Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. November 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2328 6. Wahlperiode 19.11.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Mögliche Erhebungen des Landes im Hinblick auf Kaufkraftverluste bei Standortschließungen und ANTWORT der Landesregierung In einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Tino Müller zur ehemaligen Außenstelle Ferdinandshof des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt bzw. der dann letztlich ausgewählten Liegenschaft Ueckermünde (Drucksache 6/2205) heißt es in der Antwort der Landesregierung zu Frage 4 unter anderem: „Eine konkrete Erhebung hinsichtlich der Auswirkungen der Standortschließung auf die Kaufkraft des jeweiligen Standortes wurde im vorliegenden Fall nicht vorgenommen.“ 1. In welchen konkreten Fällen haben Regierungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern seit 2002 im Vorfeld von geplanten Standortschließungen (z. B. Betriebe, Bundeswehrstandorte, Sitze von Kreisverwaltungen oder Amtsgerichten) Erhebungen vorgenommen, mit denen Auswirkungen auf die Kaufkraft in der Kommune, in der sich der Standort befindet bzw. befand, ermittelt werden sollten (bitte jahrweise und nach Standorten sortiert darstellen sowie die Ergebnisse der Erhebungen jeweils kurz skizzieren)? 2. Welche konkreten Maßnahmen wurden aus den Erhebungen jeweils abgeleitet? 3. In welchen konkreten Fällen wurde dabei seit 2002 auf externe Beratungsleistungen zurückgegriffen (bitte, nach Fällen sortiert, mit den jeweils aufgewendeten Honorar-Summen aufführen)? Zu 1, 2 und 3 Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 6/2328 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Im erfragten Zeitraum sind im Vorfeld von geplanten Standortschließungen keine entsprechenden Erhebungen im Hinblick auf die Kaufkraft durchgeführt oder veranlasst worden. 4. Inwieweit verfügt die Landesregierung über einen Handlungsrahmen zur Unterstützung von Kommunen, die von der Schließung von Standorten bedroht sind? Wenn nicht, a) ist die Erarbeitung eines entsprechenden Handlungsrahmens geplant? b) bis wann soll dieser vorliegen? Zu 4, 4 a) und 4 b) Die Fragen 4, 4 a) und 4 b) werden zusammenhängend beantwortet. Hinsichtlich der Schließung von Bundeswehrstandorten gilt Folgendes: 2006 wurde die Rahmenvereinbarung zur Konversionspartnerschaft zwischen der Landesregierung , der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), der Bundeswehr und den Konversionsgemeinden geschlossen, mit der sich die Akteure zu einer vertrauensvollen, engen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit verpflichtet haben. Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage zur Bewältigung der gemeinsamen Konversionsaufgabe. Die einzelnen Problemfelder werden auf dieser Grundlage in der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) Bundeswehrstrukturreform/Standortkonversion, deren Federführung seit 2002 beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus liegt, zwischen den von der Konversion betroffenen Kommunen, der BImA, der Bundeswehr und dem Land erörtert, um gegebenenfalls Hilfestellung bei der Umsetzung von strukturpolitischen Fragen zu geben und gemeinsame Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Förderseitig erfahren die von Konversion betroffenen Kommunen eine besondere Begleitung, zum Beispiel durch erhöhte Fördersätze in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei Infrastrukturvorhaben, durch die Förderung von Entwicklungs- und Machbarkeitsstudien oder die Förderung eines begleitenden Konversionsmanagements . Darüber hinaus liegen keine Vereinbarungen beziehungsweise Handlungsrahmen vor.