Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. November 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2307 6. Wahlperiode 14.11.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und/oder Rechnen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. Zu den Antworten der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und/oder Rechnen“ (Drucksache 6/2169) stelle ich Nachfragen, die sich auf die Antwort der Landesregierung beziehen. 1. Wie erklärt die Landesregierung die stark schwankende Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit einer anerkannten Lese- und/oder Rechtschreibschwäche sowie einer Dyskalkulie a) im Schulamtsbereich Schwerin und b) im Schulamtsbereich Rostock (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen, Schuljahren und Art der Teilleistungsschwäche angeben)? Drucksache 6/2307 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Auf welche Gründe führt die Landesregierung den Anstieg der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit einer anerkannten Lese- und/oder Rechtschreibschwäche sowie einer Lernbeeinträchtigung im mathematischen Bereich zurück? Zu 1 a), 1 b) und 2 Die Fragen 1 a), 1 b) und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Es handelt sich bei den erfragten Zahlen nicht ausschließlich um Schülerinnen und Schüler mit förmlich anerkannten Teilleistungsstörungen, sondern auch um Schülerinnen und Schüler mit pädagogischem Förderbedarf beim Lesen, Rechtschreiben und/oder Rechnen. Die erfragten Zahlen zu den Förderstunden sind nicht identisch mit der Totalerhebung aller Schülerinnen und Schüler, die in den Bereichen Lesen, Rechtschreiben und/oder Rechnen gefördert werden. Sowohl die Frage nach den Schwankungen bei den Förderstunden, als auch die Frage, ob es überhaupt einen Anstieg bei den Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf und förmlich anerkannten Schwierigkeiten beim Lesen Rechtschreiben und/oder Rechnen gibt, werden derzeit in einer vertiefenden Analyse geprüft. Sobald dazu Ergebnisse vorliegen, wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur das Parlament informieren. 3. Nach welcher Maßgabe wurden die fünf zusätzlichen Lehrerstellen zur Förderung der Schülerinnen und Schüler mit einer Lese- und/oder Rechtschreibschwäche und Lernbeeinträchtigung im mathematischen Bereich auf die vier Schulämter vergeben? 4. Wie viele Lehrkräfte wurden für die zusätzlichen fünf Lehrerstellen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer Leseund /oder Rechtschreibschwäche und Lernbeeinträchtigung im mathematischen Bereich eingesetzt (bitte getrennt nach Schularten, Anzahl der Lehrkräfte und ihrem jeweiligen Stundenumfang sowie Schulamtsbereichen angeben)? Zu 3 und 4 Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Die Vergabe erfolgt auf gesonderten Antrag der Staatlichen Schulämter. Es liegen noch keine Anträge vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2307 3 5. Welche Gründe führt die Landesregierung an, die es rechtfertigen, dass nicht alle Lehrkräfte, die an den Qualifizierungskursen „Diagnostik , Förderung und Beratung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben sowie im Rechnen“ teilgenommen haben, zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese- und/oder Rechtschreibschwäche und Lernbeeinträchtigung im mathematischen Bereich eingesetzt werden? Die Personaleinsatzplanung erfolgt nach Anforderungen und Möglichkeiten vor Ort. Die Landesregierung hat mit den Qualifizierungskursen „Diagnostik, Förderung und Beratung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und/oder Rechnen“ beabsichtigt, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Fachkräfte für die dezentrale Diagnostik von Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) und Lernbeeinträchtigung im mathematischen Bereich (LimB) auszubilden. Die Diagnostik LRS/LimB erfolgt mittlerweile durch einen zentralen Diagnostischen Dienst. Die Umstellung des diagnostischen Verfahrens ist im Übrigen durch eine umfangreiche wissenschaftliche Untersuchung durch Herrn Prof. Dr. Hartke untermauert worden. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur verweist auf die Pressemitteilung vom 27. September 2013 in dieser Sache. Dessen ungeachtet sind die erfolgten Qualifizierungen sinnvoll. Es gehört zu den fachlichen Kernkompetenzen jeder Lehrkraft, Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und/oder Rechnen angemessen unterrichten zu können. Die in oben benannten Maßnahmen qualifizierten Lehrkräfte bringen ihr Fachwissen in den Unterricht und als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in die Beratung und Unterstützung von Lehrkräften ein. 6. Welche Anzahl von Lehrerwochenstunden wurde für das Schuljahr 2013/2014 zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer anerkannten Lese- und/oder Rechtschreibschwäche sowie einer Lernbeeinträchtigung im mathematischen Bereich ab der Jahrgangsstufe sieben vergeben (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen, Art der Teilleistungsschwäche und Schularten angeben)? Siehe Antwort zu den Fragen 3 und 4. Drucksache 6/2307 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Wie viele Anträge auf Diagnostik von Lese- und/oder Rechtschreib- schwäche und Lernbeeinträchtigung im mathematischen Bereich wurden in den Einschulungsjahren 2010/2011 sowie 2011/2012 gestellt (bitte in absoluten Schülerzahlen sowie in Prozentangabe im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl des jeweiligen Jahrganges sowie getrennt nach Schulamtsbereichen angeben)? 8. Wie viele der zu Frage 7 gestellten Anträge wurden a) im ersten Halbjahr und im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2010/2011 sowie b) im ersten Halbjahr und im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2011/2012 gestellt und c) zu welchem Zeitpunkt durch den Diagnostischen Dienst bearbeitet (bitte getrennt nach Schulhalbjahren und Schulamtsbereichen angeben )? Zu 7, 8 a), 8 b) und 8 c) Die Fragen 7, 8 a), 8 b) und 8 c) werden zusammenhängend beantwortet. Daten in dieser Form liegen der Landesregierung nicht vor. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verhältnis von Anträgen zu Schülerzahlen keine Rückschlüsse auf die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und/oder Rechnen zulässt. Die Erhebung dieser Daten hätte weder für diagnostische Ergebnisse, noch für die Förderung der Schülerinnen und Schüler eine Relevanz. Die Richtigkeit einer zentralen Diagnostik bei Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und/oder Rechnen bildet sich durch den Stand der Abarbeitung der Anträge ab. Im Übrigen verweist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf seine Pressemitteilung vom 27. September 2013 in dieser Sache. 9. Für wie viele der zu Frage 7 gestellten Anträge wurden nach erfolgter Feststellung Förderstunden vergeben (bitte getrennt nach Schulhalbjahren , Schulamtsbereichen und jeweiligem Umfang der Förderstunden angeben)? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erhebt keine Daten im Sinne der Frage 9. Die Förderstunden setzen sich zusammen aus der schülerbezogenen Mittelzuweisung und den Maßgaben der Unterrichtsversorgungsverordnung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2307 5 10. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit einer anerkannten und/oder diagnostizierten Lese- und/oder Rechtschreibschwäche oder Lernbeeinträchtigung im mathematischen Bereich waren in den Schuljahren 2011/2012 sowie 2012/2013 in allen Jahrgangsstufen aller Schularten an den Schulen (bitte getrennt nach Schulhalbjahren und Schulamtsbereichen angeben)? Die Schulstatistik des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist stichtagsgebunden . Unterjährige Daten werden nicht erfasst. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur beschränkt sich in seiner Datenerfassung auf förderungsrelevante Daten und verweist auf die in der Antwort zu den Fragen 1 a), 1 b) und 2 genannte derzeitige Prüfung im Rahmen einer vertiefenden Analyse. Eine Unterscheidung nach anerkannten und/oder diagnostizierten Fällen ist schon daher nicht möglich, da jeder anerkannte Fall auch diagnostiziert sein muss.