Die Ministerinn für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. November 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2369 6. Wahlperiode 25.11.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Resistente Krankheitserreger in Kliniken und ANTWORT der Landesregierung Wie die Deutsche Presse-Agentur am 19. September d. J. meldete, werden gefährliche Krankheitserreger, gegen die Antibiotika nichts ausrichten, in deutschen Krankenhäusern immer mehr zum Risiko. Der Anteil der Krankheitserreger an der gemessenen Keimbelastung ist in den vergangenen Jahren in hunderten Kliniken deutlich gestiegen. Das geht aus einer Liste aus dem Bundesministerium für Gesundheit hervor, die aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag stammt. Die aufgeführten Fallzahlen lagen demnach 2012 zum Beispiel beim Erreger Escherichia coli bei 55 im Vergleich zu 16 zwei Jahre zuvor. Bei Pseudomonas aeruginosa waren es im Vorjahr 3.888 Fälle gegenüber 2.722 im Jahr 2010. Die Daten stammen aus einem Kontrollprojekt, bei dem Kliniken ihre entsprechenden Zahlen mitteilen. Die Staatssekretärin im Bundes- Gesundheitsministerium betonte aber unter Verweis auf die gestiegene Zahl der teilnehmenden Kliniken (2010: 269; 2012: 286), dass der Vergleich der absoluten Zahlen nicht zulässig sei. 1. Wie hat sich die Zahl der Kliniken des Landes M-V entwickelt, die seit dem Bestehen des Kontrollprojekts des Bundesgesundheitsministeriums ihre entsprechenden Zahlen über- mittelten (bitte jahrweise angeben)? Die genannte Kontrollstudie basiert auf freiwilligen Labormeldungen, die keine Rückschlüsse auf die teilnehmenden Krankenhäuser zulassen. Drucksache 6/2369 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Derzeit nehmen 24 Labore aus Deutschland an dieser Kontrollstudie teil. Sie übermitteln die Resistenzergebnisse bakterieller Erreger in standardisierter Form über eine elektronische Schnittstelle an die Zentrale im Robert Koch-Institut, wo die eingehenden Daten nach Plausibilitätsprüfung in einer zentralen Datenbank abgelegt werden. Resistenzdaten eines bestimmten Zeitraumes sind für die häufigsten Erreger (differenziert nach Region und Versorgungsstufe der Einrichtung) in aggregierter Form unter https://ars.rki.de abrufbar. Eine regionale Differenzierung auf der Ebene einzelner Bundesländer wird nicht gemacht. 2. Wie stellt sich seit dem Bestehen des Kontrollprojekts in den teilnehmenden Kliniken des Landes M-V die Entwicklung der Fallzahlen im Hinblick auf Carbapenem-Resistenzen dar (bitte untergliedert nach den Erregern Escherichia coli, Klebsiella pneumoniae, Enterobacter spp., Acinetobacter baumannii und Pseudomonas aeruginosa und dabei jeweils jahrweise - unterteilt nach Imipenem und Meropenem - mit den Gesichtspunkten bzw. Zahlenangaben zu „resistent“, „intermediär resistent“ und „sensibel“ sowie „R+I% = prozentualer Anteil der nicht sensiblen Erreger“ darstellen)? Es wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. Nach § 23 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz sind Krankenhäuser verpflichtet, nosokomiale Infektionen und das Auftreten von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen fortlaufend in einer gesonderten Niederschrift aufzuzeichnen, auszuwerten und sachgerechte Schlussfolgerungen hinsichtlich der erforderlichen Präventionsmaßnahmen zu ziehen. Diese Daten werden jedoch nicht öffentlich ausgewertet. Um sich einen Überblick zu verschaffen, hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales 2011 eine Abfrage zum Auftreten von Carbapenem resistenten Acinetobacter baumannii bei allen Krankenhäusern des Landes gemacht. Von 31 Krankenhäusern liegen auswertbare Daten zu diesem Erreger vor. In diesen Häusern wurden im Jahr 2011 33 Patientinnen und Patienten registriert, die mit Carbapenem resistentem Acinetobacter baumannii besiedelt oder infiziert waren. Weitere Daten zum Vorkommen Carbapenem resistenter Erreger in Krankenhäusern liegen der Landesregierung nicht vor. 3. Wie positioniert sich die Landesregierung zur Einführung einer Meldepflicht für gramnegative Erreger mit erworbener Carbapenem- Resistenz, wie sie in Hessen besteht? 4. Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung die Einführung einer entsprechenden Meldepflicht (Antwort bitte auch bei Verneinung begründen)? Zu 3 und 4 Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2369 3 Seit 2009 existiert eine Labormeldepflicht für Methicillin resistente Staphylococcus aureus (MRSA), die in Blut- und Liquorkulturen nachgewiesen werden. Ende 2012 wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Evaluierung dieser Meldepflicht veranlasst mit dem Ergebnis, zusätzlich eine Meldepflicht auf den Nachweis von Carbapenem resistenten Krankheitserregern aus allen Patientenmaterialien einzuführen. Des Weiteren soll die Meldepflicht auch auf weitere resistente Erreger, zum Beispiel Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa, Acinetobacter und andere ausgedehnt werden. Die entsprechende Verordnungsänderung ist derzeit in der Verbandsanhörung und wird vom BMG für Anfang des nächsten Jahres in Aussicht gestellt. Die Landesregierung hat sich seinerzeit positiv zur Erweiterung der Labormeldepflicht positioniert und sah daher keine Veranlassung, dieses in einer Landesverordnung doppelt zu regeln.