Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. November 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2359 6. Wahlperiode 25.11.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kinder und Jugendliche als Betroffene häuslicher Gewalt und ANTWORT der Landesregierung Für Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen bzw. mit betroffen sind, können solche Erfahrungen besonders traumatisch sein. 1. Aus welchen Gründen bzw. zu welchen Fallgestaltungen werden Kinder und Jugendliche beraten (bitte geschlechtsspezifisch und regional aufschlüsseln)? Wie gestaltet sich das Verhältnis von Erst- und eventuellen Folge- beratungen? Zum Beratungs- und Hilfenetz für die Betroffenen von häuslicher und sexualisierter Gewalt gehören fünf Interventionsstellen, an die jeweils eine Kinder- und Jugendberatungsstelle angeschlossen ist. Die Kinder- und Jugendberatungsstellen sind auf die psychosoziale Beratung von Kindern und Jugendlichen als direkt und indirekt Betroffene von häuslicher Gewalt und/oder Stalking spezialisiert. Alle fünf Kinder- und Jugendberatungsstellen sind mit einer Kinder- und Jugendberaterin besetzt. Nach einem Polizeieinsatz bei häuslicher Gewalt meldet die Polizei die Kontaktdaten an die zuständige Interventionsstelle und teilt mit, ob Kinder in der Häuslichkeit vorgefunden wurden. Ist dies der Fall, gibt die Beraterin der Interventionsstelle die Kontaktdaten an die Kinder- und Jugendberaterin weiter, die sich sodann pro-aktiv an den von Gewalt betroffenen Elternteil wendet, um ihr Angebot für Kinder als Zeugen und Beteiligte von Partnergewalt zu erläutern und zu unterbreiten. Entscheidet sich das Elternteil für die Inanspruchnahme werden im Erstgespräch die Ziele und Grenzen der Kinder- und Jugendberatung und die Modalitäten ohne die betroffenen Kinder geklärt. Drucksache 6/2359 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Inhalte des Gespräches sind die Fragen nach der Problemakzeptanz von Kindeswohl- gefährdung durch häusliche Gewalt und/oder Stalking sowie die Dauer und die Rahmen- bedingungen für die Beratung mit den Kindern in der Häuslichkeit oder in der Beratungs- stelle. Über die Reflektion des Polizeieinsatzes wird die Perspektive des von Gewalt betroffe- nen Elternteils auf die Rechte des Kindes gerichtet. Schwerpunkte sind dabei das Aufklären über die Folgen und Auswirkungen der Gewalt sowie die Sensibilisierung für die Belange und Bedürfnisse der Kinder. Der Fokus wird dabei auf schützende Faktoren, gewaltfreie Erzieh- ung, Hinweise zur Stärkung und Förderung der Eltern-Kind-Beziehung und die Stärkung der Erziehungskompetenz gelegt. In anschließenden Gesprächen mit den Kindern wird nicht im Sinne einer therapeutischen Aufarbeitung gearbeitet, sondern an den Folgen der Gewalt mit dem Ziel der Verbesserung der Situation und dem Befinden des Kindes. Es geht vorrangig um das Stabilisieren in allen Bereichen. Sind Kinder aufgrund von individuellen Traumatisierungen nicht in der Lage, diese Entwicklungsschritte zu gehen, so sind hier geeignete therapeutische Hilfen zu vermitteln. Die altersangemessene Beratung von Kindern und Jugendlichen umfasst die Ent- tabuisierung des Themas Gewalt; die Wahrnehmung des Gewalterlebens und der Bedürfnisse des Kindes; Schutz- und Hilfsmöglichkeiten in Gewaltsituationen; die Erarbeitung von gewaltfreien Problem- und Konfliktlösungsstrategien; die Stärkung des Selbstbewusstseins und der Kinderrechte. Der Umfang der Beratung und der Unterstützung des von Gewalt betroffenen Elternteils und deren Kinder werden für jeden Einzelfall individuell mit den Beteiligten vereinbart. Das Angebot der ressourcenaktivierenden Kurzzeitberatung richtet sich nach Umfang und Dauer der Krise sowie der einzelfallbezogenen Risikobewertung und des Risikomanagements und je nach Anzahl und Alter der Kinder, die im Haushalt leben. Je nach Gefährdungslage sind im Rahmen der regionalen Netzwerke (Jugendamt, Psycholo- ginnen/Psychologen, Ärztinnen/Ärzte, Beratungsstellen und andere) Kooperationsgespräche, interdisziplinäre Fallbesprechungen, Hilfeplangespräche und Begleitungen im Einzelfall notwendig. Mit dem Follow-up Termin - drei Monate nach erfolgter Hilfeleistung - wird bei Bedarf erneut die Unterstützung angeboten und die Beratung gegebenenfalls (insbesondere bei wiederholter Gewalt) erneut in Gang gesetzt. Die Beratungen der Kinder- und Jugendberatungsstellen werden nicht geschlechtsspezifisch und regional aufgeschlüsselt. 