__________________________________________________________________________________________ Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleinen Anfrage mit Schreiben vom 29. Oktober 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2294 6. Wahlperiode 30.10.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Aktueller Sachstand zum Bibliotheksentwicklungskonzept für Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung ist beauftragt, ein Entwicklungskonzept für das Bibliotheksnetz in Mecklenburg-Vorpommern zu erarbeiten und dem Landtag bis Ende 2015 vorzulegen, welches den Erfordernissen des 21. Jahrhunderts gerecht wird [siehe Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/264 vom 18.01.2012 sowie Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/295(neu) vom 03.02.2012 und Bildungsausschuss: Ausschussdrucksache 6/32 vom 26. April 2012]. 1. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Erarbeitung des Bibliotheksentwicklungskonzeptes für Mecklenburg-Vorpommern? Im Rahmen des Bibliotheksentwicklungskonzeptes ist eine Neuorientierung beabsichtigt mit dem Ziel, ein Netz für Bibliotheken im Land Mecklenburg-Vorpommern aufzubauen und zu sichern und diesen Prozess über die Landesförderung zu steuern. Ein erster Schritt dazu ist die Anwendung der Qualitätsstandards bei der Projektförderung für den Ankauf von Medien in öffentlichen Bibliotheken, der bereits praktiziert wird. Die weiteren Elemente eines Konzeptes werden derzeit erörtert und erarbeitet. Drucksache 6/2294 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Institutionen bzw. Expertinnen und Experten sind an der Erarbeitung des Bibliotheksentwicklungskonzeptes für MecklenburgVorpommern in welcher Weise beteiligt (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen, kreisfreien Städten)? Beteiligt sind derzeit das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, der Landesverband der Bibliotheken sowie die Landesfachstelle. 3. In welcher Höhe sind finanzielle Mittel für die Erarbeitung des Bibliotheksentwicklungskonzeptes für Mecklenburg-Vorpommern seit Februar 2012 aus dem Haushalt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur für welche konkreten Maßnahmen aufgewendet worden und in welcher Höhe werden Finanzmittel aus diesem Haushalt bis zur Fertigstellung des Bibliotheksentwicklungskonzeptes bereitgestellt? Bislang sind in den Haushaltsjahren 2012/2013 keine Mittel für die Erarbeitung eines Konzeptes verausgabt worden. Bis zum Jahresende sind ebenfalls keine Ausgaben vorgesehen. 4. In welcher Höhe wurden bzw. werden weitere Finanzmittel des Landes und/oder europäische Mittel für die Umsetzung des Bibliotheksentwicklungskonzeptes für Mecklenburg-Vorpommern für welche konkreten Maßnahmen eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Art und Höhe der Förderung je Maßnahme)? Die Landesregierung hat ursprünglich beabsichtigt, in der nächsten Förderperiode Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds für die Umsetzung des Konzeptes zur Verfügung zu stellen. Nach rechtlicher Prüfung hat sich dies als nicht möglich herausgestellt. Die Umsetzung des Bibliothekskonzeptes wird grundsätzlich aus den Mitteln der Kulturförderung zu realisieren sein. Darüber hinaus prüft die Landesregierung derzeit die Bereitstellung zusätzlicher Projektmittel für die Haushaltsjahre 2014 und 2015. Der Verwendungszweck kann erst als Folge des Konzeptes bestimmt werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2294 3 5. Welche Konzepte werden insbesondere für die Fahrbibliotheken bzw. als Alternative zu diesen zur Versorgung im ländlichen Raum entwickelt? In enger Abstimmung mit den vier Landkreisen, die 2013 mit Fahrbibliotheken versorgt wurden, und dem Landesverband der Bibliotheken wurde das Thema ausführlich erörtert. Alle Beteiligten sind darin übereingekommen, dass ab dem Jahr 2014 keine Förderung von Fahrbibliotheken durch das Land mehr erfolgt. Hierzu ist beabsichtigt, zwischen allen Beteiligten einvernehmlich eine Vereinbarung abzuschließen. Die Fortsetzung der Förderung oder Unterhaltung von Fahrbibliotheken steht den Landkreisen frei. Als Übergangshilfe erfolgt in den betroffenen Landkreisen eine einmalige Sonderfinanzierung für den Ankauf von Medien von Bibliotheken in deren Einzugsbereich.