Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. November 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2318 6. Wahlperiode 02.12.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH (HERO) und ANTWORT der Landesregierung Wie der Warnow-Kurier (Ausgabe vom 28.09.2013) berichtete, schloss die HERO vor einiger Zeit einen Beratervertrag mit dem Unternehmen „Pro Baltikum“ ab. Hinsichtlich der Leistungen und des Zwecks der Übereinkunft hielt sich der HERO-Geschäftsführer bedeckt, heißt es im Warnow-Kurier. WK-Angaben zufolge soll „Pro Baltikum“ „ein monatliches Pauschalhonorar für drei Tage pro Monat in Höhe von 2.000 Euro - plus attraktive Zusatzzahlungen“ erhalten haben. Laut regionalen Medienberichten haben sich die Fronten im Streit um die Gewinne der HERO verhärtet. Der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock steht dabei unverändert auf dem Standpunkt, dass alle kommunalen Unternehmen verpflichtet seien, „ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.“ Die Bürgerschaft hingegen bekräftigte während ihrer Sitzung am 9. Oktober erneut ihre Haltung, die Überschüsse im Unternehmen zu belassen, damit die bevorstehenden Investitionen umgesetzt werden können. Das Verkehrsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern (mit 25,1 Prozent HERO-Minder- heitsgesellschafter) hat mittlerweile ein Verfahren angestrengt; es sähe die Vereinbarung beider Gesellschafter gebrochen, nur einvernehmliche Entscheidungen zu treffen. Bis zum Urteil seien deshalb Fördermittel „auf Eis gelegt“ worden. Drucksache 6/2318 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Wie die Ostsee-Zeitung am 12.09.2013 meldete, ranke sich der Streit „im Kern“ um eine Zusatzvereinbarung zum Gesellschaftervertrag vom 25. März 1994. Unter Punkt 2 soll es dort heißen: „Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird bei Beschlüssen der Gesellschafter- versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der dem Land zustehenden Stimmen nicht überstimmt.“ Demzufolge dürfte der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock den Willen der Landesregierung nicht ignorieren. Im Gegensatz dazu steht die Aussage des Oberbürgermeisters, die Zusatzvereinbarung sei notariell nicht beglaubigt und somit nichtig. Im November 2012 erklärte der HERO-Aufsichtsratsvorsitzende, dass die Hafen-Entwicklungsgesellschaft Gewinne bislang nicht abführe, sondern diese für Reinvestitionen einsetze. Laut einer Prognose sollen die Beschäftigtenzahlen im Rostocker Hafen von 12.500 in 2008 auf über 29.000 im Jahr 2015 wachsen. 1. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung zu besagtem Berater- vertrag? a) Über welchen Zeitraum war „Pro Baltikum“ für die HERO tätig? b) Welche Aufgabenstellungen waren mit dem Engagement verbunden? c) Zu welchen messbaren Ergebnissen führte die beratende Tätigkeit des Unternehmens? Zu 1, a), b) und c) Soweit der Landesregierung bekannt, ist „Pro Baltikum“ seit 2003 für die HafenEntwicklungsgesellschaft Rostock mbH (HERO) tätig. „Pro Baltikum“ nimmt die Gebietsvertretung (Repräsentation) der HERO in den baltischen Staaten, Russland und der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) wahr. Von Marketingaktivitäten können nach der Natur der Sache keine konkreten Zuordnungen von Umschlags- oder Ertragsdaten der HERO abgeleitet werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2318 3 2. Mit welchen Kosten war die beratende Tätigkeit des Unternehmens verbunden (bitte auch nach den erbrachten Einzelleistungen aufschlüsseln)? a) Welches Beratungsvolumen stand zur Verfügung (bitte dabei auch die Tages- bzw. Stundensätze benennen)? b) Zusatzzahlungen in welcher Höhe wurden an das beratende Unternehmen ausgereicht (bitte auch mit angeben, für welche Zwecke die Zahlungen geleistet worden sind)? c) Wer trägt die Kosten für die beratende Tätigkeit? Zu 2, a), b) und c) Da die Beratungshonorare von der HERO zu erbringen, dort zu prüfen und zu bezahlen sind, handelt es sich nicht um einen Vorgang der Landesregierung. Die von der HERO zu leistenden Beratungshonorare berechnen sich nach hiesigem Kenntnisstand auf pauschalisierter Grundlage letztlich anhand der nachzuweisenden Aktivitäten der Firma „Pro Baltikum“. Es erfolgten, soweit bekannt, keine Zusatzzahlungen. Die Beratungskosten werden vom Auftraggeber (HERO) getragen. 