2. Wie erfolgt bei sexuellem Missbrauch die Beratung und an wen (z. B. Jugendamt, andere Beratungsstellen, Psychologinnen/Psychologen, Ärztinnen/Ärzte) werden die Betroffenen gegebenenfalls weiter vermittelt (bitte geschlechtsspezifisch, regional und nach Institution aufschlüsseln)? Zum Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt gehören auch fünf Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt. Diese arbeiten mit unter- schiedlichen Schwerpunktsetzungen, Personalumfang und fachlicher Ausrichtung im Kontext sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2359 3 Familienangehörige, andere Bezugspersonen und professionelle Helferinnen werden bei Verdacht auf sexualisierte Kindesmisshandlung oder bei erwiesener sexualisierter Kindes- misshandlung professionell unterstützt, um Gefährdungseinschätzungen, Handlungsschritte und Hilfsangebote zu erarbeiten und umzusetzen. Bezugspersonen werden im Umgang mit betroffenen Kindern gestärkt. Darüber hinaus wird an geeignete (insbesondere therapeutische) Institutionen für die Kinder und Jugendlichen weitervermittelt. Im Kontext sexualisierter Kindesmisshandlung unter Berücksichtigung des § 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und dem entsprechenden Verfahrensablauf finden Beratungen unter anderem mit den Jugendämtern statt. Die Mitarbeiterinnen der Fachberatungsstellen stehen als Expertinnen für diesen Prozess zur Verfügung. Die Beratungsstellen führen keine Diagnostik oder Therapie durch. In drei Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt werden Kinder direkt beraten. In der überwiegenden Anzahl der Fälle suchen jedoch professionelle und private Bezugspersonen Beratung und Unterstützung, ohne dass die Mitarbeiterinnen der Fachberatungsstelle Kontakt zum (mutmaßlich) betroffenen Kind haben. Die Weitervermittlung an Institutionen wird aktuell nicht erfasst. Es erfolgt auch keine geschlechtsspezifische Erfassung. 3. Wie sind bzw. werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendberatungsstellen qualifiziert? Im Beratungs- und Hilfenetz sind vorwiegend staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter oder Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen tätig. In den Kinder- und Jugendberatungsstellen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zudem eine Zusatz- qualifikation als Kinder- und Jugendberaterin/Kinder- und Jugendberater. Wichtige Instrumente der Qualitätssicherung sind die Falldokumentationen und einheitlichen Statistiken, welche qualitative und quantitative Aussagen zur Maßnahmen- und Fallent- wicklung zulassen. Die Mitarbeiterinnen nehmen regelmäßig an externen sowie internen Fort- bildungsveranstaltungen zu fachspezifischen Themen, zu Methoden der Beratungsarbeit, zu neuesten Forschungsergebnissen sowie gesetzlichen Änderungen in den Bereichen häusliche Gewalt, Stalking und Kinderschutz teil. In regelmäßigen Teamsitzungen werden Fallbe- sprechungen durchgeführt, organisatorische Maßnahmen geprüft, die Jahresplanung und Aus- wertung zur Weiterentwicklung der professionellen Arbeit vorgenommen. Zur Förderung und Sicherung der beruflichen Handlungskompetenz nimmt das Team an Supervisionen zur Fall- arbeit und zur Teamentwicklung teil. Drucksache 6/2359 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Laut einem Bericht des Nordkurier vom 24.10.2013 existieren landes- weit 20 Projekte für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche, die die vor häuslicher Gewalt schützen und in denen sie Hilfe erhalten können, wenn sie Mitbetroffene von häuslicher Gewalt geworden sind. Um welche Projekte handelt es sich im Einzelnen (bitte regional, unter Berücksichtigung der Kriterien Einzugsbereich und Kapazität, aufschlüsseln)? 5. Wie sind bzw. werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Projekten qualifiziert? