Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Januar 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/231 6. Wahlperiode 27.01.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Sportfördergesetz und ANTWORT der Landesregierung In der Koalitionsvereinbarung heißt es unter Punkt 364 unter anderem: „Die im Sportfördergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern festgelegten Zuwendungen werden … auf hohem Niveau fortgeführt.“ Ende 2012 läuft das Sportfördergesetz aus. In diesem Zusammenhang erklärte der Vorsitzende des Landessportbundes während einer Rede auf dem 14. Landessporttag Ende November 2011: „Wir wollen ab 2013 mehr Geld! Um die Pro-Kopf-Bezuschussung der Mitglieder gleich hoch halten zu können, brauchen wir - statt der bisherigen 8,2 - 9,6 Mio. Euro. Nur dann können wir den Standard halten!“ 1. Wie positioniert sich die Landesregierung zu der Forderung des LSB- Vorsitzenden? a) Inwieweit hält die Landesregierung die Forderung für umsetzbar? b) Bis wann wird die Landesregierung geprüft haben, ob die Forde- rung umsetzbar ist? c) Welche Gründe würden dem Anliegen entgegenstehen? Der Entwurf zum Doppelhaushalt 2012/2013 und zur Mittelfristigen Finanzplanung bis 2016 sieht die Anhebung der bisherigen im Gesetz zur Sportförderung in MecklenburgVorpommern (Sportfördergesetz M-V) festgelegten Zuwendungssumme von 8,2 Millionen Euro pro Jahr auf 8,7 Millionen Euro pro Jahr vor. Die Landesregierung misst dem organisierten Sport, dessen breitem Aufgabenspektrum und seinen vielfältigen gesellschaftlichen Funktionen hohe Bedeutung zu. Der Landesportbund und die regionalen Sportorganisationen haben hier bereits seit vielen Jahren hervorragende Arbeit geleistet. Drucksache 6/231 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Fragen a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Gemäß § 10 Sportfördergesetz ermittelt die Landesregierung unabhängig von der Entscheidung zum Doppelhaushalt 2012/2013 regelmäßig in fünfjährigem Turnus die gesetzliche Zuwendungshöhe neu. Der laufende Zyklus endet 2012. Der Landtag wird insoweit mit den Vorschlägen der Landesregierung für den Zeitraum 2013 bis 2017 noch in 2012 erneut befasst sein. Zu c) Die Ausgabengestaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern muss sich sowohl an den notwendigen Bedarfen als auch an den finanziellen Möglichkeiten des Landes orientieren. Es ist für die zukünftige Handlungs- und Gestaltungsfreiheit von entscheidender Bedeutung, den bisherigen konsequenten Kurs der Haushaltskonsolidierung unvermindert fortzusetzen. Die Finanzausstattung der Sportförderung des Landes liegt vergleichsweise auf hohem Niveau. 2. Werden wegen des vom LSB geäußerten Wunsches nach erhöhten Zuwendungen Gespräche mit der Landesregierung stattfinden? Wenn ja, a) wann sollen die Gespräche stattfinden? b) wer wird an den Gesprächen teilnehmen? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung arbeitet eng und vertrauensvoll mit den Gremien des organisierten Sports zusammen. Es werden regelmäßig auf politischer und ministerieller Ebene Gespräche zu allen relevanten Themen geführt. Die Teilnehmenden werden anhand der gewählten Themen und der Entscheidungsrelevanz im Einzelfall bestimmt.