Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Oktober 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2286 6. Wahlperiode 29.10.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Hikmat Al-Sabty, Fraktion DIE LINKE Politische Maßnahmen im Zusammenhang mit einer PRO-Deutschland Kundgebung am 19. September 2013 in der Hansestadt Rostock und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Bürgerbewegung pro Deutschland hatte für den 19.09.2013 insgesamt 4 Versammlungen in Mecklenburg-Vorpommern unter dem Motto „Zuwanderung stoppen - Islamisierung verhindern“ angemeldet. Die ersten beiden Versammlungen fanden in Schwerin in der Zeit von 09:30 Uhr - 12.20 Uhr statt. Die anderen beiden Versammlungen fanden in Rostock in der Zeit von 15:45 - 18:50 Uhr statt. Die Antworten beziehen sich auf die beiden in Rostock durchgeführten Versammlungen. 1. Welche Maßnahmen zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit wurden in Vorbereitung und Durchführung der oben genannten Veranstaltung im Einzelnen von Ordnungs- und Polizeibehörden ergriffen? Die Hansestadt Rostock als zuständige Versammlungsbehörde hat die in ihrer Zuständigkeit liegenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Vorfeld der oben genannten Versammlungen in Abstimmung mit der Polizei durchgeführt. Die Vorbereitungshandlungen der Polizei bezogen sich auf Aufklärungsmaßnahmen sowie Maßnahmen der Erkenntnisgewinnung, insbesondere hinsichtlich vorangegangener Versammlungen in anderen bundesdeutschen Städten. Zur Einsatzbewältigung wurden durch die Polizei folgende Maßnahmen durchgeführt: Aufklärung, Raumschutz, Versammlungsschutz, Verkehrsmaßnahmen, Dokumentation, Beweissicherung sowie Einsatzbegleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Drucksache 6/2286 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Gefahrenprognose (Gegendemonstranten, Störer usw.) wurden zum Einsatz von Polizeikräften zugrunde gelegt und inwieweit fand diese Prognose Bestätigung? Die zu Grunde gelegten Gefahrenprognosen wurden durch Fachdienststellen erstellt und bezogen sich sowohl auf die Versammlungsanmelder als auch auf mögliche Teilnehmer an Protesten gegen die Versammlungen. Danach war mit Störversuchen gegen die Versammlungen der „Bürgerbewegung pro Deutschland“ zu rechnen. In der Gesamtwürdigung der zu Grunde gelegten Gefahrenprognose deckte sich die Anzahl der tatsächlich anwesenden Gegendemonstranten mit den prognostizierten Zahlen. 3. Wie bewertet die Landesregierung Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit des Einsatzes von Polizeikräften und weiterer polizeilicher Sicherungsmaßnahmen (etwa Absperrung von Straßen) im Zusammenhang mit oben genannter Veranstaltung? Die getroffenen Maßnahmen der Polizei waren erforderlich und geeignet, um das Einsatzziel, den Schutz friedlicher Versammlungen, erreichen zu können. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde somit gewahrt.