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Der Bericht des Nordkuriers vom 24.10.2013 nimmt offensichtlich Bezug auf die Landtags- drucksache 6/2195. In Beantwortung der Frage 2 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Peter Ritter von der Fraktion DIE LINKE vom 10.10.2013 wurden im Zusammenhang mit dem Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder und Kinderschutzmaßnahmen 22 Projekte, Maßnahmen und Programme aufge- führt. Unter den dort genannten Maßnahmen befanden sich auch drei Projekte (Koordination Pränataldiagnostik - interprofessioneller Qualitätszirkel, Familienbotschaft M-V und der Familienratgeber M-V), die im Kontext von Kinderschutzmaßnahmen vordergründig der Information und des fachlichen Austausches dienen. Die verbleibenden 19 Projekte werden unter den Kriterien Projekt/Maßnahme, Region, Zielgruppe nach Alter, Einzugsbereich und Qualifikation in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Ergänzt wurde die Übersicht durch das Projekt „Psychosoziale Prozessbegleitung “, das seit dem 01.07.2010 Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden, die Opfer eines Sexualdelikts oder einer schweren Gewalttat geworden sind, kostenlos psycho- soziale Prozessbegleitung durch professionelle Betreuung, Informationsvermittlung und Begleitung anbietet. Region Zielgruppe nach Alter Einzugs- bereich Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Aktivitäten der Geschäftsstelle/Deutscher Kinderschutzbund Landesverband M-V M-V Kinder und Jugendliche Eltern M-V Fachkräfte der Jugendhilfe Kinder- und Jugendtelefon/Deutscher Kinderschutzbund/Hanse- stadt Greifswald M-V Kinder und Jugendliche M-V In der Regel Diplom/Bachelor Sozialpädagogen, Psychologen Kinder- und Jugendtelefon/Deutscher Kinderschutzbund/ Schwerin M-V Kinder und Jugendliche M-V In der Regel Diplom/Bachelor Sozialpädagogen, Psychologen Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2359 5 Region Zielgruppe nach Alter Einzugs- bereich Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Elterntelefon/Deutscher Kinderschutzbund/Hanse- stadt Greifswald M-V Eltern M-V In der Regel Diplom/ Bachelor Sozialpäda- gogen, Psychologen Kinderschutzhotline M-V M-V Kinder und Jugendliche M-V Fachkräfte der Jugendhilfe Bündnis Kinderschutz einschließlich Praxisbegleitsystem M-V M-V Kinder und Jugendliche M-V Fachkräfte der Jugendhilfe Familienhebammen in M-V M-V ab vollendeter 8. Lebenswoche bis vollendetem 1. Lebensjahr des betreuten Kindes M-V Familienhebammen beziehungsweise Familien-Gesundheits- und Kinderkranken- pflegerinnen Ehe- Familien- und Lebensberatungsstellen in M-V M-V jedes Alter M-V In der Regel Diplom/ Bachelor Sozialpäda- gogen, Psychologen Projekte von Schwanger- schaftsberatungsstellen in M-V im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages nach § 2 Schwangerschafts- konfliktgesetz M-V Frauen und Männer M-V In der Regel Diplom/ Bachelor Sozialpäda- gogen, Psychologen Modellprojekt Professionelle Fallsteuerung im Jugendamt Jugend- amt Vor- pom- mern- Rügen öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe Jugend- amt Vorpom- mern- Rügen Fachkräfte der Jugendhilfe FuN® in MV - landesweites Projekt Familie und Nachbarschaft; Familienbildungsprogramm in Kindertageseinrich- tungen in Kooperation mit anderen sozialen Diensten M-V Familien mit Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren M-V Soziologin, FuN- Teamerin (durchführende Teams sind pädagogische Fachkräfte und werden im Vorfeld als FuN- Teamer qualifiziert) Landesprojekt Eltern stark machen in M-V - Vernetzung und Implementierung von Elternkursen in M-V M-V Eltern und weitere Erziehende in M-V; Eltern- kursleiterinnen, Elternkursleiter M-V Diplom-Theater- wissenschaftlerin/ Spiel- und Theater- pädagogin mit Zusatz- qualifikationen Drucksache 6/2359 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Region Zielgruppe nach Alter Einzugs- bereich Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „Neue Wege für Männer und Väter in MV“ - Ein Modellprojekt zu Geschlechter- und Väterrollen in M-V M-V Männer und Väter, Kinder M-V Sozialpädagoge Familienpateninitiative Neustre- litz zu unterstützen- de Familien Neustre- litz und Umge- bung Psychologin, Sozialpädagogin Projekt „babybedenkzeit“ M-V Schülerinnen und Schüler von 12 - 20 Jahre M-V Erziehungswissen- schaftlerin, Diplom/ Bachelor Sozialpäda- gogen ) Projekt „Ziggy zeigt Zähne“ – Präventionsprojekt gegen sexuelle Gewalt M-V Grundschüler der 3. und 4. Klassenstufe, Eltern, Lehrkräfte M-V Erziehungswissen- schaftlerin, Diplom/ Bachelor Sozialpäda- gogen Stärkung und Förderung von Elternkompetenzen Grim- men Schwangere