Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. November 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2309 6. Wahlperiode 19.11.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Situation und Zukunft der Hebammenversorgung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Hebammen sind für werdende Eltern wichtige Ansprechpartnerinnen bei allen Fragen rund um die Geburt und für werdende Mütter unverzichtbare Vertrauenspersonen. Die Bedeutung von Hebammen für Schwangere und junge Familien hat der Landtag zuletzt mit seiner Zustimmung zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1028 herausgestellt. Die Situation der Hebammenversorgung in unserem Bundesland ist jedoch angespannt. Dies hängt u. a. mit geringem Einkommen, nach wie vor hohen Berufshaftpflichtversicherungen und langen Wegezeiten zusammen. 1. Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern regionale Unterschiede hinsichtlich der Verfügbarkeit von Hebammenhilfe und -betreuung (Versorgungsstand bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein flächendeckendes Netz von Krankenhäusern mit geburtshilflichen Abteilungen, das im Krankenhausplan 2012 einzusehen ist. Im Jahre 2012 waren 117 Hebammen in Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern tätig. Regionale Unterschiede sind bei den freiberuflich tätigen Hebammen festzustellen, wie der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist: Drucksache 6/2309 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Landkreis/kreisfreie Stadt Hebammen in freier Niederlassung Rostock 42 Schwerin 7 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 32 Landkreis Rostock 20 Landkreis Vorpommern Rügen 27 Landkreis Nordwestmecklenburg 10 Landkreis Vorpommern Greifswald 14 Landkreis Ludwigslust Parchim 30 Mecklenburg-Vorpommern Gesamt 182 2. Welche Wegestrecken/Fahrzeiten zur nächstgelegenen erwerbstätigen und für die entsprechende Leistung verfügbaren Hebamme hält die Landesregierung für vertretbar für die Bereiche a) der Schwangerschaftsbetreuung und Vorsorge, b) der Hausgeburtshilfe, c) der Notfallgeburtshilfe? 3. Welche Wegestrecken/Fahrzeiten zur nächstgelegenen erwerbstätigen und für die entsprechende Leistung verfügbaren Hebamme hält die Landesregierung für vertretbar für die Bereiche a) der Geburtsvorbereitung, b) der Nachsorge und Rückbildung? Zu 2 a), 2 b), 2 c), 3 a) und 3 b) Die Fragen 2 a), 2 b), 2 c) und die Fragen 3 a) und 3 b) werden zusammenhängend beantwortet. Wegen der bei einer Geburt zu berücksichtigenden verschiedensten Umstände und Risiken, wie zum Beispiel dem Alter der werdenden Mutter, dem Umstand, ob es sich um eine erstgebärende Frau handelt, dem Gesundheitszustand der Frau während der Schwangerschaft und weiteres, lässt sich ein generell gültiger Wert für vertretbare Wegstrecken/Fahrtzeiten nicht nennen. Nach den geltenden rechtlichen Vorgaben kann keiner Frau vorgeschrieben werden, ob sie sich eine Hebamme in der Nähe ihres Wohnsitzes aussucht oder ob sie die Leistungen einer entfernter wohnenden Hebamme in Anspruch nimmt. Zahlreiche Hebammen führen die Schwangerenvorsorge- und die Wochenbettbetreuung mobil durch und sind hierbei auch landkreisübergreifend tätig. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2309 3 4. Welche Entfernungen/Fahrzeiten hält die Landesregierung für vertret- bar für a) Geburtshausgeburten b) Krankenhausgeburten? Zu 4, 4 a) und 4 b) Die Fragen 4, 4 a) und 4 b) werden zusammenhängend beantwortet. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es nur vier Geburtshäuser (zwei in Rostock, eins in Friedrichshof bei Güstrow und eins in Demmin). Dementsprechend müssen Schwangere, die hier entbinden möchten, entsprechend der Entfernung zu ihrem Wohnort, unterschiedlich lange Wege in Kauf nehmen. Die Versorgung mit Krankenhausleistungen, so auch mit Geburtshilfe, soll auch in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern möglichst flächendeckend und wohnortnah erfolgen. Dies ist gewährleistet. Neben der Wohnortnähe hat die dauerhafte Sicherstellung der medizinischen Qualität und der wirtschaftlichen Leistungserbringung besondere Bedeutung. Hierfür sind bestimmte Fallzahlen erforderlich. