Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Oktober 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2303 6. Wahlperiode 30.10.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Finanzierung der Literaturhäuser in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Aus einem Schreiben vom LiteraturRat Mecklenburg-Vorpommern an die Abgeordneten der demokratischen Parteien des Landtages MecklenburgVorpommern vom 12. September 2013 geht hervor, dass sich die vier Literaturhäuser im Land aufgrund der angespannten Finanzlage der Kommunen und Landkreise in einer schwierigen finanziellen Situation befinden und darum im Interesse des Erhalts der Literaturhäuser für eine Landesförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung für jedes der vier Literaturhäuser werben. 1. Welchen kulturellen, bildungspolitischen und touristischen Stellen- wert besitzen die Literaturhäuser nach Ansicht der Landesregierung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und die jeweiligen Regionen? Mit der Förderung der Literaturhäuser – dem Literaturhaus Rostock, dem Literaturzentrum in Neubrandenburg, dem Greifswalder Koeppenhaus und dem Uwe-Johnson-Haus in Klütz - wird im Land Mecklenburg-Vorpommern eine vielfältige Literaturlandschaft unterstützt. Die Literaturhäuser schaffen nicht nur regional wahrnehmbare Angebote, sie werden auch touristisch immer interessanter. Ihre Vernetzung findet überregional und international Anerkennung, bietet ein Potenzial zur nachhaltigen Entwicklung und zur kulturellen Ausstrahlung von Mecklenburg-Vorpommern. Die Literaturhäuser sind wichtige Partner bei der kulturellen Kinder- und Jugendbildung in unserem Land. Alle haben sich beispielsweise mit Vorschlägen an dem Projekt „Das flache Land - Weltliteratur aus Mecklenburg-Vorpommern für unsere Schulen“ beteiligt. Drucksache 6/2303 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. In welcher Höhe wurden welche Projekte/Maßnahmen der vier Literaturhäuser in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2010 mit welchen Landesmitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Einrichtungen, Projekten/Maßnahmen sowie Art und Höhe der Finanzmittel)? Zuwendungen an die Literaturhäuser 2010: Literaturhaus Rostock 30.000,00 Euro Literaturzentrum Neubrandenburg 37.500,00 Euro Greifswalder Koeppenhaus 25.000,00 Euro Uwe-Johnson-Haus Klütz 28.000,00 Euro Zusätzliche Projekte 2010: Literaturhaus Rostock: „Ein dänisch-deutsches Ostseefestival zum Über-Setzen“ 4.800,00 Euro Zuwendungen an die Literaturhäuser 2011: Literaturhaus Rostock 30.000,00 Euro Literaturzentrum Neubrandenburg 37.500,00 Euro Greifswalder Koeppenhaus 25.000,00 Euro Uwe-Johnson-Haus Klütz 28.000,00 Euro Zusätzliche Projekte 2011: Literaturhaus Rostock: „Ton und Träume 2011“ 3.500,00 Euro Zuwendungen an die Literaturhäuser 2012: Literaturhaus Rostock 30.000,00 Euro Literaturzentrum Neubrandenburg 37.500,00 Euro Greifswalder Koeppenhaus 25.000,00 Euro Uwe-Johnson-Haus Klütz 28.000,00 Euro Es gab keine zusätzlichen Projekte im Jahr 2012. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2303 3 Zuwendungen an die Literaturhäuser 2013 Literaturhaus Rostock 30.000,00 Euro Literaturzentrum Neubrandenburg 37.500,00 Euro Greifswalder Koeppenhaus 25.000,00 Euro Uwe-Johnson-Haus Klütz 28.000,00 Euro Zusätzliche Projekte 2013: Literaturzentrum Neubrandenburg: „Veranstaltungen zum Brigitte-Reimann-Jubiläum 2013“ 1.000,00 Euro 3. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag einer Landesförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung für die vier Literaturhäuser in Mecklenburg-Vorpommern? Nach der derzeit gültigen „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung im kulturellen Bereich sowie nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes“ werden Zuschüsse als Projektförderung im Regelfall in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Die Festbetragsfinanzierung ist nur als Ausnahmefall möglich. Sie kommt in Betracht bei Zuwendungen an Landesverbände und bei Projekten mit internationaler, bundesweiter oder landesweiter Beteiligung und wäre somit bei der Beantragung gesondert zu begründen. Ein solcher Fall lag bislang nicht vor. Zukünftig soll diese Richtlinie überarbeitet werden. Dazu wird es zur Abstimmung einen breiten Dialog mit den Kulturschaffenden geben, in dem die Möglichkeit der Festbetragsfinanzierung erörtert werden kann. Die Landesregierung kann in Bezug auf die Neugestaltung der Richtlinie daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine abschließende Bewertung vornehmen. 4. In welcher Weise und auf Grundlage welcher Kriterien wird die Landesregierung die vier Literaturhäuser in MecklenburgVorpommern zukünftig fördern? 2014 wird die Landesregierung die Literaturhäuser auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung im kulturellen Bereich sowie nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes“ in voraussichtlich gleicher Höhe wie 2013 fördern. In dem in der Diskussion befindlichen neuen Modell der Kulturförderung (Drei-SäulenModell ) werden die Literaturhäuser nach jetzigem Stand in die Säule 1 „Kulturelle Grundversorgung“ eingeordnet. Drucksache 6/2303 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Die Kulturelle Grundversorgung richtet sich auf den lokal und regional wirkenden Erwerb von kulturellen und künstlerischen Grundkompetenzen. Es besteht die Möglichkeit, zusätzliche Projekte zu beantragen. 5. In welcher Höhe sind Finanzmittel der öffentlichen Literaturförderung im Haushalt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 2014/2015 für die Förderung der vier Literaturhäuser in MecklenburgVorpommern eingeplant? Die Planung über die auszureichenden Fördermittel kann erst nach Prüfung aller eingegangenen Anträge erfolgen. Der Antragsschluss ist der 15. November 2013. Eine Kürzung der bisherigen Förderung ist seitens der Landesregierung jedoch nicht geplant.