Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. November 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2329 6. Wahlperiode 21.11.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Schnellwarnsystem RAPEX der EU für gefährliche Konsumgüter und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Grundlagen für RAPEX-Meldungen sind Artikel 11 beziehungsweise 12 der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit. Die Meldungen werden derzeit noch direkt auf dem elektronischen Wege zugeleitet und parallel in das Informations- und Kommunikationssystem der europäischen Marktüberwachungsbehörden (ICSMS) eingespeist. Dies ermöglicht die von der EU-Kommission geforderte Nachverfolgung der Meldungen in den Mitgliedsstaaten. Gleichzeitig hilft ICSMS aber, auch Doppelprüfungen durch die zuständigen Behörden zu vermeiden. Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales ist zuständig für die Überwachung von Spielzeugen nach der 2. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz, das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, wenn von Spielwaren nach dem Lebens- mittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ein chemisches Risiko aufgrund der stofflichen Zusammensetzung oder des Übergangs von Stoffen auf den Menschen ausgeht. Für Meldungen, die national in den Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen fallen, wird die Verfolgung der eingehenden RAPEX-Meldungen bundesweit koordiniert. In dieses Verfahren sind in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium, für Arbeit, Gleichstellung und Soziales sowie das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) eingebunden. Durch die Koordinierung muss das LAGuS jährlich bei nur circa 10 - 15 Prozent aller europaweit verteilten Meldungen stichprobenartig prüfen, ob die entsprechenden Produkte weiterhin auf dem Markt bereitgestellt werden. Drucksache 6/2329 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Faktisch jeden Tag muss innerhalb des EU-Raums wegen zu hoher Schadstoffbelastung ein Spielzeug vom Markt genommen werden. Das meldete am 22. Oktober 2013 die Rheinische Post unter Berufung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag. Demnach stieg die Zahl der ent- sprechenden Meldungen des europäischen Schnellwarnsystems RAPEX (es liefert Informationen über gefährliche Produkte, die nicht zum Lebensmittelbereich gehören) an die EU-Staaten von 97 im Jahr 2006 auf 365 im vergangenen Jahr. Im laufenden Jahr seien bereits 299 Fälle gezählt worden. Der weitaus größte Teil der beanstandeten Produkte stammte demzufolge aus China. 1. An welche sachlich und örtlich zuständige Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden die RAPEX-Informationen übermittelt? Die Übermittlung der RAPEX-Meldungen erfolgt an das Ministerium für Arbeit, Gleich- stellung und Soziales und das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucher- schutz. 2. Innerhalb wie vieler (Arbeits-)Tage nach Bekanntgabe durch die EU erreichen die RAPEX-Informationen derzeit im Schnitt die sachlich und örtlich zuständige Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern? Wie viele Arbeitstage waren es im Jahr 2006? Die RAPEX-Meldungen liegen, nachdem sie zuvor durch die EU-Kommission validiert und die jeweilige Meldung im RAPEX-System generiert wurde, in der Regel nach einem, maximal jedoch nach drei Arbeitstagen im Land vor. Über die Übermittlungsfristen für das Jahr 2006 liegen keine gesonderten Erkenntnisse vor. 3. Wie hat sich die Zahl der an das Land Mecklenburg-Vorpommern übermittelten RAPEX-Informationen im Zeitraum 2006 bis 2012 entwickelt (bitte jahrweise angeben und dabei bitte auch die Art der bemängelten Produkte einschließlich der jeweiligen Herkunftsländer aufführen)? a) Wie stellte sich im besagten Zeitraum die prozentuale Verteilung im Hinblick auf die Art der beanstandeten Produkte dar (bitte jahrweise angeben)? b) Wie stellte sich im besagten Zeitraum die prozentuale Verteilung im Hinblick auf die Herkunftsländer dar (bitte jahrweise angeben)? Zu 3, 3 a) und 3 b) Die Fragen 3, 3 a) und 3 b) werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2329 3 Mecklenburg-Vorpommern werden alle RAPEX-Meldungen zugeleitet. Die erbetenen Angaben können daher den seit 2006 regelmäßig erscheinenden RAPEX-Jahresbericht der Europäischen Kommission entnommen werden. Die Berichte werden auch deutscher Sprache elektronisch auf der Präsenz der Europäischen Kommission im Internet veröffentlicht. Quelle: http://ec.europa.eu/consumers/safety/rapex/stats_reports_en.htm Darüber hinaus werden im Land keine gesonderten Statistiken geführt. 