Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. November 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2326 6. Wahlperiode 18.11.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Notversorgung im Krisenfall und ANTWORT der Landesregierung In Anbetracht zunehmender Naturkatastrophen, aber auch angesichts der sich immer stärker zuspitzenden internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise soll mit nachstehenden Fragen in Erfahrung gebracht werden, inwieweit das Land Mecklenburg-Vorpommern über eine krisenadäquate Notvorsorge verfügt. 1. Über welche Krisenvorräte an Medikamenten, Hygieneartikeln, Trink- wasser und Nahrungsgütern verfügt das Land MecklenburgVorpommern gegenwärtig? Die Bevorratung der öffentlichen und der Krankenhausapotheken erfolgt gemäß § 15 Apothekenbetriebsordnung. Die Landesregierung hat für den Fall einer Influenzapandemie insgesamt 342.500 Therapieeinheiten antiviraler Medikamente bevorratet. In Mecklenburg-Vorpommern sind gegenwärtig 37 Notwasserversorgungsanlagen vorhanden, die auf der Grundlage des Wassersicherstellungsgesetzes mit Bundesmitteln zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung betriebsbereit hergerichtet worden sind. Für den Bereich der Nahrungsgüter werden die zentralen Aufgaben der Ernährungsvorsorge und Ernährungssicherstellung vom Bund wahrgenommen. Zuständig ist hierfür die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Ergänzend wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Landtagsdrucksache 5/639 vom 24.07.2007 verwiesen. Drucksache 6/2326 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Inwieweit sind die Krankenhäuser für längere Notzeiten gerüstet? Es wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. 3. In welchem konkreten Umfang werden Kraftstoffreserven vorrätig gehalten? Im Rahmen einer Mineralölkrisenvorsorge gilt in Deutschland das Erdölbevorratungsgesetz (ErdölBevG). Es verpflichtet den Erdölbevorratungsverband als eine bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts, für den Fall einer Versorgungsstörung kontinuierliche Bestände an Rohöl und den Erdölerzeugnissen Benzin, Diesel, Heizöl EL und Kerosin im Umfang von mindestens 90 Verbrauchstagen vorrätig zu halten. Daran partizipiert auch Mecklenburg-Vorpommern. 4. Welche Maßnahmen sind für den Krisenfall zur Aufrechterhaltung der Kommunikation vorgesehen? Die Bundesregierung hat 2005 den „Nationalen Plan zum Schutz der Informationsinfrastrukturen “ als übergreifende IT-Sicherheitsstrategie verabschiedet, um einen umfassenden Schutz dieser Strukturen in Deutschland zu gewährleisten. Die zunehmende Bedeutung der Informationsinfrastrukturen für unser Land erfordert ein gemeinsames Vorgehen von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Mit dem Umsetzungsplan KRITIS werden die Ziele des Nationalen Plans "Prävention, Reaktion und Nachhaltigkeit“ mittels konkreter Maßnahmen und Empfehlungen für den Bereich der Kritischen Infrastrukturen umgesetzt. Der Nationale Plan wird regelmäßig von der Bundesregierung überprüft und bei Erfordernis den aktuellen Erfordernissen angepasst. 5. Welche konkreten Vorkehrungen wurden getroffen, um im Krisenfall den Transport, die Versorgung mit Trinkwasser, die Abwasser- und Müllentsorgung sowie die Energieversorgung gewährleisten zu können? Bezüglich der Trinkwassernotbrunnen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Auch im Krisenfall bleibt es ansonsten bei der kommunalen Zuständigkeit für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Konkrete Maßnahmen hängen vom Krisenfall beziehungsweise dem besonderen Ereignis ab und ergeben sich aus den jeweiligen Betriebsvorschriften oder gegebenenfalls aus den Katastrophenabwehrplänen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2326 3 Auf der Grundlage des „Gesetzes zur Sicherung der Energieversorgung“ (Energiesicherungsgesetz ) und des „Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung“ (EnWG) werden die Betreiber von Energieversorgungsanlagen verpflichtet, ein zuverlässiges Strom- und Gasnetz zur Verfügung zu stellen, um der Bevölkerung eine sichere, preisgünstige und umweltverträgliche Energieversorgung auch im Krisenfall zu garantieren. 6. Welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Notvorsorge plant die Landesregierung (bitte auch die Zeitfenster angeben, innerhalb der die jeweiligen Vorhaben umgesetzt werden sollen)? Die Notvorsorgemaßnahmen des Landes stützen sich auf die durch Bundesgesetze vorgegebenen Regelungen. Katastrophen- und Krisenbewältigungsmaßnahmen werden in Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig geübt.