Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. November 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2284 6. Wahlperiode 06.11.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Einladung von Wahlhelfern zur Hengstparade im landeseigenen Betrieb Redefin und ANTWORT der Landesregierung Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat kürzlich alle Bundestagswahlhelfer zur letzten Hengstparade dieses Jahres in den landeseigenen Betrieb Redefin eingeladen. Dieser Schritt hat für Irritationen gesorgt. 1. Inwieweit ist im Vorfeld der Aktion eine Abstimmung mit der Staats- kanzlei und/oder dem Innenministerium erfolgt? Zu welchen Resultaten führten die Gespräche bzw. welche Empfeh- lungen wurden dem Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz im Hinblick auf das Vorhaben, die Wahlhelfer einzuladen , gegeben? Eine Abstimmung innerhalb der Landesregierung hat wegen der Kurzfristigkeit der Entscheidung nicht stattgefunden. Drucksache 6/2284 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Inwieweit kann das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Ver- braucherschutz oder ein anderes Ministerium die Leistungen eines Landesbetriebes quasi umsonst anbieten? a) Unter welchen konkreten (rechtlichen) Voraussetzungen kann dies geschehen? b) Inwieweit wurde mit der oben genannten Aktion gegen Bestim- mungen verstoßen? c) Gegen welche Bestimmungen wurde verstoßen? Zu 2, a), b) und c) Es gilt der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (Artikel 114 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz - GG, § 6 Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG, § 7 Bundeshaushaltsordnung - BHO, § 7 Landeshaushaltsordnung - LHO). Die Verwaltung ist zur sparsamen Haushaltswirtschaft angehalten. Leistungen eines Landesbetriebes dürfen daher grundsätzlich nicht ohne entsprechende Gegenleistung/Vergütung erbracht werden. Im vorliegenden Fall wurde eine geringe Zahl der nicht verkauften Eintrittskarten kostenlos zur Verfügung gestellt. Damit konnten gleichzeitig Erlöse für den zusätzlichen Verkauf von 12 Eintrittskarten sowie aus dem Verzehr erzielt werden. Ein Verstoß gegen haushaltsrechtliche Bestimmungen liegt nicht vor, da dem Land durch die Aktion weder Kosten noch ein finanzieller Schaden entstanden sind. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 3. Mittel in welcher Höhe wurden für den Besuch der Reitsportveranstaltung durch die Wahlhelfer eingeplant (bitte gegebenenfalls auch mit Haushaltstitel und -kapitel angeben)? Es wurden keine entsprechenden Mittel eingeplant. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2284 3 4. Wer trägt letzten Endes die Kosten für die oben genannte Aktion? 5. Wie viele Wahlhelfer sind letztendlich in Redefin erschienen, um der Hengstparade beizuwohnen? a) Kosten in welcher Höhe sind dabei entstanden? b) Wer trägt dafür letzten Endes die Kosten? Zu 4, 5, a) und b) Es sind 39 Wahlhelferinnen beziehungsweise Wahlhelfer zu der Veranstaltung in Redefin erschienen. Den angereisten Wahlhelferinnen beziehungsweise Wahlhelfern sowie den mitgereisten Kindern wurde lediglich jeweils eine der nicht verkauften Eintrittskarten kostenlos zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sind durch die Einladung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer keine Kosten entstanden. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 bis 2c) und 6 verwiesen. 6. Warum sind, wie eine Ministeriumssprecherin auf NDR-Nachfrage mitgeteilt hat, Einnahmen für das Gestüt durch die oben genannte Aktion nicht verloren gegangen? Zum Zeitpunkt der Einladung der Wahlhelfer waren von den insgesamt 4.200 Eintrittskarten rund 1.400 Eintrittskarten noch nicht verkauft. Es sind letztlich 39 Wahlhelferinnen beziehungsweise Wahlhelfer der Einladung gefolgt. Den mitgereisten acht Kindern wurde ebenfalls kostenloser Eintritt gewährt. Die übrigen zwölf erwachsenen Begleitpersonen haben ihre Eintrittskarten selbst gekauft. 7. Inwieweit fanden seit 2006 auf Initiative des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und/oder eines anderen Ministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern gleich oder ähnlich geartete Aktionen statt (bitte auflisten mit Zeitpunkt, dem federführenden Ministerium, dem Inhalt der Aktion und den Kosten sowie benennen, wer die jeweiligen Kosten getragen hat)? Es fanden keine weiteren Aktionen dieser Art auf Initiative der Landesregierung statt. Drucksache 6/2284 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus der oben genannten und mit viel Kritik bedachten Aktion? Die Würdigung von ehrenamtlicher Arbeit bleibt weiterhin ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Es wird daher auch zukünftig entsprechend ausgewählte Aktionen geben, um ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern zu danken. Es ist vorgesehen, diese noch transparenter zu kommunizieren, um diesbezügliche Missverständnisse zu vermeiden.