Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. November 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2295 6. Wahlperiode 11.11.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE Stand des Waldtausches zwischen der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern mit der Gut Stieten GmbH & Co. KG und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Dem Beschluss des Verwaltungsrates der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern vom 12.07.2010 über den Waldtausch mit der Gut Stieten GmbH & Co. KG wurde auf Antrag der Landesforstanstalt vom 26.07.2010 nach Zustimmung des Landtags MecklenburgVorpommern vom 29.05.2013 auf der Grundlage von § 8 Absatz 5 Satz 1 des Gesetzes zur Errichtung der Landesforstanstalt vom 11. Juli 2005 (Landesforstanstaltserrichtungsgesetz; GVOBl. M-V S. 326) durch Schreiben des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vom 22.07.2013 zugestimmt. Die weitere Umsetzung liegt bei der Landesforstanstalt. In den Befassungen des Agrar- und des Finanzausschusses sowie des Landtages sind für das Land wirtschaftliche Nachteile bzw. bei Bewertung der Rentabilität der Tauschobjekte finanzielle Vorteile für die Gut Stieten GmbH & Co. KG benannt worden. Die Größenordnung von bis zu einer Million Euro Wertzuwachs in zehn Jahren zugunsten des Tauschpartners und zum Nachteil des Landes basierte u. a. auf Rentabilitätsgutachten , die aber durch die Wahl des Bewertungsverfahrens durch die Landesregierung nicht berücksichtigt wurden. 1. Wie ist der derzeitige Stand des Waldtausches der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern mit der Gut Stieten GmbH & Co. KG und wann wird der notarielle Abschluss des Tauschvorhabens erwartet? Drucksache 6/2295 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die gemeinsame Willenserklärung der beiden Tauschpartner befindet sich derzeit in der Endabstimmung. Nach deren Unterzeichnung wird umgehend der Tauschantrag bei der zuständigen Flurneuordnungsbehörde gestellt. Erfahrungsgemäß wird dort für die Abwicklung des Tausches ein Zeitraum von drei bis sechs Monaten benötigt. Es ist also davon auszugehen, dass das Vorhaben spätestens Mitte 2014 durch behördlichen Bescheid abgeschlossen ist. 2. Gibt es in den Verhandlungen vertragliche Ansätze, um die durch das gewählte Bewertungsverfahren entstehenden Nachteile für das Land zumindest teilweise aufzufangen und um welche handelt es sich? Der Landtag hat in seinem Beschluss zur Durchführung des Tauschvorhabens keine diesbezüglichen Einschränkungen oder Forderungen formuliert. Er hat somit das von den Tauschpartnern gewählte Bewertungsverfahren als sachgerecht anerkannt. Danach wurde die Wertgleichheit der beiden Tauschobjekte festgestellt. Folglich ist nicht von Nachteilen für das Land auszugehen, welche eines Ausgleiches bedürfen würden. 3. Wie sind die Hinweise aus der parlamentarischen Beratung des Vorhabens , insbesondere der Anhörung des federführenden Agrarausschusses zur Information und Einbeziehung der vom Waldtausch betroffenen Gemeinden umgesetzt worden? a) Welche Veranstaltungen und Aktivitäten hat es dazu von der Landesregierung bzw. Landesforstanstalt gegeben? b) Wenn nicht, welche Veranstaltungen sind wann vorgesehen? Zu 3, 3 a) und 3 b) Die Fragen 3, 3 a) und 3 b) werden zusammenhängend beantwortet. Der stellvertretende Bürgermeister der Gemeinde Dabel hat zur Anhörung im Agrarausschuss eine Stellungnahme zum Tauschvorhaben abgegeben. In dieser Stellungnahme wurden Bedenken im Hinblick auf den beabsichtigten Waldtausch geäußert. Der Vorstand der Landesforstanstalt hat daraufhin in der Ausschusssitzung angekündigt, nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens die Gemeinde in geeigneter Form zu informieren, um die geäußerten Bedenken auszuräumen. Die Landesforstanstalt hat mit Schreiben vom 04.09.2013 den Bürgermeister der Gemeinde Dabel über das Vorhaben informiert. Es wurde darüber hinaus angeboten, weitergehende Fragen in einem Gespräch zu erörtern. Hierzu war für den 06.11.2013 ein Informationsgespräch vereinbart worden, an dem seitens der Gemeinde Dabel der Bürgermeister, seine beiden Stellvertreter und der Vorsitzende des Bauausschusses teilnehmen wollten. Dieser Termin wurde aber seitens der Gemeinde Dabel abgesagt. Die Landesforstanstalt hat dem Bürgermeister der Gemeinde Dabel daraufhin mitgeteilt, dass sie für ein Gespräch weiterhin zur Verfügung steht, wenn seitens der Gemeinde Interesse daran besteht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2295 3 4. Wie ist das Ergebnis der Verhandlungen zum Abschluss des Beförste- rungsvertrages mit der Landesforstanstalt, den die Landesregierung zu den wesentlichen positiven Effekten des Tauschvorhabens zählt? a) Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? b) Werden die avisierten Ziele des Vertrages hinsichtlich Dauer und Beschäftigungssicherung - wie in der parlamentarischen Debatte ausgeführt - erreicht und werden die in der Landesforstanstalt üblichen Regelsätze für Beförsterungsdienstleistungen der Vereinbarung zugrunde gelegt? Zu 4, 4 a) und 4 b) Die Fragen 4, 4 a) und 4 b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Vertragstext ist ausgearbeitet und abgestimmt. Derzeit laufen noch letzte Abstimmungen zu den Flächenlisten. Sobald diese Abstimmungen abgeschlossen sind, soll kurzfristig ein Termin zur Vertragsunterzeichnung vereinbart werden. Ziel ist es, dass der Vertrag zum 01.01.2014 wirksam wird. Die avisierten Ziele hinsichtlich Dauer und Beschäftigungssicherung werden mit Abschluss dieses Vertrages erreicht. Die für die Beförsterungsleistungen zu vereinbarenden Preise befinden sich auf überdurchschnittlichem Niveau. 5. Welche Wirtschaftstätigkeiten werden derzeit angesichts des beginnenden Forstwirtschaftsjahres und der Jagdsaison in den beiden Tauschobjekten durch wen und in welchem Umfang durchgeführt? a) Wie ist sichergestellt, dass im Landeswald kein unentgeltlicher Vorgriff bei der Wahrnehmung von Nutzungsrechten sowie des Jagdrechtes vonstattengeht? b) Durch wen ist die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Jagdrechtes in den beiden Tauschobjekten gesichert? Zu 5, 5 a) und 5 b) Die Fragen 5, 5 a) und 5 b) werden zusammenhängend beantwortet. Zwischen den Tauschpartnern ist seit Beginn der Tauschverhandlungen vereinbart worden, dass in den vorgesehenen Tauschobjekten durch die Eigentümer nur Maßnahmen der Verkehrssicherung und der Kulturpflege realisiert werden. Dies gilt bis zum Abschluss des Tauschvorgangs. In allen jagdlichen Angelegenheiten sind nach wie vor die jetzigen Eigentümer in der Verantwortung. Das bedeutet, dass auf den landeseigenen Flächen die Jagd durch die Landesforstanstalt (Forstamt Gädebehn) ausgeübt wird und die Gut Stieten GmbH & Co. KG für die Wahrnehmung der jagdlichen Aufgaben in Eichhof verantwortlich ist.