Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. November 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2319 6. Wahlperiode 13.11.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Forschungs- und Entwicklungsinitiativen im Verbund von Wirtschaft und Wissenschaft fördern - Kommunikationsplattform „Forschung, Entwicklung und ANTWORT der Landesregierung Die Fragen beziehen sich auf den vom Landtag beschlossenen Antrag auf Drucksache 6/1914. 1. In welcher Form wird sich die Verbundforschung als Schwerpunkt im neuen operationellen Programm der EFRE-Strukturfondsperiode 2014 bis 2020 wiederfinden? a) In welcher Höhe werden finanzielle Mittel voraussichtlich von 2014 bis 2020 für die Verbundforschungsförderung bereitgestellt? b) An welchen unterschiedlichen Stellschrauben soll die Förderung der Verbundforschung ansetzen und welche Ziele werden jeweils verfolgt? Zu 1, 1 a) und 1 b) Die Fragen 1, 1 a) und 1 b) werden zusammenhängend beantwortet. Für die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation werden in der Förderperiode 2014-2020 voraussichtlich 137 Millionen Euro zur Verfügung stehen, davon sind für die Verbundforschungsförderung rund 63 Millionen Euro eingeplant. Gemeinsam mit dem Strategierat Wirtschaft-Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (ehemals Technologie- und Innovationskreis Wirtschaft-Wissenschaft MecklenburgVorpommern ) wurden für die zukünftige Förderperiode folgende 6 Zukunftsfelder herausgearbeitet: Gesundheit, Ernährung, Maschinenbau, Informations- und Kommunikationstechnologie , Energie, Mobilität. Die Förderung der Verbundforschung wird sich vorrangig auf diese Felder konzentrieren. Drucksache 6/2319 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Ziel ist es, ein positives Innovationsklima zu schaffen und damit attraktive, zukunftsfähige Arbeitsplätze in den Unternehmen und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen. 2. Welche Aufgaben soll die neu zu schaffende Kommunikationsplattform übernehmen? a) Inwieweit ist die Kommunikationsplattform Ergänzung oder Ersatz bereits bestehender Netzwerke bzw. Plattformen? b) Auf welche Höhe werden die Kosten für die Einrichtung und die Unterhaltung einer derartigen Kommunikationsplattform beziffert und wie viel Mittel stellt bzw. stellte die Landesregierung für Plattformen mit einer ähnlichen Ausrichtung bisher bereit (bitte einzeln auflisten)? Ein Schwerpunkt der Technologiepolitik des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die stärkere Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, um ein nachhaltiges und dynamisches Wachstum der Wirtschaft des Landes zu gewährleisten. Trotz umfangreicher begleitender Maßnahmen und Förderangebote ist die Kommunikation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Ziel einer engeren Zusammenarbeit für verbesserten Technologietransfer in innovative Produkte und optimierte Verfahren ausbaufähig. Dazu ist der Aufbau einer Technologie-/Kommunikationsplattform geplant. Die Erstellung und Betreibung der Kommunikationsplattform soll in drei Schritten erfolgen: 1. Anforderungsanalyse und Konzeptentwicklung, 2. Erstellung des Portals, 3. fortlaufender Betrieb und Pflege des Portals. Aufbauend auf den Ergebnissen werden die Aufgaben für das Portal gestaltet. Zu 2 a) Die Kommunikationsplattform soll zukünftig als zentrale Plattform fungieren und bereits bestehende Plattformen ergänzen. Zu 2 b) Für den ersten Teil (Anforderungsanalyse und Konzeptentwicklung) ist im Wirtschaftsministerium ein Budget von maximal 25.000 Euro vorgesehen. Für den ersten Teil erfolgt momentan eine Ausschreibung. Im Ergebnis des ersten Teils werden die weiterführenden Kosten ermittelt. Informations- und Kommunikationsplattformen unterschiedlicher Art sind durch regionale Akteure im Bereich der Netzwerke für Forschung und Entwicklung entstanden. Dabei wurden sowohl Landes-, Bundes- als auch EU-Mittel verwendet. Eine konkrete Summe kann ohne eine konkrete Befragung und aufwendige Recherche bei allen Akteuren nicht genannt werden. Entscheidend ist, dass die neue Plattform als ein zentrales Instrument für das ganze Land die Anforderungen und Aktivitäten bündeln soll. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2319 3 3. Welche Ergebnisse ergab die Prüfung ob und inwieweit Finanzierungshilfen für die Produktion und Markteinführung von innovativen Produkten aus reinen Landesmitteln oder europäischen Fördermitteln bereitgestellt werden können? Der als Bezugsdokument genannte und vom Landtag beschlossene Antrag (Landtagsdrucksache 6/1914) erstreckt sich nicht auf eine Prüfung im Hinblick auf Finanzierungshilfen für die Produktion und Markteinführung von innovativen Produkten. Unabhängig davon können für die Produktion und Markteinführung von innovativen Produkten auch in der Förderperiode 2014 bis 2020 Mittel sowohl des Bundes, des Landes als auch der EU bereitgestellt werden. Dies erfolgt insbesondere über das Instrument der Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und des EFRE-Programms, die Ausreichung von Darlehen und Bürgschaften sowie Beteiligungen. 4. Auf welchem Stand stehen die Verhandlungen bzw. die Arbeiten an einer Strategie, welche die Nutzung der Schutzrechte der Wissenschaft des Landes für die Wirtschaft erarbeitet? Mit Akteuren des Landes, welche auf dem Gebiet der Schutzrechte in MecklenburgVorpommern aktiv sind, wurden Einzelgespräche im Wirtschaftsministerium geführt. Ziel der Gespräche war es, eine aktuelle Bestandsaufnahme der Akteure und der derzeitig vorhandenen Verfahren vorzunehmen. Im IV. Quartal 2013 soll im Rahmen einer Veranstaltung mit den maßgeblichen Akteuren eine Diskussionsrunde über die Notwendigkeiten und Chancen einer neuen Strategie diskutiert werden. Diese Verfahrensweise soll eine hohe inhaltliche Qualität der neuen Strategie, die Akzeptanz in der Wirtschaft und Wissenschaft, die Einhaltung der Bedingungen der Finanzierungsgeber (Land, Bund, EU) sowie insbesondere eine hohe positive Auswirkung auf den Technologietransfer Wissenschaft-Wirtschaft und die Wirtschaftsentwicklung im Land sicherstellen.