Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. November 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2316 6. Wahlperiode 11.11.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Regine Lück, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der kommunen Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung und ANTWORT der Landesregierung Der Bund beteiligt sich an den Ausgaben für die Kosten der Unterkunft und Heizung nach SGB II in Mecklenburg-Vorpommern für die Jahre 2011 bis 2013 mit jeweils 30,4 Prozent. Für das Jahr 2014 ist nur noch eine durchschnittliche Bundesbeteiligung von 28,2 Prozent vorgesehen. Zu diesen Beteiligungsraten kommt ein weiterer Anteil für Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dieser variable Anteil richtet sich nach den länderspezifisch sehr unterschiedlichen Ausgaben für Bildungs- und Teilhabeleistungen im Verhältnis zu den Gesamtausgaben der Kommunen für KdU. Seit 2013 beteiligt sich der Bund zudem an den Leistungen der Grundsicherung nach SGB XII, damit auch an den KdU mit 75 Prozent, ab 2014 übernimmt der Bund diese Leistungen vollständig. 1. Wie hoch waren im Jahr 2012 und bis zum 30. September 2013 die Auszahlungen des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung an die Landkreise und kreisfreien Städte sowie für das Land (SGB II und SGB XII)? Werden für 2013 eher höhere oder niedrigere Auszahlungen als 2012 erwartet und wie wird das begründet? Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II): Die Höhe der vom Bund nach § 46 Absatz 5 und 6 SGB II im Jahr 2012 und in der Zeit zwischen von 1. Januar bis 20. September 2013 geleisteten Beteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. Die landesinterne Verteilungsregelung gemäß § 11 Absatz 4 des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Landesausführungsgesetz SGB II - AGSGB II) ist hierbei berücksichtigt. Drucksache 6/2316 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Beteiligung des Bundes an den KdU (in Euro) Kreisfreie Städte/Landkreise Januar bis Dezember 2012 Januar bis September 2013 Hansestadt Rostock 20.110.446,76 18.434.282,03 Landeshauptstadt Schwerin 10.137.535,02 6.361.810,01 Landkreis Ludwigslust-Parchim 13.119.350,76 8.368.586,02 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 25.628.225,44 15.489.913,85 Landkreis Nordwestmecklenburg 11.439.337,14 7.492.696,63 Landkreis Rostock 14.742.553,18 11.432.319,65 Landkreis Vorpommern-Greifswald 22.322.524,06 17.059.778,34 Landkreis Vorpommern-Rügen 17.759.979,86 11.424.860,53 Zwischensumme: 135.259.952,22 96.064.247,06 Land für Personen nach dem FlAG *) : 1.092.374,69 683.761,57 Gesamt 136.352.326,91 96.748.008,63 *) FlAG - Flüchtlingsaufnahmegesetz Der Anteil der Bundesbeteiligung nach § 46 Absatz 6 SGB II reduziert sich für MecklenburgVorpommern im Jahr 2013 rückwirkend von 5,4 % auf 2,9 %. Dies entspricht mit seinem absoluten Wert den Ausgaben für Ausgaben des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) des Vorjahres. Mehr-/Minderkosten werden jeweils im Folgejahr ausgeglichen. Insoweit ist dies bundesgesetzlich geregelt. Gleichzeitig wird für 2013 mit leicht höheren Ausgaben der kommunalen Träger für KdU gegenüber 2012 zu rechnen sein, sodass sich insoweit die Bundesbeteiligung an den KdU in 2013 entsprechend erhöhen wird. Insgesamt ist für 2013 von einem niedrigeren Auszahlungsbetrag auszugehen. