Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. November 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2312 6. Wahlperiode 08.11.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Hikmat Al-Sabty und Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Angebote für die Integration von Flüchtlingen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Angebote für Bleibeberechtigte, Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete gibt es in MecklenburgVorpommern zurzeit und ab dem 01.01.2014, bezogen auf die sprachliche , soziale, gesellschaftliche, berufliche und arbeitsmarktliche Integration? Über Angebote, die sich auf die sprachliche, soziale, gesellschaftliche, berufliche und arbeitsmarktliche Integration von Migrantinnen und Migranten im Land beziehen, gibt die „Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten in MecklenburgVorpommern “ (Erste Fortschreibung, Landtagsdrucksache 5/4167) Auskunft, die auch weiterhin Bestand hat. Vorrangige Zielgruppe der Integrationsförderung sind Migrantinnen und Migranten mit einem auf Dauer angelegten Aufenthalt. Dazu zählen auch Flüchtlinge, denen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, mithin auch Bleibeberechtigte, die am 1. Juli 2007 die Voraussetzungen nach der gesetzlichen Altfallregelung für langjährig Geduldete erfüllten und eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ erhalten haben. Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung sollen in den Integrationsprozess einbezogen werden, soweit es ungeachtet des zunächst vorübergehenden Aufenthaltes geboten ist. Die Förderschwerpunkte der Landesregierung im Bereich der Integration und Partizipation von Migrantinnen und Migranten liegen in der Stärkung der migrationsspezifischen Beratung, der Förderung der sprachlichen und beruflichen Integration und Unterstützung der aktiven Partizipation von Migrantinnen und Migranten. Diese Schwerpunkte werden auch ab 2014 Berücksichtigung finden. Drucksache 6/2312 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. In welcher Art und Weise wurde das „Netzwerk Arbeit für Flücht- linge“ durch die Landesregierung seit wann jährlich unterstützt? Das Netzwerk „Arbeit für Flüchtlinge“ wird über das Bundesprogramm des Europäischen Sozialfonds (ESF) „XENOS - Integration und Vielfalt“ zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt gefördert. Die Landesregierung hat das Projekt mit einem Votum gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in beiden Förderphasen unterstützt und die Umsetzung als strategischer Partner begleitet. Im Juli 2013 hat sich die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales in einem Schreiben an die zuständige Bundesministerin für die Fortsetzung des Bundesprogramms eingesetzt. Bereits im März 2013 war im Rahmen der Integrationsministerkonferenz für die Fortsetzung des Programms in 2014 votiert worden. 3. Wie viele Frauen und Männer wurden als Bleibeberechtigte, Flüchtlinge , Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete in welchen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen jährlich seit dem Jahr 2007 unterstützt? Die genannten Migrantengruppen werden vorrangig im Rahmen des auf diese Zielgruppen zugeschnittenen ESF-Bundesprogramms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt (das sogenannte Bleiberechtsprogramm ) unterstützt. In der ersten Förderperiode sind in der Region Westliches und Mittleres Mecklenburg, auf die sich das Projekt bezog, vom 01.11.2008 bis 31.10.2010 insgesamt 250 Personen erreicht worden. In der zweiten Förderperiode vom 01.11.2010 bis 31.12.2013 wurde die Zielgruppe im gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern wie folgt erreicht: 01.11. - 31.12.2010: 207 Personen 2011: 236 Personen 2012: 231 Personen 2013 (Stand: 30.09.): 225 Personen Außerhalb dieses Programms wurde die Zielgruppe bis dahin durch die landesgeförderten Integrationsfachdienste Migration sowie die Migrationsberatung mitbetreut. Eine Statistik, die gesonderte Aussagen zur oben genannten Gruppe trifft, wird nicht geführt. Statistische Angaben der Integrationsfachdienste Migration weisen aus, dass die Zahl der Frauen, die ihre Angebote in Anspruch nehmen, die der Männer übersteigt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2312 3 4. Mit welchem prozentualen Anteil wurden bisher oder werden künftig in den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen des Landes Frauen und Männer berücksichtigt, die Bleibeberechtigte, Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete sind? Bleibeberechtigte und Flüchtlinge gehören, sofern sie Leistungen zur Grundsicherung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, zu den Langzeitarbeitslosen mit Migrationshintergrund. Diese finden in allen Integrationsprojekten des Landes zur Vermittlung von langzeitarbeitslosen Frauen und Männern in den ersten Arbeitsmarkt Hilfe und Unterstützung. Der prozentuale Anteil der Bleibeberechtigten, Flüchtlinge sowie der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in diesen Projekten wird statistisch nicht gesondert erfasst. 