4. Wie gestaltet sich der Ablauf der Kontrollen durch die sachlich und örtlich zuständige Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern? a) Beschränkt sich die Kontrolle auf Stichproben? b) Nach welchen Gesichtspunkten erfolgen die Kontrollen? c) Wie lange dauert in Mecklenburg-Vorpommern ein entsprech- endes Verwaltungs- und Prüfverfahren im Schnitt? Der Ablauf der Marktüberwachung nach dem Produktsicherheitsgesetz und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen wird bundesweit einheitlich nach der Veröffentlichung LV 36 „Handlungsanleitungen für die Ausführung der Marktüberwachung in Deutschland“ des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik durchgeführt . Der Abschnitt 1 der Handlungsanleitung beschreibt den Ablauf sowie nach welchen Gesichtspunkten die Marktüberwachung erfolgt. Die Veröffentlichung ist in elektronischer Form unter der Quelle: http://lasi.osha.de/de/gfx/publications/lv36_info.htm verfügbar. Die amtliche Kontrolle von Betrieben im Rahmen der Bedarfsgegenständeüberwachung erfolgt risikoorientiert. In §§ 6 bis 8 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher, futtermittelrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmen- Überwachung - AVV Rüb) vom 3. Juni 2008, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 14. August 2013 (BAnz AT 20.08.2013 B2), sind die allgemeinen Kriterien der risikoorientierten Kontrolle sowie die Durchführung der amtlichen Kontrolle von Betrieben und die Grundätze der amtlichen Probenahme festgelegt. Zu 4 a) Ja, die Kontrollen beschränken sich auf Stichproben. Zu 4 b) Siehe Antwort zu Frage 4. Drucksache 6/2329 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu 4 c) Für die Durchführung eines Vorganges im Verwaltungsverfahren wird eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 8,5 Stunden veranschlagt. Diese Angabe beinhaltet alle Tätigkeiten, die bei der Durchführung einer Stichprobe durch eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter der Überwachungsbehörde im Land zu erbringen sind. Die Zeit, die eine Laborprüfung in einer Untersuchungsstelle in Anspruch nimmt, ist dabei nicht berücksichtig. Eine Angabe einer durchschnittlichen Zeit für das Prüfverfahren, zum Beispiel im Labor, ist nicht möglich, da die Zeiten in Abhängigkeit des zu überprüfenden Produktes und des zu betreibenden Prüfaufwandes sehr variieren. Weitere Zeitanteile wären für den gegebenenfalls erforderlichen Hin- und Rücktransport der Produkte zu berücksichtigen. 5. Zu welchen Prüfergebnissen kam die sachlich und örtlich zuständige Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum 2006 bis 2012 (bitte jahrweise mit der Art der jeweils beanstandeten Produkte sowie mit deren Herkunftsländern aufführen)? a) Wie stellte sich im besagten Zeitraum die prozentuale Verteilung im Hinblick auf die Art der beanstandeten Produkte dar (bitte jahrweise angeben)? b) Wie stellte sich im besagten Zeitraum die prozentuale Verteilung im Hinblick auf die Herkunftsländer dar (bitte jahrweise angeben)? Zu 5 und 5 a) Die Fragen 5 und 5 a) werden zusammenhängend beantwortet. Die Erkenntnisse der für die Marktüberwachung nach dem Produktsicherheitsgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen decken sich mit den Feststellungen der Europäischen Kommission [s. a. Antwort zu 3 a)]. Im angeführten Link des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF) findet sich ein jährlicher Überblick über die untersuchten Proben und Beanstandungen, einschließlich Erläuterungen beginnend mit dem Jahr 2005 (http://www.lallf.de/Jahresstatistik.425.0.html). Zu 5 b) Eine der Fragestellung entsprechende statistische Erhebung wird nicht durchgeführt - siehe auch Antwort zu Frage 3 a). