Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Februar 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/234 6. Wahlperiode 02.02.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe durch das Land und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Unternehmen, die im Rahmen öffentlicher Auftragsvergaben in Landeshoheit in der 5. Legislaturperiode den Zuschlag erhalten haben, zahlen nach Kenntnis der Landesregierung aktuell keinen Mindestlohn i. H. v. 8,50 Euro (bitte die Antwort unterteilen nach Branchen)? 2. An wie viele Unternehmen, die keinen Mindestlohn i. H. v. 8,50 Euro zahlen, hat das Land in der 6. Legislaturperiode öffentliche Aufträge vergeben (bitte die Antwort unterteilen nach Branchen sowie Geschäftsbereichen der Landesregierung)? 3. In wie vielen Fällen hat das Land für die Auftragsausführung zusätz- liche Anforderungen an die Auftragnehmer gestellt, die soziale Aspekte betreffen (bitte die Antwort unterteilen nach Branchen, Geschäftsbereichen der Landesregierung sowie die jeweiligen sozialen Aspekte angeben)? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Bislang gibt es keinen branchenübergreifenden, gesetzlichen, einheitlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde. Die Koalitionsvereinbarung 2011-2016 vom 24. Oktober 2011 stellt in den Punkten 22 bis 24 und 26 Bezüge zur Vergabe öffentlicher Aufträge und der Zahlung eines Mindestlohnes von 8,50 Euro pro Stunde her. Es ist vorgesehen, dass die Landtagsbefassung für die Novellierung des Vergabegesetzes im Mai 2012 beginnt. Drucksache 6/234 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Anzahl der Unternehmen, die im Rahmen öffentlicher Auftragsvergaben in Landeshoheit den Zuschlag erhalten haben und aktuell keinen Lohn von mindestens 8,50 Euro pro Stunde zahlen, und die Anzahl der Fälle, in denen das Land für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen an die Auftragnehmer stellen, die soziale Aspekte betreffen, sind statistisch nicht erfasst. 4. Auf welcher Datenbasis beruhen die Berechnungen des Finanzministeriums, wonach dem Land durch Zahlung eines Mindestlohns i. H. v. 8,50 Euro bei öffentlichen Auftragsvergaben Mehrbedarfe von jährlich etwa drei Millionen Euro entstehen (bitte in der Antwort Berechnung begründen)? Als Datenbasis für die Berechnungen des Finanzministeriums dienen die in der Mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Ausgaben für Sicherheits- und Reinigungsleistungen, da hier der Tariflohn derzeit unter 8,50 Euro liegt. Diese Ansätze auf Basis des Mindestlohns laut Arbeitnehmer-Entsendegesetz für das Jahr 2010 von 5,50 Euro beziehungsweise 6,83 Euro werden prozentual auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro hochgerechnet. Gegenüber dem Jahr 2010 ergeben sich somit folgende Steigerungsfaktoren: Sicherheitsleistungen 1,545, Gebäudereinigung 1,245. Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe durch das Land