Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. November 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2292 6. Wahlperiode 13.11.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Durchführung schulärztlicher Untersuchungen im Schuljahr 2012/2013 sowie bei Förderschülern und ANTWORT der Landesregierung 1. In welchem Umfang wurden die schulärztlichen Untersuchungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Schuljahr 2012/2013 durchgeführt (bitte nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und den jeweiligen Untersuchungen in der 4. bzw. 8. Jahrgangsstufe getrennt darstellen)? Schulärztliche Untersuchungen im Schuljahr 2012/13 Erfassungsgrad in % Untersuchte absolut 4. Klasse 8. Klasse 4. Klasse 8. Klasse Rostock 86,2 69,6 1.258 1.009 Schwerin 43,4 38,0 338 320 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 100,0 83,0 2.127 1.850 Landkreis Rostock 45,1 12,6 777 200 Landkreis Vorpommern Rügen 89,2 43,4 1.485 719 Landkreis Nordwestmecklenburg 19,6 11,2 244 139 Landkreis Vorpommern Greifswald 85,3 81,1 1.534 1.514 Landkreis Ludwigslust Parchim 13,6 11,5 227 188 Mecklenburg-Vorpommern 64,4 47,5 7.990 5.939 Aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim wurden nur unvollständige Daten übermittelt. Die im Altkreis Ludwigslust durchgeführten Untersuchungen in den 4. Klassen fehlen. Drucksache 6/2292 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. In welchem Umfang wurden die jährlichen schulärztlichen Untersuchungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes nach § 3 der „Verordnung über kinder- und jugendärztliche sowie -zahnärztliche Untersuchungen“ an Förderschulen in den Schuljahren 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 durchgeführt (bitte nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, Schuljahr und den jeweiligen Jahrgangsstufen getrennt darstellen)? Aufgrund fehlender Schülerzahlen nach neuen Kreisen kann der Erfassungsgrad für zurückliegende Schuljahre nicht ermittelt werden. Die Schulgesundheitspflegeverordnung sieht jährliche Untersuchungen an Förderschulen vor. Im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung werden dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales jedoch nur die Untersuchungen in der 4. und 8. Klasse übermittelt. Erfassungsgrad Förderschulen im Schuljahr 2012/13 in % 4. Klasse 8. Klasse Rostock 37,2 65,2 Schwerin 21,3 32,6 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 100,0 78,9 Landkreis Rostock 50,4 56,7 Landkreis Vorpommern Rügen 39,5 59,5 Landkreis Nordwestmecklenburg 100,0 100,0 Landkreis Vorpommern Greifswald 17,7 25,9 Landkreis Ludwigslust Parchim Mecklenburg-Vorpommern 58,2 57,4 Schulärztliche Untersuchungen in Förderschulen in den Schuljahren 2010/11, 2011/12 und 2012/13 4. Klasse 8. Klasse 2010/11 2011/12 2012/13 2010/11 2011/12 2012/13 Rostock 52 54 55 70 71 73 Schwerin 18 16 17 25 26 28 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 129 131 138 110 112 112 Landkreis Rostock 34 70 62 26 71 80 Landkreis Vorpommern Rügen 28 38 49 29 61 69 Landkreis Nordwestmecklenburg 113 113 160 76 29 137 Landkreis Vorpommern Greifswald 19 32 25 32 32 42 Landkreis Ludwigslust Parchim Mecklenburg-Vorpommern 393 454 506 368 402 541 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2292 3 Im Zuge der Kreisgebietsreform war die Kodierung der Förderschulen nicht immer einheitlich, so das für die Schuljahre 2010/11 und 2011/12 keine 100%ige Erfassung der durchgeführten Untersuchungen garantiert ist. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurden die Untersuchungen in Förderschulen nicht gesondert erfasst und können deshalb nicht gesondert ausgewiesen werden. 3. Welche wesentlichen diagnostischen Besonderheiten bzw. Auffälligkeiten wurden im Rahmen der schulärztlichen Untersuchungen an Förderschulen festgestellt? Auffällig ist, dass bei Förderschülern die Befunde Herabsetzung der Sehschärfe, Hörstörungen sowie Adipositas beziehungsweise Übergewicht deutlich höher ausfallen. 37,5 3,8 1,0 3,6 6,3 14,4 29,1 1,8 26,2 2,1 3,7 4,4 3,1 7,2 19,2 1,6 0 5 10 15 20 25 30 35 40 Anteil der Schüler 4. Klasse mit Befund... Schuljahr 2012/13 Förderschule 4. Klasse Drucksache 6/2292 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Welche wesentlichen Rückschlüsse für die pädagogische Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern wurden anhand der diagnostischen Besonderheiten bzw. Auffälligkeiten gezogen? Die Ergebnisse der durch den Diagnostischen Dienst erbetenen schulärztlichen Untersuchungen finden im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs eine angemessene Berücksichtigung. Vertreter des schulärztlichen Dienstes werden bei der Entscheidungsfindung zur Förderempfehlung des Diagnostischen Dienstes einbezogen. Die Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchungen geben Rückschlüsse für im Einzelfall zu gewährenden Nachteilsausgleich. Hierbei ist zu beachten, dass gemäß § 70 Absatz 3 des Schulgesetzes Daten über besondere pädagogische, soziale und therapeutische Maßnahmen und deren Ergebnisse nur verarbeitet und genutzt werden dürfen, soweit für Schülerinnen und Schüler eine besondere schulische Betreuung in Betracht kommt. Ergebnisse schulärztlicher oder schulpsychologischer Untersuchungen, Daten über gesundheitliche Auffälligkeiten und etwaige Behinderungen sowie Verhaltensdaten von Schülerinnen und Schülern dürfen automatisiert nicht verarbeitet werden. 36,4 4,6 2,0 3,9 2,2 18,5 29,4 4,3 31,9 1,6 4,9 5,1 3 10,4 20,6 2,8 0 5 10 15 20 25 30 35 40 Anteil der Schüler 8. Klasse mit Befund... Schuljahr 2012/13 Förderschule 8. Klasse