Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Oktober 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2283 6. Wahlperiode 30.10.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Zuweisungen für Suchtprävention und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hoch waren die Zuweisungen für Suchtprävention und zur Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs an die Landkreise bzw. kreisfreien Städte im Jahr 2012 und wie hoch werden sie im Jahr 2013 sein (bitte nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten getrennt darstellen )? Zuwendungsempfänger 2012 2013 (Stand 15.10.2013) Landkreis Ludwigslust-Parchim 197.678,90 € 217.678,90 € Landkreis Vorpommern-Greifswald 315.721,91 € 315.999,78 € Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 383.625,70 € 381.623,26 € Landkreis Nordwestmecklenburg 92.767,57 € 113.961,86 € Landkreis Rostock 213.901,81 € 213.701,81 € Landkreis Vorpommern-Rügen 126.741,08 € 129.932,86 € Hansestadt Rostock 220.351,00 € 230.351,00 € Landeshauptstadt Schwerin 74.691,20 € 90.000,00 € Summe 1.625.479,17 € 1.693.249,47 € Drucksache 6/2283 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Nach welchen Kriterien wurden die Zuweisungen auf die Landkreise bzw. kreisfreien Städte aufgeteilt? Die Zuwendungen an die Landkreise und kreisfreien Städte wurden unter Berücksichtigung des Haushaltsansatzes, der Höhe der jeweils vorliegenden Einzelanträge beziehungsweise der Summe aller Einzelanträge, des Verhältnisses von Einwohnern zu Fachkräften in der jeweiligen Gebietskörperschaft und regionaler Besonderheiten sowie in Auswertung statistischer Daten des Einrichtungs-Bezogenen Informations-Systems (EBIS) der Gesellschaft für Standarddokumentation und -auswertung vergeben. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Versorgungssituation bei der Suchtprävention und der Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs in den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und sind regionale Über- bzw. Unterversorgungen feststellbar? Die Landesregierung bewertet die Versorgungssituation bei der Suchtprävention und der Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs bezogen auf das gesamte Land als angemessen. Nach den zu Frage 2 genannten Kriterien sind regionale Unterschiede feststellbar. Die Landesregierung ist bestrebt, perspektivisch eine gleichmäßigere Verteilung der Beratungskapazitäten zu erreichen. 4. Wird die Arbeit der Träger der suchtpräventiven Angebote evaluiert? a) Wenn ja, auf Grundlage welcher Evaluationskriterien, in welchen Zeitabständen und durch wen wird die Arbeit evaluiert? b) Wenn nicht, warum geschieht dies nicht? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Im Rahmen der geförderten Projekte werden insgesamt Evaluationen durchgeführt. Es erfolgt eine regelmäßige Auswertung der EBIS-Daten. Die Evaluationskriterien werden dabei durch die EBIS-Daten vorgegeben. Die Grundlage dieser Datenerhebung bilden standardisierte Erhebungsinstrumente (Fragebogen). Diese wurden jeweils in Kooperation mit den relevanten Fachgremien und -organisationen definiert beziehungsweise adaptiert und werden permanent weiterentwickelt. Zu den erfassten Kriterien gehören die Anzahl der in Sucht- und Drogenberatungsstellen Betreuten nach Diagnose, Alter und nach Erwerbssituation. Außerdem wurde 2008 die Arbeit der Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke und -gefährdete (BBSD) vom Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin des Universitätsklinikums Greifswald evaluiert. Ab 2014 soll eine zusätzliche Erfassung der suchtpräventiven Angebote erfolgen, die in 2015 evaluiert werden soll. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2283 3 5. Wie viele Klienten nach §16a SGB II wurden im Rahmen der Sucht- beratung im Jahr 2012 betreut (bitte nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten getrennt darstellen)? Arbeitssuchende mit Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB II bildeten im Jahr 2012 mit circa 40 % den höchsten Anteil der aufgrund des Betreuungsendes in den Suchtberatungsstellen erfassten Betroffenen landesweit. Absolut bezieht sich dies auf 2.657 Personen landesweit. Es ist nicht bekannt, ob es sich in jedem Fall um eine kommunale Eingliederungsleistung im Sinne des § 16a SGB II gehandelt hat. Erwerbssituation am Tag nach Betreuungsende Arbeitslos nach SGB II (ALG II) Gesamt Rostock 449 1.248 Schwerin 216 625 Mecklenburgische Seenplatte 730 1.636 Landkreis Rostock 196 737 Vorpommern-Rügen 74 231 Nordwestmecklenburg 252 591 Vorpommern-Greifswald 402 930 Ludwigslust-Parchim 338 796 Mecklenburg-Vorpommern 2.657 6.794 Quelle: Ebis - Daten M-V 2012. 6. Wie hoch sind die Anteile an den Zuweisungen für Suchtprävention und zur Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs, die für eine individuelle Suchtberatung nach §16a SGB II sowie für eine allgemeine Präventionsarbeit verwendet werden (bitte nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten getrennt darstellen)? Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten eine Landeszuwendung zur Weiterleitung an die Träger von BBSD für die Finanzierung von Personal- und Sachausgaben. Eine Unterteilung der Zuwendung für einzelne Aufgaben erfolgt nicht.