Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. November 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2354 6. Wahlperiode 26.11.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Umsetzung Landespersonalkonzept in den Nationalparks und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 den durchschnittlichen Stellenbestand der westlichen Flächenländer zu erreichen. Aus diesem Grund hat die Landes- regierung mittlerweile das zweite Personalkonzept beschlossen. Mit dem Personalkonzept 2004 wurde der Abbau von rund 10.000 Stellen festgelegt, das Personalkonzept 2010 sieht einen weiteren Abbau von 9 % der Stellen in der Landesverwaltung bis zum Jahr 2020 vor. Auch in den für die Betreuung und Verwaltung der drei Nationalparke Müritz, Jasmund und Vorpommersche Boddenlandschaft zuständigen Nationalparkämtern wird das Landes- personalkonzept seit 2004 umgesetzt. Nationalparks sind nicht nur Schutzgebiete von internationalem Rang, sondern ökologisch, ökonomisch und sozial auch für die jeweilige Region von enormer Bedeutung. Aktuellen Pressemitteilungen zu Folge hat die Umsetzung des Personalkonzeptes der Landesregierung zukünftig erheb- liche Auswirkungen auf die Besucherbetreuung und die Wahrnehmung der Gebietskontrolle in den Nationalparks des Landes. Drucksache 6/2354 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie entwickelte sich der Personalbestand in den Nationalparks des Landes von 1990 bis heute (bitte in Jahresscheiben für jeden National- park einzeln darstellen)? Die Strukturen bei der Verwaltung der Nationalparke haben sich seit 1990 mehrfach stark verändert. So war 1991 noch ein zentrales Nationalparkamt mit 76 Stellen für alle damals bestehenden Nationalparke (NLP), Biosphärenreservate (BR) und Naturparke (NP) zuständig. Im Jahr 1996 erfolgte die Zusammenlegung von Nationalpark- und Forstverwaltung zu den Nationalparkämtern Müritz, Vorpommersche Boddenlandschaft (VBL) und Rügen, die mit insgesamt 297 Stellen die Nationalparke und das Biosphärenreservat Südost-Rügen betreuten. Zur Entwicklung der Gesamtstellenzahl der Nationalparke Müritz, Jasmund und Vorpommersche Boddenlandschaft wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Aufgrund der geltenden Archivierungsfristen ist eine jährliche Darstellung erst ab dem Jahr 2002 möglich. 1991 1996 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Gesamt 76 1) 297 2) 230 223 221 220 219 220 NP Müritz 135 128 126 123 121 119 NP VBL 72 72 72 74 76 78 NP Jasmund 23 23 23 23 22 23 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2015 2020 Gesamt 216 213 196 192 187 168 154 147 NP Müritz 119 117 104 104 104 90 81 77 NP VBL 75 74 70 66 61 57 54 52 NP Jasmund 22 22 22 22 22 21 19 18 1) Gesamtstellenanzahl des Nationalparkamtes (1991 - 1996) mit Zuständigkeit für 3 NLP, 1 BR und 6 NP 2) Gesamtstellenanzahl der Nationalparkämter (1996 - 2006) mit Zuständigkeit für 3 NLP und BR Südost-Rügen 2. Welchen Stellenabbau (und in welchen Bereichen) sieht das Personal- konzept für die Nationalparks bis 2015 vor? 3. Gibt es darüber hinausgehende Planungen zum Stellenabbau in den Nationalparks bis 2020? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die tabellarische Übersicht in Antwort 1 verwiesen. Gemäß den Landespersonal- konzepten 2004 und 2010 soll die Gesamtstellenzahl bis zum Jahr 2015 auf 154 Stellen und bis zum Jahr 2020 auf 147 Stellen reduziert werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2354 3 Entsprechend des Schutzzweckes der Nationalparkverordnung erfolgt der Stellenabbau vorrangig in den Bereichen Waldbau, Holznutzung und Gebietskontrolle, aber auch im Bereich der allgemeinen Verwaltung. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen der künftig verringerten Betreuung und Kontrolle der Nationalparks auf die Einhaltung der Anforderungen der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen, wie z. B. Europark Federation? Die Mitgliedschaft der Nationalparke in internationalen Organisationen, wie zum Beispiel EUROPARC Federation, ist nicht abhängig von einer bestimmten Betreuungs- oder Kontrollintensität in den Schutzgebieten. 