Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. November 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2368 6. Wahlperiode 26.11.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Vergütungsverhandlungen zur Häuslichen Krankenpflege und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie ist der aktuelle Stand der Vertrags- und Vergütungsverhand- lungen zur Häuslichen Krankenpflege zwischen den Anbietern ambu- lanter Pflegeleistungen und dem Verband der Ersatzkrankenkassen? Gemäß § 132a Absatz 2 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) schließen die Krankenkassen über die Einzelheiten der Versorgung mit häuslicher Krankenpflege, über die Preise und deren Abrechnung und die Verpflichtung der Leistungserbringer zur Fortbildung Verträge mit den Leistungserbringern. In Mecklenburg-Vorpommern werden in der Praxis Rahmenverträge zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Leistungserbringer abgeschlossen. Zum aktuellen Stand der Vertrags- und Vergütungsverhandlungen teilte die Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern des Verbandes der Ersatzkassen e. V. mit, dass der Rahmen- vertrag zur Häuslichen Krankenpflege durch die Ersatzkassen zum 31.12.2012 gekündigt worden sei, um für die Pflegedienste in Mecklenburg-Vorpommern einheitliche Maßstäbe und Grundsätze in einem kassenartenübergreifenden Rahmenvertrag zu vereinbaren. Die Inhalte des Rahmenvertrages würden bis zur Neuvereinbarung weitergelten. Ein überarbeiteter Rahmenvertrag wurde zwischenzeitlich kassenartenübergreifend abgestimmt und soll nunmehr mit den Verbänden der Leistungsanbieter beraten werden. Vergütungs- verhandlungen mit den Verbänden der Leistungsanbieter finden nach Angaben der Landes- vertretung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. im November/Dezember 2013 statt. Drucksache 6/2368 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Trifft es zu, dass bei den Vertrags- und Vergütungsverhandlungen im Bereich der ambulanten Intensivpflege die Primär- und Ersatzkassen als Verband der Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern gemeinschaftlich mit einzelnen Pflegediensten verhandeln? Wenn das zutrifft, wie bewertet die Landesregierung diese Vorgehens- weise? Es ist zutreffend, dass die Krankenkassen seit dem vergangenen Jahr eine Ergänzungs- vereinbarung zum Rahmenvertrag zur Häuslichen Krankenpflege mit den Intensivpflege- diensten in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam verhandeln. Gemeinsame Vertrags- und Vergütungsverhandlungen im Bereich Häusliche Krankenpflege werden in der einschlägigen Kommentierung zum SGB V grundsätzlich als zulässig erachtet. Demnach können die Krankenkassen ihre Verbände beauftragen, Rahmenverträge zu verhan- deln und zu schließen. Gegen die AOK Nordost ist in diesem Zusammenhang allerdings eine Kartellrechtsklage vor dem Landgericht Rostock anhängig. Vor dem Hintergrund des laufenden Klageverfahrens sieht die Landesregierung von einer Bewertung der Vorgehensweise ab. 3. Finden in anderen Bundesländern ebenfalls gemeinschaftliche Vertrags- und Vergütungsverhandlungen der Primär- und Ersatz- kassen im Bereich der ambulanten Intensivpflege statt? Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. 4. Welche Aufsichtsbehörde ist bei gemeinschaftlichen Verhandlungen von Primär- und Ersatzkassen zuständig? Für die oben genannten Krankenkassen ist die jeweilige Aufsichtsbehörde zuständig. Die Aufsicht über die Ersatzkassen als bundesmittelbare Krankenkassen wird vom Bundes- versicherungsamt ausgeübt. Die landesunmittelbaren Krankenkassen werden von den für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Länder beaufsichtigt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 6/2368 3 5. War in den letzten vier Jahren ein vermehrter Wechsel von Versicher- ten in Krankenkassen zu verzeichnen, die die Leistungen der Pflege- dienste besser vergüten (bitte nach Krankenkassen und Jahr auf- schlüsseln)? Nach Angaben der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern des Verbandes der Ersatz- kassen e. V. war ein vermehrter Wechsel von Versicherten zu verzeichnen. Konkrete Daten liegen hierzu jedoch nicht vor.