und/oder Eltern mit Kindern von 0 - 6 Jah- ren, Großeltern Grimmen und Umge- bung, insbeson- dere Grimmen Süd-West Krankenschwester und Erzieherin, beide mit Zusatzqualifikationen Kinder in der Pubertät - Grenzen finden, Grenzen setzen M-V Mütter, Väter und Erziehende mit Kindern in der Pubertät M-V Fachkräfte der Jugendhilfe 100 Tipps für junge Väter - Projekt zur praktischen Unterstützung junger Väter in M-V M-V Junge und alte Väter, gesamte Familien M-V Sozialpädagoge Psychosoziale Prozessbegleitung M-V Kinder, Jugendliche und Heran- wachsende M-V Prozessbegleiterinnen und Begleiter mit psychosozialer Grundausbildung und Zusatzqualifikation Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2359 7 6. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass eine Kinder- und Jugendbetreuung und -beratung in jedem Frauenhaus vorgehalten werden sollte? a) Wenn ja, wie beurteilt die Landesregierung den aktuellen Angebotsstand? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Kinder, die mit ihren Müttern in ein Frauenhaus flüchten, haben oftmals jahrelange Gewalt- erfahrungen hinter sich. Entweder wurden sie selber Opfer der Gewalt und/oder sie mussten die Misshandlungen der Mutter miterleben. Die Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern sind für die Betreuung und Unterstützung der gewaltbetroffenen Frauen zuständig und vermitteln auch Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche. Dies ist Aufgabe der Jugendämter. Die Hansestadt Rostock stellt eine Mitarbei- terin in Vollzeit für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen im Frauenhaus Rostock zur Verfügung. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass die Jugendämter, in deren Zuständigkeitsbereich sich ein Frauenhaus befindet, dem Beispiel Rostocks folgen und eben- falls eine Mitarbeiterin für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen zur Verfügung stellen. 7. Welche konkreten Hilfsangebote bestehen für von Gewalt betroffene bzw. mit betroffene Kinder und Jugendliche, wenn die Mutter nicht im Frauenhaus wohnt oder sonstige Hilfe in Anspruch nimmt? Werden Kinder und Jugendliche mittel- oder unmittelbar Opfer häuslicher Gewalt, ist durch den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (ASD) zu prüfen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und welche geeigneten und notwendigen Hilfen und Unterstützungsleistungen dem Bedarf des Kindes und der Familie am besten entsprechen. Sofern gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, richtet sich das Vorgehen nach den Vorschriften des § 8a SGB VIII. Besteht nach Prüfung des ASD im Rahmen der Hilfeplanung erzieherischer Bedarf, kann das Jugendamt ambulante, teilstatio- näre oder stationäre Hilfen zur Erziehung anbieten und gewähren. Kinder und Jugendliche, bei denen eine psychotraumatische Belastungsstörung im Zusammenhang mit einer Gewalteinwirkung besteht, können darüber hinaus Hilfe bei einem niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder Kinder- und Jugendpsychiater erhalten. Zudem kann eine Behandlung in einer der fünf stationären oder 15 tagesklinischen Einrichtungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie erfolgen. Jede dieser Einrichtungen verfügt auch über eine Institutsambulanz, die ebenfalls in Anspruch genommen werden kann. Drucksache 6/2359 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 In Mecklenburg-Vorpommern gibt es, wie auch in anderen Bundesländern, ein Konzept für die Sofortversorgung von Betroffenen von Gewalttaten. So ist im Jahr 2013 damit begonnen worden, mit den Trauma-Ambulanzen ein fachärztliches und fachpsychologisches Netzwerk aufzubauen, das eine fachpsychiatrische Soforthilfe ohne längeres Warten auf einen Therapie- platz ermöglicht. Bei dieser Soforthilfe steht der Gedanke im Vordergrund, dass durch eine frühzeitige Beratung und Behandlung die Manifestation eines psychischen Traumas verhin- dert wird. Trauma-Ambulanzen gibt es derzeit bereits an der Universitätsmedizin Greifswald, am HELIOS Hanseklinikum Stralsund sowie an den Standorten des Dietrich-Bonhoeffer- Klinikums in Neubrandenburg und Neustrelitz. Geplant ist, dass Trauma-Ambulanzen im Jahr 2013 noch an drei weiteren Standorten, in Rostock, Röbel und Schwerin, ihre Arbeit aufnehmen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.