5. In welchem Umfang und mit welchem Ergebnis sind dafür bisher prozentuale Platzanteile in Maßnahmen oder Mittelkontingente reserviert und ausgeschöpft worden? Wenn dies nicht der Fall war, warum nicht? Jeder langzeitarbeitslosen Frau und jedem langzeitarbeitslosen Mann, die beziehungsweise der bei den Integrationsprojekten um Hilfe und Unterstützung nachsucht, wurde beziehungsweise wird geholfen. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 6. Auf welcher rechtlichen Grundlage und in welchem Umfang können Flüchtlinge Integrationsmaßnahmen nach dem SGB II in Anspruch nehmen? Wer einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat, kann auch die Förderinstrumente nach diesem Gesetzbuch, vor allem die gemäß §§ 16 ff. SGB II in Anspruch nehmen. Über § 16 SGB II stehen beim Bezug von Arbeitslosengeld II grundsätzlich auch die Förderungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) offen. Drucksache 6/2312 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Welchen Förder- und welchen Maßnahme-Bedarf sieht die Landesregierung aktuell und künftig für die Integration von Bleibeberechtigten , Flüchtlingen, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Geduldeten? Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales unterstützt die auf der Integrationsministerkonferenz verabschiedeten Beschlüsse, mit denen ein Förder- beziehungsweise Maßnahmebedarf für den genannten Personenkreis festgestellt wurde. Dazu zählen: - die Stärkung des Engagements gegen Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus durch Fortsetzung der Bundesprogramme zur Demokratieförderung, - der erleichterte und zügigere Arbeitsmarktzugang für Inhaberinnen und Inhaber von Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen, von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen, - die Fortführung des ESF-Bundesprogramms für die arbeitsmarktliche Unterstützung von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen, - die Fortführung der bereits erfolgten Öffnung der Programme des ESF und des Bundes- amtes für Migration und Flüchtlinge zur berufsbezogenen Sprachförderung für alle Personen mit zumindest nachrangigem Arbeitsmarktzugang, - die dauerhafte Verankerung der Aufnahme von Flüchtlingen durch Resettlement, - die Eröffnung des Zugangs von Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren und Geduldeten zu den Sprachmodulen der Integrationskurse und - die Sicherung der psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen. 8. Durch wen und in welcher Art und Weise wird der Förder- und Maßnahme -Bedarf für die Integration von Bleibeberechtigten, Flüchtlingen , Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Geduldeten bisher jeweils abgedeckt und durch wen und in welcher Art und Weise soll er künftig abgedeckt werden? Für die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache und einem festgestellten Förderbedarf wird - unabhängig vom Aufenthaltsstatus - nach Ankunft in den kreisfreien Städten beziehungsweise Landkreisen Intensivförderung in der deutschen Sprache und anschließend Additivunterricht gemäß dem Erlass „Bestimmungen zur Eingliederung und zum Schulbesuch von Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ erteilt. Durch diese Sprachförderung wird ein wesentlicher Beitrag zur generellen Integration schulpflichtiger Migrantinnen und Migranten geleistet. In der Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern ist verankert, dass für Kinder mit anderer Herkunftssprache Maßnahmen der Sprachförderung und Lernangebote geplant werden müssen. Die Auswahl der Sprachförderprogramme beziehungsweise Fördermaterialien liegt in der Verantwortung der einzelnen Kindertageseinrichtung. Ein Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung und die Förderung hat jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern, ebenfalls unabhängig vom Aufenthaltstitel. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2312 5 Die Integration von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen, Asylsuchenden und Geduldeten wird im Rahmen des Bundesprogramms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt unterstützt. Außerhalb dieses Programms erhalten Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis Unterstützung durch die arbeitsmarktbezogenen Angebote der Integrationsfachdienste Migration. 9. Welche Handlungsbedarfe sieht die Landesregierung hinsichtlich notwendiger rechtlicher Änderungen auf Bundes- und Landesebene für eine bessere Förderung der Integration von Bleibeberechtigten, Flüchtlingen, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Geduldeten in Mecklenburg-Vorpommern? 10. Welche konkreten Maßnahmen und bundesgesetzliche Regelungen hält die Landesregierung für erforderlich, um Menschen, die bislang noch keinen Zugang zu Integrationsmaßnahmen haben, einen solchen zu ermöglichen? Zu 9 und 10 Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.