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2329 5 6. In wie vielen Fällen wurden im Zeitraum 2006 bis 2012 in Mecklenburg-Vorpommern Verkaufsverbote erlassen (bitte jahrweise mit der Art der beanstandeten Produkte und mit den jeweiligen Herkunftsländern aufführen)? a) Zu wie vielen Rückrufaktionen des Handels kam es in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum 2006 bis 2012 (bitte jahrweise mit der Art der Produkte und den jeweiligen Herkunfts- ländern darstellen)? b) Wie hat sich seit 2006 in Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Fälle entwickelt, in denen gefährliche Produkte bereits abverkauft worden waren (bitte jahrweise mit der Art der Produkte und deren Herkunftsländern aufführen)? Zu 6 und 6 a) Die Fragen 6 und 6 a) werden zusammenhängend beantwortet. Im Rahmen der Datenerhebung der Europäischen Kommission zu Rechtsdurchsetzungs- und Marktüberwachungsaktivitäten im Bereich der Allgemeinen Produktsicherheits-Richtlinie 2001/95/EG („product safety enforcement indicators“) sind die Mitgliedsstaaten seit 2007 auch aufgefordert zu berichten, wie viele Produkte aufgrund zwingender hoheitlicher Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden vom Markt genommen wurden und wie viele Maßnahmen die Unternehmen freiwillig veranlasst haben. Durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz wurden die nachfolgenden Daten für Mecklenburg-Vorpommern der Europäischen Kommission gemeldet: Jahr Anzahl der vom Markt genommenen Produkte (Spielzeug) Anzahl der von Unternehmen ergriffenen freiwilligen Maßnahmen* (Spielzeug) 2007 2 (2) Keine Angabe 2008 1 (0) 30 (12) 2009 0 42 (15) 2010 2 (0) 34 (7) 2011 1 (0) 19 (2) 2012 noch nicht erhoben * Hierbei handelt es sich um freiwillige Maßnahmen von Handelsunternehmen mit bundesweiter Verteilung, die ihren Sitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben, jedoch hier im Land eigene Filialen betreiben. Drucksache 6/2329 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales wurden für Mecklenburg-Vorpommern die nachfolgenden Daten übermittelt: Jahr Anzahl der vom Markt genommenen Produkte (Spielzeug) Anzahl der von Unternehmen ergriffenen freiwilligen Maßnahmen 2007 1 (0) 30 2008 2 (1) 20 2009 0 22 2010 0 61 2011 0 17 2012 noch nicht erhoben Eine gesonderte Erfassung der durch den Handel in Mecklenburg-Vorpommern in eigener Verantwortung durchgeführten Rückrufaktionen und der von den Behörden angeordneten Verkaufsverbote wird bislang nicht gefordert und wird dementsprechend auch nicht vorgenommen. Aus dem gleichen Grund erfolgt auch keine statistische Erhebung nach Herkunftsländern. Die Differenzierung nach Produktarten ist fakultativ. Daher sind gesonderte Angaben zu Spielzeug nicht in jedem Fall verfügbar. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die im Vergleich mit der Anzahl behördlicher Maßnahmen deutlich höhere Anzahl der von den Unternehmen ergriffenen freiwilligen Maßnahmen auf gesetzlichen Regelungen beruht. Diese Regelungen sehen vor, dass behördliche Maßnahmen zu veranlassen sind, wenn der betroffene Wirtschaftsakteur keine eigenen wirksamen Maßnahmen ergriffen hat, oder diese nicht rechtzeitig trifft. Zu 6 b) Diesbezüglich liegen den zuständigen Überwachungsbehörden im Land keine Daten vor. 7. Welche Schwächen weist das RAPEX-System aus Sicht der Landes- regierung auf? Aus der Sicht der Landesregierung sind Defizite nicht erkennbar. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2329 7 8. Welche Initiativen, die darauf angelegt waren, das RAPEX- Informationssystem zu verbessern, haben Regierungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern seit 2006 ergriffen? 9. Zu welchen konkreten Ergebnissen haben die Initiativen geführt? Zu 8 und 9 Die Fragen 8 und 9 werden zusammenhängend beantwortet. Es wurden keine entsprechenden Initiativen ergriffen. 10. Sind entsprechende Initiativen in Planung? Wenn ja, a) um welche Initiativen handelt es sich? b) wann sollen sie ergriffen werden? c) auf welchen Ebenen sollen die Initiativen ergriffen werden? Zu 10, 10 a), 10 b) und 10 c) Die Fragen 10, 10 a), 10 b) und 10 c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Projektgruppe „RAPEX“ der Arbeitsgruppe „Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika“ (ALB) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz erarbeitet einen Kriterienkatalog für die Bewertung von RAPEX-relevanten Meldungen im Bereich der Bedarfsgegenstände- und Kosmetiküberwachung, um den Behörden den Umgang mit RAPEX-relevanten Sachverhalten in diesem Bereich zu erleichtern und eine rechtssichere Bewertung zu ermöglichen. Diese länderübergreifende Vorgehensweise wird von Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich unterstützt.