Der M
inister
für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine
Anfrage mit Schreiben vom
31. Januar 2012
beantwortet.
LANDTAG MECKLENBURG
-VORPOMMERN
Drucksache
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6. Wahlperiode
31.01.2012
KLEINE ANFRAGE
des Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE
Auswirkungen des Handels mit Zahlungsansprüchen
und
ANTWORT
der Landesregierung
1. Welchen Umfang hat der Handel mit landwirtschaftlichen Zahlungs
-
ansprüchen in Mecklenburg
-Vorpommern und welche Voraus
set
-
zungen sind an den Handel mit Zahlungsansprüchen
geknüpft (bitte
nach Jahren ab
2005 und Arten der Zahlungs
ansprüche auflisten)?
a) Wie viele Zahlungsansprüche ohne Flächenbindung bestehen der
-
zeit in Mecklenburg
-Vorpommern?
b) Wie viele Flächen ohne Zahlungsansprüche werden derzeit in
Mecklenburg
-Vorp
ommern bewirtschaftet?
2. Auf welcher Grundlage erfolgt der Handel mit Zahlungsansprüchen
und wie verfolgt und bewertet die Landesregierung diese Prozesse?
a) Sind aus Sicht der Landesregierung durch den Handel negative
Aus
wirkungen auf
landwirtschaftlich
e Produktionsstrukturen, wie
z. B. Pachtpreiserhöhungen bei Vorhandensein von mehr
Zahlungsansprüchen als zur Verfügung stehender aktivierbarer
Fläche zu befürchten?
b) Sind Spekulations
- oder Zentralisierungstendenzen bezüglich des
Hande
ls mit Zahlungsansprüchen denkbar und welche Möglich-
keiten zur Verhinderung von missbräuchlichen Spekulationen sieht
die Landesregierung?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet.
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Im Jahr 2005 wurden den damaligen Nutzerinnen und Nutze
rn der Flächen in den Regionen
Zahlungsansprüche (ZA) zugewiesen. Die Zuweisung der Zahlungsansprüche war in Teilen
(betriebsindividueller Betrag) abhängig von der Höhe bestimmter Direktzahlungen des
Betriebes in den Jahren 200o bis 2002, vom Umfang der be
ihilfefähigen Fläche des Betriebes
am 17.05.2005 sowie von der Höhe des Hektarprämienrechts der Region, in der sich die
Flächen des Betriebes befanden. Mit Zuweisung der Zahlungsansprüche an die landwirt
-
schaftlichen Nutzer erlosch gleichzeitig wieder der Bezug zur jeweiligen Fläche, über welche
sie zugewiesen wurden.
Zahlungsansprüche (außer besondere Zahlungsansprüche) können jährlich nur mit einem
Äquivalent an Fläche aktiviert werden. Bei der Aktivierung der besonderen Zahlungs
-
ansprüche ist es erforder
lich, dass mindestens noch die Hälfte des Tierbestandes aus dem
Bezugsjahr 2005 im Betrieb gehalten wird.
Es gab im Jahr 2011 insgesamt 1.335.306,56 normale Zahlungsansprüche, von denen
1.334.916,22 mit Fläche aktiviert wurden. Weiterhin gab es 31 besondere Zahlungsansprüche
im Wert von 30.392,17 Euro. Diese besonderen Zahlungsansprüche wurden im Jahr 2005
tierhaltenden Betrieben ohne Fläche (zum Beispiel Wanderschäferinnen und Wanderschäfern)
zugewiesen.
Mit der Festsetzung der Zahlungsansprüche w
urde auch die Möglichkeit zum Handel von
Zahlungsansprüchen eröffnet. Bei der Übertragung von Zahlungsansprüchen wird zwischen
einer endgültigen Überlassung (Verkauf) und einer zeitlich befristeten Übertragung
(Verpachtung/Pacht) unterschieden. Zahlungsans
prüche können nur in Verbindung mit der
entsprechenden Fläche gepachtet beziehungsweise verpachtet werden. Diese Transaktionen
werden durch die jeweiligen Interessentinnen und Interessenten rein privatrechtlich
vorgenommen. Die Meldung an die Zentrale InVe
KoS (Integriertes Verwaltungs
- und
Kontrollsystem)
- Datenbank (ZID) dient allein der Besitzübertragung und Verwaltung der
Zahlungsansprüche. Es findet keine rechtliche Überprüfung der Übertragung statt.
Aus Sicht der Landesregierung hat sich diese Verfah
rensweise bewährt und sollte bis zum
Ende der laufenden Förderperiode im Jahr 2013 fortgeführt werden. Nach Einschätzung der
Landesregierung haben sich durch die Möglichkeit des Handels von Zahlungsansprüchen
keine negativen Auswirkungen auf landwirtschaft
liche Produktionsstrukturen ergeben.
Darüber hinaus gehende statistische Informationen liegen der Landesregierung nicht vor.
3. Ist der Handel mit Zahlungsansprüchen mit dem eigentlichen Zweck
der Prämienzahlungen aus Sicht der Landesregierung vereinb
ar?
Ja, da Zahlungsansprüche jährlich nur einer zur Verfügung stehenden genutzten Fläche in der
jeweiligen Region aktiviert werden können.
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4. Welche Arten von Zahlungsansprüchen können gehandelt werden?
Alle Arten von Zahlungsansprüche
n können ge
handelt werden.
5. Sind aus der Sicht der Landesregierung Eingriffe in den Handel mit
Zahlungsansprüchen notwendig und durchsetzbar?
Aus Sicht der Landesregierung ist ein Eingriff in den Handel mit Zahlungsansprüchen nicht
notwendig und auch nur in Ausnahmefällen möglich, wie zum Beispiel bei Pfändungen.
6. Wie sind die Eigentumsverhältnisse der Zahlungsansprüche auf den
ver
pachteten landwirtschaftlichen Landesflächen geregelt und
welchen Einfluss bzw. Vorteil hat die Landgesellschaft aus dem
Han
del mit Zahlungsansprüchen?
Zahlungsansprüche gehören ausschließlich der zugewiesenen Nutzerin beziehungsweise dem
zugewiesenen Nutzer und haben keinen Bezug zu einer bestimmten Fläche. Die Übertragung
von Zahlungsansprüchen beim Übergang von Flächen ka
nn aber privatrechtlich in den
entsprechenden Pachtverträgen vereinbart werden. Dies wird auch seitens der Landgesell
-
schaft gehandhabt.
7. Wie viele ungenutzte Zahlungsansprüche wurden bisher in Mecklen
-
burg
-Vorpommern eingezogen und welche Verwendung finden diese?
Im Zeitraum von 2005 bis 2010 wurden in Mecklenburg
-Vorpommern 5.163,49 Zahlungs
-
ansprüche aufgrund von mehrjähriger Nichtnutzung eingezogen und der nationalen Reserve
zugeführt. Aufgrund des geringen Umfangs eingezogener Zahlungsansprüche
erfolgt die
Aufteilung aus der nationalen Reserve nicht auf alle Zahlungsansprüche, sondern nur für
besondere Fälle.
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8. Wie wi
rd sich die Reform der GAP nach
2013 aus Sicht der Landes
-
regierung auf den Handel mit Zahlungsansprüchen auswirken?
Hierzu können zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindlichen Aussagen getroffen werden.
Die bislang vorliegenden Entwürfe der EU
-Kommission zur künftigen Ausgestaltung der
Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 deuten darauf hin, dass bestehende Zahlungsansprüche
mit dem 31.12.2013 erlöschen und über die Fläche aus der Antragstellung 2014 eine
Neuzuteilung erfolgen soll.