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Folgen der drastischen Personaleinsparungen bei den Rangern auf die Pflege, den Schutz und den Erhalt der insgesamt 761 ha Buchenwälder auf dem Jasmund und im Müritz-Nationalpark, die Teil der UNESCO-Weltnaturerbe- Familie sind? In dem von der Landesregierung erstellten „Konzept für die Etablierung des UNESCOWeltnaturerbes „Buchenwälder der Karpaten und Alte Buchenwälder Deutschlands“ in Mecklenburg-Vorpommern, welches dem Landtag auf Drucksache 6/2002 vom 18.06.2013 übergeben wurde, ist auf Seite 12 die personelle Absicherung bei der Betreuung der Welt- naturerbegebiete unter Beachtung der Vorgaben des Landespersonalkonzeptes beschrieben worden. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen der künftig verringerten Betreuung und Kontrolle der Nationalparks und auch des dadurch zu erwartenden Rückgangs der touristischen Attraktivität auf die ökonomischen Effekte des nationalparkspezifischen Tourismus? Durch Einbeziehung und Schulung von privaten Anbietern und ehrenamtlichen Helfern sowie durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit der Nationalparkämter soll eine ausreichende Besucherbetreuung und damit die touristische Attraktivität der Nationalparke erhalten werden. Ob die durch das Landespersonalkonzept vorgegebene Verringerung der Gebiets- kontrollintensität gravierende Auswirkungen auf die touristische Attraktivität der National- parke haben wird, ist bisher nicht abzusehen. Drucksache 6/2354 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Wie will die Landesregierung die weitere Durchführung des Monito- rings und die Effizienzkontrolle in den Nationalparks zur Gewähr- leistung der ökologischen Umweltbeobachtung gemäß § 9 Landes- naturschutzgesetz (LNatG M-V) und § 5 der Großschutzgebiets- verordnungen bei weiter zurückgehenden Personalressourcen und zugleich weiter ansteigenden Arbeitsbelastungen in den Nationalpark- ämtern sozialverträglich gewährleisten? Einerseits wird eine Anpassung des Kontrollumfanges im Zusammenhang mit künftig wegfallenden Aufgabenbereichen (zum Beispiel ab 2018 Einstellung der Holznutzungen) erfolgen. Anderseits sollen anteilig Monitoringaufgaben im Rahmen der vertraglichen Vergabe durch Dritte durchgeführt werden (vertragliche Vergabe). 8. Welche Konzepte zur Gewinnung und Ausbildung ehrenamtlicher Kräfte oder auch privater Dienstleister insbesondere im Tourismus- bereich und der Gebietskontrolle in den Nationalparken hat die Landesregierung entwickelt bzw. will sie entwickeln und wer sind die Hauptpartner in der Umsetzung? Bereits seit Gründung der Nationalparke wurden folgende Initiativen zur Gewinnung ehrenamtlicher Kräfte und zur Einbindung privater Dienstleister ergriffen: - Aufwandsentschädigungen für 25 Einsatzstellen ehrenamtlicher Helfer (Kap. 0817, 412.01) und Teilnahme am EUROPARC-Projekt „Ehrensache Natur - Freiwillige in Parks“, - Angebot einer Ausbildung für Ehrenamtliche zu „Zertifizierten Natur- und Landschaftspflegern “ durch die Landeslehrstätte für Naturschutz beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG), - EUROPARC-Projekt „Praktikum für die Umwelt“ mit vier Einsatzstellen (Kap. 0817, MG 66), - Freiwilliges Ökologisches Jahr mit vier Einsatzstellen, - Vertragliche Zusammenarbeit mit der „Nationalparkzentrum Königsstuhl gGmbH“ zwecks Absicherung von Umweltbildung und Nationalparkinformation im Nationalpark Jasmund, - Zusammenarbeit mit inzwischen 55 „Nationalpark-Partner-Betrieben“ im touristischen Bereich zum Zwecke einer nationalparkbezogenen Besucherinformation und Betreuung (unter anderem Kur- und Tourist GmbH Zingst, Nationalpark-Service Federow, Müritzeum, Jugendherbergen Born, Zingst), - Einbindung und Mitwirkung der Nationalparkämter in den regionalen Tourismus- verbänden.