Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Oktober 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2288 6. Wahlperiode 25.10.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Ergebnis- und Finanzhaushalte der Kommunen und ANTWORT der Landesregierung Der Arbeitskreis Finanzaufsicht des Landkreistages MecklenburgVorpommern hat in seiner Sitzung im Juni 2013 einen Sachstandsbericht zur Finanzaufsicht verabschiedet, dessen Fazit folgendermaßen lautet: „Der Ausgleich der Ergebnis- und Finanzhaushalte 2012, einschl. Planungszeitraum 2013 - 2015, ist für die Kommunen des Landes Mecklenburg -Vorpommern, selbst bei einer überdurchschnittlichen Anhebung der Realsteuerhebesätze, der vollständigen Streichung der freiwilligen Leistungen und der Erhebung aller rechtlich zulässigen Gebühren und Beiträge, aus eigenen Mitteln nicht zu erreichen. Die Unterfinanzierung in Höhe von rd. 171.00.000 EUR (28,0 %) aus den FAG-Zuweisungen (Schlüssel-, Einkommens- und Umsatzsteuerzuweisungen ) im Vergleich zu den von den Kommunen zu leistenden Pflichtumlagen (Kreis-, Amts-, Schul-, Kita- und FFw-umlage) ist durch eigene Ertragssteigerungen und Aufwandssenkungen nicht kompensierbar .“ 1. Wie bewertet die Landesregierung die Feststellungen des Arbeits- kreises Finanzaufsicht des Landkreistages MecklenburgVorpommern ? Dem Ministerium für Inneres und Sport ist der erwähnte Sachstandsbericht nicht bekannt. Da insoweit auch die ihm zugrundeliegenden Haushalts- und Prognosedaten nicht bekannt sind, ist eine Bewertung nicht möglich. Drucksache 6/2288 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie sieht die Landesregierung angesichts des o. g. Befundes die Maß- gaben der Artikel 72 und 73 der Verfassung des Landes Mecklenburg -Vorpommern als gewährleistet an? In Erfüllung seiner sich aus den Artikeln 72 und 73 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern ergebenden Verpflichtungen gewährt das Land den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen in Ergänzung ihrer eigenen Erträge und Einzahlungen Ausgleichsleistungen in Anwendung des Konnexitätsgrundsatzes gemäß Artikel 72 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz sowie weitere Zuweisungen und projektbezogene Fördermittel außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs aufgrund besonderer Gesetze und nach Maßgabe des Haushaltes. Im Jahr 2013 ist die Verteilung der Finanzzuweisungen zwischen Land und Kommunen gemäß dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz überprüft worden. Ein Anpassungsbedarf wurde nicht festgestellt. Gleichwohl soll angesichts erkennbar enger werdender finanzieller Spielräume überprüft werden, ob die Finanzausstattung der Kommunen ausreichend bemessen ist und ob die Finanzverteilung unter den kommunalen Körperschaften aufgabengerecht erfolgt. Das Ministerium für Inneres und Sport wird deshalb zeitnah die Ausschreibung für ein Gutachten zum vertikalen und horizontalen Finanzausgleich einleiten. 3. Welche konkreten Maßnahmen trifft die Landesregierung, um die Situation derart zu ändern, dass ein Ausgleich der Ergebnis- und Finanzhaushalte bereits mittelfristig erreicht werden kann? Das Gutachten wird zeigen, ob Änderungen im vertikalen oder horizontalen Finanzausgleich erforderlich sind. Unabhängig davon erhalten alle Kommunen im Land in den nächsten drei Jahren eine zusätzliche Sonderhilfe des Landes von insgesamt 100.000.000 Euro, die für nachhaltige Investitionen vorrangig im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge, für Modernisierungen, zur Schuldentilgung sowie für finanzielle Aufwendungen aus Anlass der Kreisgebietsreform zu verwenden ist. Die Sonderhilfe führt insoweit unabhängig von ihrer konkreten Verwendung zu einer Entlastung der Ergebnis- und Finanzhaushalte. Überdurchschnittlich hochdefizitäre Kommunen haben derzeit die Möglichkeit, Konsolidierungshilfen aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds MecklenburgVorpommern zu beantragen. Die Gewährung dieser Zuweisungen führt zu einer Senkung der Zinsbelastung aus Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und entlastet insoweit ebenfalls die Ergebnis- und Finanzhaushalte der betroffenen Kommunen.