Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. November 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2308 6. Wahlperiode 11.11.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Besetzung der Stellen für Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer in Mecklenburg-Vorpommern in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Anliegen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist es, den Unterrichtsausfall zu minimieren. Dazu war es möglich, zusätzliche unbefristet zu besetzende Stellen für Vertretungslehrkräfte zur Verfügung zu stellen. Im Schuljahr 2012/13 waren es 20 Stellen für Vertretungslehrkräfte im Grundschulbereich. Im Schuljahr 2013/14 konnten für den Grundschulbereich weitere zehn Stellen und für weiterführende allgemein bildende Schulen 23 Stellen für Vertretungslehrkräfte zur Verfügung gestellt werden. Das Hauptaugenmerk des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur liegt darauf, diese Stellen mit qualifiziertem beziehungsweise bestmöglich geeignetem Personal zu besetzen. Deshalb können Stellen temporär unbesetzt bleiben. 1. Aus welchen Maßnahmegruppen/Titeln des Einzelplanes 07 im Doppelhaushalt 2012/2013 erfolgte die Finanzierung der 20 Stellen für Vertretungslehrkräfte an Grundschulen im Schuljahr 2012/2013? Die Finanzierung erfolgte aus dem Einzelplan 07 Kapitel 0751 Titel 428.01. Drucksache 6/2308 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Lehrkräfte, die im Schuljahr 2012/2013 als Vertretungslehr- kräfte an Grundschulen eingesetzt worden sind, arbeiten auch im Schuljahr 2013/2014 a) als Vertretungslehrkräfte an Grundschulen, b) sind unbefristet in den Schuldienst übernommen worden und c) sind aus dem Schuldienst ausgeschieden? Zu 2 a), 2 b) und 2 c) Die Fragen 2 a), 2 b) und 2 c) werden zusammenhängend beantwortet. Im Schuljahr 2012/2013 waren 20 Vertretungslehrkräfte im Grundschulbereich tätig, von denen sieben Lehrkräfte auch im Schuljahr 2013/2014 als Vertretungslehrkräfte weiterarbeiten und zehn Lehrkräfte unbefristet in den „regulären“ Schuldienst übernommen wurden. Drei Vertretungslehrkräfte sind demzufolge aus dem Schuldienst ausgeschieden. 3. Wie viele Stellen für Vertretungslehrkräfte sind derzeit a) an den Grundschulen, b) an den weiterführenden Schulen besetzt und c) noch nicht besetzt (bitte getrennt nach Schulart, an der die Vertretungslehrkraft eingesetzt ist, angeben)? Zu 3 a), 3 b) und 3 c) Die Fragen 3 a), 3 b) und 3 c) werden zusammenhängend beantwortet. Von den 30 unbefristet zu besetzenden Stellen für Vertretungslehrkräfte im Grundschulbereich für das Schuljahr 2013/14 sind derzeit 25 Stellen besetzt und fünf Stellen nicht besetzt. Von den 23 unbefristet zu besetzenden Stellen für Vertretungslehrkräfte an weiterführenden Schulen sind derzeit 14 Stellen (sieben an Regionalen Schulen, drei an Gesamtschulen, zwei an Gymnasien, zwei an Förderschulen) besetzt und neun Stellen (fünf an Regionalen Schulen, zwei an Gesamtschulen und zwei an Förderschulen) nicht besetzt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2308 3 4. Über welche Qualifikationen und Abschlüsse verfügt die Vertretungs- lehrkraft (bitte getrennt nach Art der Beschäftigung der Vertretungslehrkraft angeben)? 5. An welchen pädagogischen Qualifizierungsmaßnahmen nehmen und nahmen die Vertretungslehrkräfte a) im Schuljahr 2012/2013 und b) 2013/2014 teil (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen angeben)? 6. Welche Qualifizierungsmaßnahmen werden den Vertretungslehr- kräften im Schuljahr 2013/2014 durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern angeboten? Zu 4, 5 und 6 Die Fragen 4, 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Bei einem Großteil der Vertretungslehrkräfte handelt es sich um grundständig ausgebildete Lehrkräfte. Für diese bedarf es keiner separaten Qualifizierungsmaßnahmen. Die pädagogische Begleitung erfolgt durch die jeweilige Schulleitung, die bei Bedarf individuelle, begleitende Maßnahmen in Abstimmung mit dem Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern, als pädagogische Service-Einrichtung, erarbeitet. Darüber hinaus stehen die regulär angebotenen Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern auch den Vertretungslehrkräften offen. Beispielhaft können hier Fortbildungsangebote im Lernbereich Mathematik, Sport, Darstellendes Spiel, Ästhetische Erziehung, Arbeit-Wirtschaft-Technik, Medien im Unterricht, Lehrergesundheit, Inklusion oder Informatische Bildung benannt werden. 7. Welche Rechtsnormen und Rechtsvorschriften regeln den Einsatz, die Aufsichtspflicht sowie die Rechte bei der Zensierung und Bewertung der Schülerleistungen der Vertretungslehrkräfte? Für die Vertretungslehrkräfte gelten in Bezug auf den Einsatz, die Aufsichtspflicht sowie die Rechte bei der Zensierung und Bewertung der Schülerleistungen die für Lehrkräfte einschlägigen Rechtsnormen und Rechtsvorschriften.