Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. November 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2314 6. Wahlperiode 14.11.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Finanzierung der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welchen kulturellen, bildungspolitischen und touristischen Stellenwert besitzen die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern nach Ansicht der Landesregierung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und die jeweiligen Regionen? Die jährlich von den Festspielen Mecklenburg-Vorpommern organisierten mehr als 100 Veranstaltungen werden regelmäßig von mehr als 60.000 Gästen besucht. Im Jahr 2013 konnte mit insgesamt 67.000 Gästen ein neuer Besucherrekord verzeichnet werden. Die Gesamtauslastung lag bei 88 Prozent, 87 der 117 Veranstaltungen waren ausverkauft. Die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern haben sich inzwischen zum drittgrößten Klassikfestival Deutschlands und damit zu einem Markenzeichen mit identitätsstiftendem Charakter entwickelt. Das breite Spektrum der Veranstaltungen reicht von klassischen Konzerten über die Moderne bis hin zum „Kleinen Fest im großen Park“, das im Ludwigsluster Schlosspark ein Programm von Comedy und Clownery über Jonglage und Akrobatik bis zu Pantomime und Musikkabarett bietet. Den Festspielen Mecklenburg-Vorpommern gelingt es nicht nur, jährlich international renommierte Künstler für Konzerte in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, sondern darüber hinaus auch die Künstler und Orchester aus der Region intensiv mit einzubinden. Darüber hinaus erhalten im Rahmen der Konzertreihe „Junge Elite“ auch regelmäßig talentierte Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler ein Podium, um sich dem breiten Publikum präsentieren zu können und Erfahrungen im Zusammenspiel mit renommierten Künstlerinnen und Künstlern und Orchestern zu sammeln. Drucksache 6/2314 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Seit 2006 ernennen die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern jedes Jahr einen der Preisträger zum „Preisträger in Residence“. Dies gibt der jeweiligen Künstlerin und dem jeweiligen Künstler - darunter heute weltbekannte Künstlerinnen und Künstler wie Daniel Hope, Julia Fischer und Daniel Müller-Schott - die Möglichkeit, die gesamte Saison mitzugestalten und dem Programm eine ganz persönliche Note zu verleihen. Die Auswahl eher ungewöhnlicher Spielstätten als Festivalstandorte hat den Festspielen Mecklenburg-Vorpommern ein einzigartiges Gepräge gegeben. So finden regelmäßig Konzerte in Kirchen, Klöstern und historischen Schloss- und Gutsanlagen aber auch in Industriedenkmälern statt. Dadurch werden in besonderem Maße auch Besucher aus Regionen fernab der großen Theater- und Konzertspielstätten des Landes angesprochen. Zudem wird für wertvolle Baudenkmäler eine hochwertige Nutzung gefunden und nicht zuletzt ein Beitrag zum Erhalt dieses kulturellen Erbes geleistet. Die Konzertreihen der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern sind auch ein Besuchermagnet für Touristen. Nach eigenen Angaben der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern kamen im Jahr 2012 41 Prozent der Besucherinnen und Besucher aus anderen Ländern oder aus dem Ausland. Die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern unterstützen den jährlich an der Hochschule für Musik und Theater Rostock stattfindenden Sommercampus, der talentierten Studierenden dieser Hochschule die Möglichkeit zu intensiver Arbeit mit international renommierten Künstlerinnen und Künstlern eröffnet. Um Kinder und Jugendliche frühzeitig an die klassische Musik heranzuführen, bieten die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig Konzerte mit für Kinder und Jugendliche besonders geeigneten Werken an. So wird in diesem Jahr am 1. Dezember ein Adventskonzert für Kinder unter dem Titel „Der kleine Muck – Ein Märchen mit viel Musik von Bach, Mozart und Debussy“ im Schloss Ulrichshusen präsentiert. 