3. Wer genau hat „Pro Baltikum“ wann für eine beratende Tätigkeit engagiert? Auftraggeber von „Pro Baltikum“ ist seit 2003 die HERO. 4. Wann ist hinsichtlich des vom Land Mecklenburg-Vorpommern angestrengten Verfahrens mit einem Urteil zu rechnen? Die Gestaltung des Verfahrensganges obliegt dem Gericht und unterliegt der richterlichen Unabhängigkeit. 5. Fördermittel in welcher Höhe wurden aufgrund des anhängigen Verfahrens nicht ausgereicht (bitte auch mit angeben, für welche konkreten Investitionen die Zuwendungen vorgesehen sind)? Die Prüfung, welche konkreten Auswirkungen eine Gewinnausschüttung der HERO für die Hafeninfrastrukturförderung der Hansestadt Rostock hätte, ist noch nicht abgeschlossen. Drucksache 6/2318 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Inwieweit entspricht es den Tatsachen, dass die Zusatzvereinbarung zum Gesellschaftervertrag notariell nicht beglaubigt worden und somit „nichtig“ ist? Die Zusatzvereinbarung zum Gesellschaftsvertrag ist nicht notariell beglaubigt worden. Die Beurteilung der Gültigkeit der Vereinbarung ist Gegenstand des Gerichtsverfahrens. Die Landesregierung sieht für eine Nichtigkeit oder Rechtswidrigkeit keinen Anlass. 7. Entspricht es den Tatsachen, dass die HERO Überschüsse bislang nicht abführte, sondern ausschließlich für Reinvestitionen eingesetzt hat? Wenn nicht, Überschüsse in welcher Höhe hat die HERO seit ihrer Gründung ausgeschüttet (bitte jahrweise aufführen und dabei auch angeben, wofür die Überschüsse jeweils verwendet worden sind)? Die HERO-Jahresüberschüsse der bisherigen Geschäftsjahre bis einschließlich 2011 wurden nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet, sondern verbleiben im Unternehmen. Sie standen damit für die Erbringung der von der HERO zu tragenden Eigenanteile an den Investitionskosten zur Verfügung. Für den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2012 wurde noch kein Verwendungsbeschluss gefasst. Vonseiten des Gesellschafters Land Mecklenburg- Vorpommern wird für einen Übertrag des Jahresüberschusses in das Geschäftsjahr 2013 und damit für einen Verbleib im Unternehmen votiert. 8. Wie hoch waren die Beschäftigtenzahlen im Rostocker Hafen zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt? Es erfolgt keine diesbezügliche statistische Erfassung. Die Beschäftigtenzahlen werden bei der Vielzahl von im Hafengebiet tätigen Unternehmen nicht abgefragt. Nach einer im Auftrag der HERO vom Ostseeinstitut für Marketing, Verkehr und Tourismus an der Universität Rostock im Januar 2010 vorgestellten Erhebung waren etwa 12.500 Arbeitsplätze direkt und indirekt von der Rostocker Hafenwirtschaft abhängig. Laut Jahresabschlussbericht für das Jahr 2012 beschäftigte die HERO im Geschäftsjahr 2012 durchschnittlich 161 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, davon 87 gewerbliche Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer und 74 Angestellte. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2318 5 9. Auf welchem/welchen Gutachten (oder anderen Stellungnahmen) beruht die Prognose, nach der 2015 im Rostocker Hafen über 29.000 Beschäftigte tätig sein werden? a) Wer hat das/die Gutachten erstellt bzw. entsprechende Stellung- nahmen wann abgegeben? b) Was besagt/besagen das/die Gutachten (bzw. die Stellungnahmen) genau? Zu 9, a) und b) Gemäß dem durch die Hansestadt Rostock bei einer Planungsgemeinschaft (Inros Lackner, BMC, Ostseeinstitut und Umweltplan) in Auftrag gegebenen „Regionalen Flächenkonzept für die hafenaffine Entwicklung im Wirtschaftsraum Rostock“ könnte unter günstigen Bedingungen das gesamte hafenaffine direkte und indirekte Beschäftigungspotenzial bis zum Jahr 2025 auf dann 29.000 anwachsen.