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII): Im Bereich des SGB XII werden die Kosten für die Unterkunft und Heizung bisher statistisch nicht gesondert erfasst. Die Bundesbeteiligung für die Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII betrug 2012 insgesamt 32.295.265,20 Euro. Im Jahr 2013 wurden bisher insgesamt 50.317.520,40 Euro an die örtlichen Träger der Sozialhilfe weitergeleitet. Da 2012 nur 45 % der Kosten durch den Bund erstattet wurden, wird für 2013 (75 %) mit höheren Auszahlungen gerechnet. 2. Wie hoch beläuft sich der verbleibende kommunale Anteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung im Jahr 2012 und bis zum 30. September 2013 (SGB II und SGB XII)? Wird der kommunale Anteil für 2013 eher höher oder niedriger als 2012 liegen und wie wird das begründet? SGB II: Als verbleibender kommunaler Anteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung ist nach Auffassung der Landesregierung der Anteil der KdU zu verstehen, der nach Abzug der Bundesmittel verbleibt, die speziell zur teilweisen Deckung der KdU zielgerichtet vom Bund geleistet werden. Die zur mittelbaren Entlastung des Bildungs- und Teilhabepaketes dienenden Mittel der Bundesbeteiligung an den KdU bleiben dabei unberücksichtigt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2316 3 Da im BuT-Finanzierungspaket im Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zwischen Bundestag und Bundesrat auch (bundesweit) Mittel für zusätzlichen Aufwand für die Warmwasserbereitung eingerechnet worden sind, bei denen es sich jedoch tatsächlich um KdUAufwendungen handelt, ist in der nachfolgenden Übersicht die von den KdU-Ausgaben abzusetzende KdU-Bundesbeteiligung in Höhe von 26,4 % (24,5 % zuzüglich 1,9 % für zusätzlichen Aufwand zur Warmwasserbereitung) berücksichtigt worden. Grundlage bilden die monatlich von den Landkreisen und kreisfreien Städten gemeldeten kassenwirksamen Ausgaben für KdU und die entsprechend vom Land weiter geleiteten Bundesmittel. Entsprechend der zu erwartenden leichten Ausgabenerhöhung der kommunalen Träger bei den KdU ist für 2013 gegenüber 2012 auch von einem leichten Anstieg des verbleibenden kommunalen Anteils an den KdU auszugehen. KdU-netto als kommunaler Anteil (in Euro) *) Kreisfreie Städte/Landkreise Januar bis Dezember 2012 Januar bis September 2013 Hansestadt Rostock 45.329.695 35.390.143 Landeshauptstadt Schwerin 19.784.328 15.184.962 Landkreis Ludwigslust-Parchim 25.633.861 20.109.809 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 50.765.953 39.572.262 Landkreis Nordwestmecklenburg 22.027.443 17.075.043 Landkreis Rostock 29.369.235 23.284.318 Landkreis Vorpommern-Greifswald 46.308.638 36.024.594 Landkreis Vorpommern-Rügen 38.987.485 30.860.518 Gesamt 278.206.638 217.501.649 *) Erläuterung: Daten auf Basis der Meldungen der kommunalen Träger über kassenwirksame Leistungen Daten ohne KdU-Bundesbeteiligung für BuT, ohne Einbeziehung der Ausgaben für Personen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz SGB XII: Rechnerisch beläuft sich dieser Anteil für 2012 auf 55 % und für 2013 auf 25 % der Gesamtkosten. Ansonsten wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wie entwickelten sich die durchschnittlichen Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft seit 2009? Die durchschnittlichen Leistungen für Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit ergeben sich aus der folgenden Tabelle. Drucksache 6/2316 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Für den Bereich des SGB XII liegen keine Daten vor. Zeitreihe zu Strukturen der Eckwerte und Geldleistungen nach dem SGB II Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten 2009 2010 2011 2012 Jan 