2. In welcher Höhe wurden welche Projekte/Maßnahmen der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2010 mit welchen Landesmitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Regionen, Projekten /Maßnahmen und Art und Höhe der Finanzmittel)? Jahr Projekt Zuwendung (in Euro) 2010 Konzertprojekte 145.469,00 Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ 10.000,00 2011 Konzertprojekte 145.469,00 Festkonzert zum 250. Krönungsjubiläum der Königin Charlotte 27.000,00 Künstlerstätten in M-V 15.000,00 2012 Konzertprojekte 145.469,00 Komponierte Landschaften – Zu Besuch In Parks und Gärten 15.000,00 Emilie Mayer zum 200. Geburtstag 15.000,00 2013 Konzertprojekte 145.469,00 Schorny spielt auf 15.000,00 Wasser 15.000,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2314 3 Die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern gGmbH erhielt ausschließlich Zuwendungen aus dem Kapitel 0718 Titel 684.07 MG 02 - Zuwendungen des Landes an nicht öffentliche Träger für Kulturförderung. Eine Aufschlüsselung der Zuwendungen nach Regionen ist nicht möglich. Die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern veranstalten jährlich weit mehr als 100 Konzerte an einer Vielzahl wechselnder Spielstätten im ganzen Land. Daher werden die Zuwendungen nicht für jede Konzertveranstaltung, sondern für die Konzertreihe eines Jahres als Gesamtsumme ausgereicht. Bevorzugt bespielt werden Veranstaltungsorte im ländlichen Raum. Daneben wurden durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus nachfolgend aufgeführte Projekte/Maßnahmen der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Die Zuwendungen erfolgten aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Jahr Projekt Zuwendung (in Euro) 2010 Marketingaktivitäten 140.000,00 2011 Marketingaktivitäten 100.000,00 2012 Marketingaktivitäten 100.000,00 2013 Marketingaktivitäten 100.000,00 3. In welcher Weise und auf Grundlage welcher Kriterien wird die Landesregierung die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern zukünftig fördern? Die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern werden auch zukünftig Zuwendungen nach den Vorschriften der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung im kulturellen Bereich sowie nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes erhalten. Dabei wird weiterhin besonderes Augenmerk darauf gelegt, Einheimischen und Gästen renommierte Orchester, Dirigenten, Solisten und Ensembles aus aller Welt sowie die Musikkultur Mecklenburg-Vorpommerns in historischen Gebäuden, wie Schlössern, Gutshäusern, Kirchen, Scheunen aber auch Industriedenkmälern oder unter freiem Himmel zu präsentieren. Dabei soll vor allem auch dem nationalen und internationalen Spitzennachwuchs besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Ziel ist es auch weiterhin, bevorzugt Veranstaltungsorte auch in Regionen fernab der großen Theater- und Konzertspielstätten des Landes zu bespielen. Bei der Vergabe der Zuwendungen wird seitens des Landes auch weiterhin zu berücksichtigen sein, dass die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern in einem struktur- und bevölkerungsschwachen Land ein in quantitativer und qualitativer Hinsicht in Deutschland kaum erreichtes Angebot mit vergleichsweise sehr niedrigen öffentlichen Zuwendungen realisieren. Drucksache 6/2314 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. In welcher Höhe sind zusätzliche zum Titel 684.10 - Zuwendungen des Landes an die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern gGmbH – Finanzmittel der öffentlichen Kulturförderung im Haushalt des Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 2014/2015 für die Förderung der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern eingeplant? Eine Vergabe von Zuwendungen an die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern gGmbH aus dem Zuwendungstitel für öffentliche Kulturträger (Kapitel 0718 Titel 633.07 MG 02) ist aufgrund der privaten Rechtsform nicht zulässig und daher auch nicht beabsichtigt. 5. In welcher Höhe sind zusätzlich zum Titel 684.10 - Zuwendungen des Landes an die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern gGmbH – Finanzmittel der nicht öffentlichen Kulturförderung im Haushalt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 2014/2015 für die Förderung der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern eingeplant? Es ist derzeit nicht beabsichtigt, die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern gGmbH mit weiteren Zuwendungen des Landes über den Ansatz von 175.000,00 Euro aus dem Kapitel 0718 Titel 684.10 MG 02 hinaus zu fördern. Für die Festspiele MecklenburgVorpommern gGmbH wurde im Entwurf des Haushaltsgesetzes durch Übertragung der Mittel aus dem Titel 684.07 MG 02 ein eigener Zuwendungstitel gebildet. Dies verdeutlicht den hohen kulturellen, bildungspolitischen und touristischen Stellenwert der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern.