Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. November 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2323 6. Wahlperiode 14.11.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Barrierefreiheit auf den OLA-Strecken nach Betreiberwechsel und ANTWORT der Landesregierung 1. Ist die Barrierefreiheit auf den Strecken gegeben, die die Deutsche Bahn in Mecklenburg-Vorpommern ab Dezember 2013 anstelle der OLA betreibt? Die DB Regio AG betreibt die in der Antwort zu Frage 2 genannten Strecken ab Dezember 2013 für ein Fahrplanjahr (2014) auf der Grundlage einer Notvergabe. Eine Not- vergabe stellt kein reguläres Vergabeverfahren (zum Beispiel nach VOL/A) mit Ausschrei- bung und darin verbindlich vorgegebenen, im späteren Vertrag zu erfüllenden Anforderungen dar. Bei der Notvergabe geht es um die Sicherstellung des Verkehrsangebotes im Rahmen der Daseinsvorsorge. In den Notmaßnahmen ist Barrierefreiheit entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gewährleistet. Auf welche Weise diese sichergestellt wird, richtet sich nach den Möglichkeiten des Eisenbahnverkehrsunternehmens. Barrierefreiheit im Sinne von Einstiegsmöglichkeit in ein niederfluriges Fahrzeug ohne weitere Hilfestellung wird vor diesem Hintergrund auf diesen Strecken für das Fahrplanjahr 2014 zwar nicht gegeben sein, die Mobilität wird aber auch für den hier betroffenen Personenkreis durch die in der Antwort zu Frage 4 dargestellten Maßnahmen ermöglicht. Drucksache 6/2323 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Stecken sind ab dem Betreiberwechsel nicht barrierefrei? Die Ausführungen in der Antwort zu Frage 1 gelten für das bislang von der Ostseeland Verkehr GmbH (OLA) ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2013 von der DB Regio AG erbrachte Angebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Streckenabschnitten Bützow - Ueckermünde und Neustrelitz - Stralsund. 3. Ab wann sichert die Deutsche Bahn auf diesen Strecken Barriere- freiheit zu? Mit dem Ende der Notmaßnahme zur Sicherstellung des Betriebs im Fahrplanjahr 2014 werden beginnend mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2014 und Umsetzung der Anforderungen aus der Ausschreibung durch den dann in Kraft tretenden Verkehrsvertrag die Altbaufahrzeuge mit Hocheinstieg durch Neubaufahrzeuge mit Niederflureinstieg ersetzt. Damit wird sukzessive ein höhengleicher Einstieg erreicht. 4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, wie Gehbehinderung, Rollator oder Rollstuhl oder Menschen mit Kinderwagen oder unhandlichem Gepäck, einen unbeschränkten Bahnverkehr auf den ehemals von der OLA barrierefrei betriebenen Strecken zu gewährleisten? Die Herstellung von vollständiger Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein zentrales Ziel der Landesregierung. Dieses Ziel wird im Rahmen der verfüg- baren Mittel und Möglichkeiten umgesetzt. Der ÖPNV kann aber nicht auf jede einzelne, individuelle Lebenslage ausgerichtet werden. So ist zum Beispiel unhandliches Gepäck kein Aspekt der Barrierefreiheit. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen wird die Zugänglichkeit des SPNV durch Zug- begleiter ermöglicht beziehungsweise erleichtert. Darüber hinaus stehen an ausgewählten Stationen entlang der betroffenen Streckenabschnitte Hublifte zur Verfügung, die insbesondere Reisenden in Rollstühlen den Ein- und Ausstieg in beziehungsweise aus den Zügen ermöglichen sollen. Es ist vorgesehen, dass betroffene Reisende, sofern Stationen ohne Hublifte genutzt werden müssen, vom Ausgangsort abgeholt beziehungsweise zum Zielort befördert werden. Das entsprechende Prozedere, das eine Anmeldung für den Service erfordert, wird noch vor dem Fahrplanwechsel im Dezember 2013 von der VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (VMV) und deren Auftragnehmer, der DB Regio AG, mit den entsprechenden Verbänden abgestimmt.