Beispiel Wanderschäferinnen und Wanderschäfern) zugewiesen. Mit der Festsetzung der Zahlungsansprüche wurde auch die Möglichkeit zum Handel von Zahlungsansprüchen eröffnet. Bei der Übertragung von Zahlungsansprüchen wird zwischen einer endgültigen Überlassung (Verkauf) und einer zeitlich befristeten Übertragung (Verpachtung/Pacht) unterschieden. Zahlungsansprüche können nur in Verbindung mit der entsprechenden Fläche gepachtet beziehungsweise verpachtet werden. Diese Transaktionen werden durch die jeweiligen Interessentinnen und Interessenten rein privatrechtlich vorgenommen. Die Meldung an die Zentrale InVeKoS (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) - Datenbank (ZID) dient allein der Besitzübertragung und Verwaltung der Zahlungsansprüche. Es findet keine rechtliche Überprüfung der Übertragung statt. Aus Sicht der Landesregierung hat sich diese Verfahrensweise bewährt und sollte bis zum Ende der laufenden Förderperiode im Jahr 2013 fortgeführt werden. Nach Einschätzung der Landesregierung haben sich durch die Möglichkeit des Handels von Zahlungsansprüchen keine negativen Auswirkungen auf landwirtschaftliche Produktionsstrukturen ergeben. Darüber hinaus gehende statistische Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. 3. Ist der Handel mit Zahlungsansprüchen mit dem eigentlichen Zweck der Prämienzahlungen aus Sicht der Landesregierung vereinbar? Ja, da Zahlungsansprüche jährlich nur einer zur Verfügung stehenden genutzten Fläche in der jeweiligen Region aktiviert werden können. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/228 3 4. Welche Arten von Zahlungsansprüchen können gehandelt werden? Alle Arten von Zahlungsansprüchen können gehandelt werden. 5. Sind aus der Sicht der Landesregierung Eingriffe in den Handel mit Zahlungsansprüchen notwendig und durchsetzbar? Aus Sicht der Landesregierung ist ein Eingriff in den Handel mit Zahlungsansprüchen nicht notwendig und auch nur in Ausnahmefällen möglich, wie zum Beispiel bei Pfändungen. 6. Wie sind die Eigentumsverhältnisse der Zahlungsansprüche auf den verpachteten landwirtschaftlichen Landesflächen geregelt und welchen Einfluss bzw. Vorteil hat die Landgesellschaft aus dem Handel mit Zahlungsansprüchen? Zahlungsansprüche gehören ausschließlich der zugewiesenen Nutzerin beziehungsweise dem zugewiesenen Nutzer und haben keinen Bezug zu einer bestimmten Fläche. Die Übertragung von Zahlungsansprüchen beim Übergang von Flächen kann aber privatrechtlich in den entsprechenden Pachtverträgen vereinbart werden. Dies wird auch seitens der Landgesellschaft gehandhabt. 7. Wie viele ungenutzte Zahlungsansprüche wurden bisher in Mecklenburg -Vorpommern eingezogen und welche Verwendung finden diese? Im Zeitraum von 2005 bis 2010 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 5.163,49 Zahlungsansprüche aufgrund von mehrjähriger Nichtnutzung eingezogen und der nationalen Reserve zugeführt. Aufgrund des geringen Umfangs eingezogener Zahlungsansprüche erfolgt die Aufteilung aus der nationalen Reserve nicht auf alle Zahlungsansprüche, sondern nur für besondere Fälle. Drucksache 6/228 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 8. Wie wird sich die Reform der GAP nach 2013 aus Sicht der Landes- regierung auf den Handel mit Zahlungsansprüchen auswirken? Hierzu können zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindlichen Aussagen getroffen werden. Die bislang vorliegenden Entwürfe der EU-Kommission zur künftigen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 deuten darauf hin, dass bestehende Zahlungsansprüche mit dem 31.12.2013 erlöschen und über die Fläche aus der Antragstellung 2014 eine Neuzuteilung erfolgen soll.