13 Feb 13 Mrz 13 Apr 13 Mai 13 Jun 13 Jul 13 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Bundesland Mecklenburg-Vorpommern Anzahl Bedarfsgemeinschaften mit LfU² (nur laufende Kosten1) 127.882 123.804 117.093 111.642 110.113 111.808 112.869 112.451 111.517 109.493 108.924 durchschnittliche Leistungen für LfU in Euro 261,50 261,95 272,57 278,15 279,48 285,15 282,92 283,70 285,22 283,18 287,05 durchschnittliche Leistungen für LfU (nur laufende Kosten1) in Euro 268,96 269,42 279,39 285,56 289,30 292,61 290,53 291,05 291,93 291,13 294,81 Anzahl Bedarfsgemeinschaften mit LfU (nur laufende Kosten1) 17.849 17.891 17.223 16.484 16.486 16.628 16.669 16.707 16.624 16.215 16.148 durchschnittliche Leistungen für LfU in Euro 301,03 304,58 318,23 315,82 322,51 322,76 322,78 325,07 326,13 318,83 322,41 durchschnittliche Leistungen für LfU (nur laufende Kosten1) in Euro 307,58 310,60 321,03 320,23 327,37 325,72 326,41 327,14 329,13 324,08 327,92 Anzahl Bedarfsgemeinschaften mit LfU (nur laufende Kosten1) 9.105 9.037 8.533 7.971 7.396 7.609 7.737 7.748 7.726 7.679 7.675 durchschnittliche Leistungen für LfU in Euro 289,24 286,31 290,66 296,72 283,47 293,67 300,45 299,73 299,32 305,29 307,76 durchschnittliche Leistungen für LfU (nur laufende Kosten1) in Euro 293,85 291,37 296,15 301,40 296,27 300,88 304,61 303,82 303,70 307,90 310,72 Anzahl Bedarfsgemeinschaften mit LfU (nur laufende Kosten1) 14.021 13.513 12.634 12.071 12.000 12.088 12.145 12.067 11.919 11.733 11.620 durchschnittliche Leistungen für LfU in Euro 255,13 251,52 261,11 269,50 276,86 274,33 275,35 275,40 274,52 278,12 275,08 durchschnittliche Leistungen für LfU (nur laufende Kosten1) in Euro 263,54 260,08 269,62 277,81 285,29 282,19 283,04 283,49 282,91 286,33 284,79 Anzahl Bedarfsgemeinschaften mit LfU (nur laufende Kosten1) 12.834 12.229 11.295 10.661 10.501 10.572 10.589 10.591 10.530 10.425 10.365 durchschnittliche Leistungen für LfU in Euro 250,49 248,94 259,17 267,31 275,10 270,46 272,91 274,06 273,63 271,82 277,11 durchschnittliche Leistungen für LfU (nur laufende Kosten1) in Euro 259,38 257,72 268,18 276,39 286,34 280,73 281,97 282,82 282,60 281,07 285,56 Anzahl Bedarfsgemeinschaften mit LfU (nur laufende Kosten1) 23.373 22.607 21.532 20.728 20.485 20.811 21.022 20.927 20.953 20.681 20.501 durchschnittliche Leistungen für LfU in Euro 246,06 247,92 258,96 x 270,79 271,82 274,69 275,36 275,81 277,58 276,19 durchschnittliche Leistungen für LfU (nur laufende Kosten1) in Euro 252,95 254,13 264,99 x 278,13 278,50 280,51 281,59 280,72 283,67 282,34 Anzahl Bedarfsgemeinschaften mit LfU (nur laufende Kosten1) 10.449 10.088 9.468 8.862 8.579 8.843 8.803 8.876 8.762 8.577 8.439 durchschnittliche Leistungen für LfU in Euro 264,18 262,61 272,23 280,07 283,78 285,52 283,74 286,55 290,08 286,45 283,64 durchschnittliche Leistungen für LfU (nur laufende Kosten1) in Euro 272,62 271,26 280,58 291,72 300,73 297,27 299,29 299,20 300,91 298,48 297,79 Anzahl Bedarfsgemeinschaften mit LfU (nur laufende Kosten1) 21.962 20.995 19.949 19.033 18.823 19.264 19.253 19.029 19.068 18.406 18.531 durchschnittliche Leistungen für LfU in Euro 253,40 254,80 264,82 265,53 266,17 278,66 271,57 271,69 278,13 269,25 273,75 durchschnittliche Leistungen für LfU (nur laufende Kosten1) in Euro 260,14 263,03 272,85 x 278,67 286,92 280,94 282,59 285,64 281,37 283,13 Anzahl Bedarfsgemeinschaften mit LfU (nur laufende Kosten1) 18.281 17.431 16.459 15.666 15.843 x 16.651 16.506 15.935 15.777 15.645 durchschnittliche Leistungen für LfU in Euro 249,34 249,43 261,13 265,38 