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren geht die Krankenhausplanung von zumutbaren Entfernungen für die Erreichbarkeit eines Krankenhauses aus. Die geburtshilflichen Abteilungen sind dem Krankenhausplan 2012 zu entnehmen. 5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die freie Wahl des Geburtsortes für alle Frauen in Mecklenburg-Vorpommern sichergestellt ist? a) Falls ja: Worauf gründet sich dies Auffassung? b) Falls nicht: Was gedenkt die Landesregierung im Hinblick auf die zukünftige Gewährleistung einer solchen Wahlfreiheit zu unternehmen ? Weil es in Mecklenburg-Vorpommern vielfältige stationäre und ambulante Möglichkeiten für eine Geburt gibt und der Geburtsort einer Frau nicht vorgeschrieben wird, ist die freie Wahl des Geburtsortes in Mecklenburg-Vorpommern sichergestellt. Drucksache 6/2309 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Welche Schritte hat die Landesregierung seit dem Landtagsbeschluss zu Drucksache 6/1028 eingeleitet, um die Situation der Hebammen in unserem Bundesland zu verbessern und die Ergebnisse des IGESGutachtens umzusetzen? Die Landesregierung hat ihre Aktivitäten hierzu am 28. August 2013 dem Sozialausschuss des Landtages gegenüber erläutert. 7. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Entscheidung der gesetzlichen Schiedsstelle vom 31. Januar 2013, die eine lineare Erhöhung der Hebammenleistung zur Folge hat, eine solide Vergütung und damit eine bedarfsgerechte Versorgung mit Hebammenhilfe auf hohem Niveau gewährleistet? Ab 1. Januar 2013 erhalten die Hebammen für die Versorgung von gesetzlich Versicherten bis zu 15 % mehr Geld für ihre Leistungen. Aus Sicht der Landesregierung ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, der die Versorgung mit Hebammenhilfe in Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet. Die Landesregierung wird sich jedoch auch weiter für die Verbesserung der Situation der Hebammen einsetzen, zum Beispiel indem sie die Arbeit der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingerichteten interministeriellen Arbeitsgruppe „Versorgung mit Hebammenhilfe“ verfolgt und einfordert, dass tragfähige Lösungskonzepte für die Themen „Berufshaftpflicht“, „Datengrundlagen“ und „Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung“ gefunden werden. 8. Wie viele Hebammen wurden in den vergangenen fünf Jahren in Mecklenburg-Vorpommern an welchen Standorten ausgebildet? In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine Berufliche Schule für die Hebammenausbildung in Rostock. In den letzten fünf Jahren wurden hier 77 Hebammen ausgebildet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2309 5 9. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass in Mecklenburg- Vorpommern im Bereich der Geburtshilfe bedarfsgerecht ausgebildet wird? a) Falls ja: Auf welche statistischen Daten und Ländervergleiche gründet sich diese Auffassung? b) Falls nicht: Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um das Versorgungsangebot langfristig zu sichern? Statistische Daten und Ländervergleiche über einen Bedarf an Hebammen liegen der Landesregierung nicht vor. Der Landesregierung ist kein Mangel an Hebammen bekannt. Sie geht daher von einer bedarfsgerechten Ausbildung im Bereich Geburtshilfe aus. 10. Wie beurteilt die Landesregierung das Erfordernis einer Akademisierung bzw. Teilakademisierung der Hebammenausbildung? Eine Akademisierung des Hebammenberufes muss im Kontext zu den anderen Gesundheitsfachberufen beurteilt werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass eine Akademisierung der Ausbildung nicht zu einer Abnahme der Anzahl der Hebammen führt, die auch tatsächlich Hebammenleistungen anbieten. Ansonsten steht die Landesregierung diesem Thema aufgeschlossen gegenüber.