Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. November 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2313 6. Wahlperiode 07.11.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Bündelung kultureller Projektförderung und ANTWORT der Landesregierung Im Rahmen der 37. Sitzung des Bildungsausschusses am 2. Oktober 2013 wurde auf Anfrage erklärt, dass es ich bei der Finanzierung der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern in Titel 684.10 (neu) nicht um eine institutionelle Förderung, sondern um eine „gebündelte Projektförderung“ handele. 1. Wie definiert die Landesregierung den Begriff „gebündelte Projekt- förderung“ und worin besteht der Unterschied zur institutionellen Förderung? Eine haushaltsrechtliche Definition des Begriffes „gebündelte Projektförderung“ gibt es nicht. Bisher hat die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern GmbH für ihre Projekte mehrere Zuwendungsbescheide aus dem bisherigen Kulturfördertitel erhalten. Aufgrund der Bedeutung der Festspiele wurde für den Haushalt 2014/2015 für diese Projekte ein gesonderter Haushaltstitel eingerichtet, um den Veranstaltern der Festspiele mehr Planungssicherheit zu geben. Eventuell werden künftig einzelne Projekte in einem Zuwendungsbescheid zusammengefasst. Diese Intention ist möglicherweise als „gebündelte Projektförderung “ verstanden worden. Eine institutionelle Förderung zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben des Zuwendungsempfängers ist nicht vorgesehen. Drucksache 6/2313 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Gibt es eine solche Finanzierungsform auch in anderen Ressorts? a) Wenn ja, in welchen Ressorts und für welche Projekte? b) Wenn nicht, wie kommt es zu dieser Sonderform im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur? 3. Für welche weiteren Projekte ist eine solche Förderung vorgesehen? 4. Wie können andere Kultureinrichtungen von einer „gebündelten Projektförderung“ profitieren? Zu 2, a), b), 3 und 4 Wie bereits unter Frage 1 dargestellt, ist eine „gebündelte Projektförderung“ haushaltsrechtlich nicht normiert. Eine solche Förderung findet daher weder im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur noch in den anderen Ressorts der Landesregierung statt und ist auch für weitere Projekte oder andere Kultureinrichtungen nicht vorgesehen.