262,91 x 270,26 269,99 269,89 269,20 287,91 durchschnittliche Leistungen für LfU (nur laufende Kosten1) in Euro 256,92 256,98 268,16 x 272,31 x 278,12 276,71 277,68 276,51 295,02 Jahresdurchschnittswerte werden nur dann berechnet, wenn mindestens 10 Werte eines Jahres vorhanden sind. © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) ohne einmaliger Kosten für Wohnungsbeschaffung sowie die Übernahme von Mietschulden 2) Leistungen für Unterkunft und Heizung Jahresdurchschnitte 2009 bis 2012 Berichtsmonatswerte 2013 - Daten nach einer Wartezeit von 3 Schwerin, Landeshauptstadt Landkreis Rostock Landkreis LudwigslustParchim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis VorpommernGreifswald Landkreis VorpommernRügen Gebiet Merkmal Rostock, Hansestadt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2316 5 4. Wie entwickelte sich die Anzahl der Haushalte bzw. Bedarfsgemein- schaften seit 2009, die Leistungen nach SGB II oder XII ausschließlich als Kosten der Unterkunft und Heizung beziehen? Die Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften SGB II, die nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit ausschließlich Kosten der Unterkunft und Heizung erhielten, ergeben sich aus der Tabelle zur Frage 3. Für den Bereich des SGB XII liegen keine Daten vor. 5. Welche voraussichtlichen Auswirkungen wird die für das Jahr 2014 vorgesehene Absenkung der festen Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 46 Absatz 5 SGB II auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte des Landes haben? Die zum 1. Januar 2014 wirksam werdende Absenkung der Beteiligung des Bundes an den KdU war Bestandteil des BuT-Finanzierungspaketes im Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zwischen Bundestag und Bundesrat Anfang 2011. Die Absenkung um 2,8 %-Punkte wird 2014 zu einer entsprechenden Reduzierung des monatlich dem Land zufließenden Gesamtbetrages der Bundesbeteiligung führen. Der konkrete Betrag richtet sich nach den im jeweils zu Grunde liegenden Abrechnungsmonat tatsächlich gezahlten Ausgaben für KdU. Im Jahr 2013 könnten danach erstmals seit Jahren die Ausgaben für KdU leicht ansteigen. Ob sich diese Entwicklung 2014 fortsetzen wird, ist derzeitig nicht absehbar. Der dem Land monatlich zufließende Gesamtbetrag wird nach den Verteilungsschlüsseln gemäß § 11 Absatz 1 und 4 AG-SGB II an die Landkreise und kreisfreien Städte weiter gegeben. Der Verteilungsschlüssel nach § 11 Absatz 4 AG-SGB II ändert sich jährlich entsprechend dem prozentualen Anteil der kommunalen Träger an den Ausgaben für BuT-Leistungen. Der vorläufige Verteilungsschlüssel für 2014 steht erst Anfang Januar 2014 fest, der endgültige Verteilungsschlüssel erst bis zum 15. Juni 2015. Die Reduzierung um 2,8 %-Punkte entspräche landesweit einem Jahresbetrag in Höhe von circa 10,7 Millionen Euro, wenn man die voraussichtlichen Gesamtausgaben des Jahres 2013 auch für 2014 zugrunde legt. Drucksache 6/2316 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 6. Welche Auswirkungen hat die länderspezifische Betrachtung und der daraus resultierende differenzierte Wert der variablen Bundesbeteiligung an den KdU auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte des Landes in den Jahren 2012 und 2013? Die länderspezifischen Festlegungen der Bundesbeteiligung in § 46 Absatz 5 SGB II für Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sowie die übrigen Länder haben keine direkten Auswirkungen auf die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern. Mit der Festlegung von länderspezifischen Bundesbeteiligungen gemäß BundesbeteiligungsFeststellungsverordnung 2013 (BBFestV 2013) wird die Beteiligung des Bundes an den KdU gemäß § 46 Absatz 6 SGB II für das Jahr 2013 ausgestaltet. Für das Jahr 2012 ist keine länderspezifische Ausgestaltung gegeben. Diese Bundesbeteiligung gemäß § 46 Absatz 6 SGB II dient der mittelbaren Entlastungswirkung für die Ausgaben für die BuT-Leistungen nach § 28 SGB II und § 6b Bundeskindergeldgesetzes (BKGG). Die Höhe wird jährlich durch Rechtsverordnung des Bundes auf der Basis der entsprechenden Ausgaben des Vorjahres festgelegt, Mehr-/Minderkosten werden im Folgejahr auf der Basis der entsprechenden Nachweise der Vorjahresausgaben ausgeglichen. Somit ist gesichert, dass die vom Bund zufließenden Mittel den Ausgaben für BuTLeistungen nach § 28 SGB II und § 6b BKGG entsprechen. Diese Mittel werden der monatlichen landesinternen Verteilung zu Grunde gelegt. Darüber hinaus hat die Bundesregelung keine Auswirkungen auf die Landkreise und kreisfreien Städte. 7. Wie hoch werden voraussichtlich die Landkreise und kreisfreien Städte durch die schrittweise Übernahme der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund 2013 und 2014 entlastet werden? Im Vergleich zum Jahr 2011 wurde bei den örtlichen Trägern der Sozialhilfe mit einer Gesamtentlastung von rund 33,4 Millionen Euro für 2013 und rund 49 Millionen Euro für 2014 gerechnet. Ausgehend von den bisher in 2013 ausgezahlten Summen scheinen die angenommenen Steigerungsraten zu niedrig angesetzt gewesen zu sein, sodass die tatsächliche Entlastung wahrscheinlich über den zuvor angegebenen Werten liegen wird. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2316 7 8. Wie wirken sich aus Sicht der Landesregierung die aktuell geltenden Regelungen zu den Kosten der Unterkunft und Heizung - die auch Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zwischen Bundestag und Bundesrat im Frühjahr 2011 sind - auf die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes aus und wie wird das begründet? Das Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat im Frühjahr 2011 war Bestandteil der Gemeindefinanzreform und beinhaltete vielfältige Festlegungen in verschiedenen Rechtsgebieten. Auch die Grundeinigung über die schrittweise Übernahme der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund mit seinem erheblichen Entlastungsbeitrag für die Kommunen (siehe Antwort zu Frage 7) war Bestandteil dieses Vermittlungsverfahrens. In Bezug auf die KdU-Auswirkungen wird auf die Antworten zu Frage 2, 5 und 6 verwiesen. 9. Sind Neuverhandlungen über den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II zwischen Bund und Ländern absehbar oder hat das Land Kenntnis über etwaige Forderungen zu Neuverhandlungen und welche Position vertritt dabei die Landesregierung? Zwischen den Ländern und dem Bund gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Frage des Ausgleichs von Mehr-/Minderleistungen aus der für 2012 einheitlichen Festlegung der Bundesbeteiligung nach § 46 Absatz 6 SGB II. Hier sind die weiteren Beratungen zwischen dem Bund und den Ländern abzuwarten. Bezüglich der bundesgesetzlich festgelegten Reduzierung der Beteiligung des Bundes an den KdU gemäß § 46 Absatz 5 SGB II hat der Bundesrat bei Zustimmung des Landes beschlossen, die mit Wirkung ab 1. Januar 2014 wirksam werdende Reduzierung der Bundesbeteiligung rückgängig zu machen. Dieser Beschluss ist allerdings der Diskontinuität anheimgefallen. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine näheren Erkenntnisse vor.