Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. November 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2370 6. Wahlperiode 02.12.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Promotionen und Promotionswesen an den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Wie der Tagesspiegel in seiner Ausgabe vom 02.10.2013 meldete, wird die Bundesrepublik Deutschland von der Organisation Transparency International für Betrugsfälle bei Promotionen kritisiert. Schätzungen zufolge seien 600 der 25.000 jährlichen Promotionen nicht rechtens. Die Organisation empfiehlt unter anderem, dass für die Begutachtung der Arbeiten auswärtige Gutachten Pflicht werden sollten. Der Wissenschaftsrat empfiehlt (nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer angestrebten Trennung von Betreuung und Bewertung), an den Hochschulen Promotions-Komitees einzurichten. 1. Wie hat sich im Zeitraum 2006 bis 2012 die Zahl der Promotionen entwickelt, die an den Hochschulen des Landes Mecklenburg- Vorpommern abgeschlossen worden sind (bitte jahrweise sowie gegliedert nach Hochschulen, Fakultäten und Themen darstellen)? Drucksache 6/2370 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Universität Rostock: Studienfach Studienjahr 2006 Studien- jahr 2007 Studien- jahr 2008 Studien- jahr 2009 Studien- jahr 2010 Studien- jahr 2011 Studien- jahr 2012 Agrar- und Umwelt- wissenschaftliche Fakultät 10 10 18 16 27 17 16 Agrarwissenschaften 3 4 4 8 10 9 16 Landespflege/ Umweltgestaltung 7 6 11 5 16 5 Bauingenieurwesen - - 3 3 1 3 Fakultät für Informatik und Elektrotechnik 19 20 12 21 21 22 15 Elektrotechnik 11 10 9 12 9 12 11 Informatik 8 10 3 9 12 10 4 Juristische Fakultät 24 17 21 13 19 8 16 Rechtswissenschaften 24 17 21 13 19 8 16 Universitätsmedizin 45 76 77 92 88 92 110 Humanmedizin 36 70 69 77 81 85 106 Zahnmedizin 9 6 8 15 7 7 4 Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät 60 41 48 72 65 71 97 Biologie 41 15 17 24 29 21 41 Chemie 12 11 23 40 24 24 39 Mathematik 1 1 1 1 1 4 8 Physik 6 14 7 7 11 12 9 Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik 14 14 12 12 10 15 16 Maschinenbau/ Verfahrenstechnik 14 14 12 12 10 15 16 Philosophische Fakultät 9 9 16 19 16 16 14 Literatur- und Sprachwissenschaften - - - - 1 2 - Erziehungs- wissenschaften - 3 2 6 5 1 3 Germanistik 1 1 1 1 4 3 1 Geschichte 2 2 6 5 5 7 3 Klassische Philologie 2 1 - 1 - - 1 Latein - - - - - 1 1 Musikwissenschaft - - - - - - - Philosophie 1 - - - - - 2 Psychologie 3 1 4 2 - 2 1 Romanistik - - - - - - - Slawistik - - 1 - - - - Sonderpädagogik - 1 2 2 - - 1 Sport - - - 2 1 - 1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2370 3 Studienfach Studienjahr 2006 Studien- jahr 2007 Studien- jahr 2008 Studien- jahr 2009 Studien- jahr 2010 Studien- jahr 2011 Studien- jahr 2012 Theologische Fakultät 1 1 1 2 2 2 2 Evangelische Theologie 1 1 1 2 2 2 2 Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät 25 20 23 16 24 20 14 Wirtschafts- wissenschaften 19 18 20 8 19 12 9 Politikwissenschaften 3 2 2 3 3 2 2 Sozialwissenschaften 3 - 1 5 2 6 3 Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald: Studienfach Studienjahr 2006 Studien- jahr 2007 Studien- jahr 2008 Studien- jahr 2009 Studien- jahr 2010 Studien- jahr 2011 Studien- jahr 2012 Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät 53 65 67 54 44 63 74 Biochemie 15 12 16 1 1 - 2 Biologie 13 18 19 30 20 36 44 Geographie 2 2 2 2 2 3 1 Geologie 2 5 5 1 2 1 2 Humanbiologie - 3 - - - - - Landschaftsökologie 2 6 1 - - - - Mathematik 1 1 3 - 5 6 6 Pharmazie 8 12 10 6 7 7 9 Physik 10 6 11 14 7 9 5 Psychologie * - - - - - 1 5 Theologische Fakultät 1 2 2 7 3 1 - Evangelische Theologie 1 2 2 7 3 1 - Philosophische Fakultät 15 13 20 21 18 15 12 Anglistik/Amerikanistik 1 1 1 - 1 2 1 Fenistik - 1 - - - - - Baltistik - - - 1 1 - - Erziehungswissenschaft 1 - - 1 - 2 1 Germanistik 1 2 1 5 2 2 3 Geschichte 3 5 2 3 1 3 3 Kommunikations- wissenschaft 1 - - - - - - Kunstgeschichte 1 - 5 3 1 2 1 Musikwissenschaft 2 - 1 - - 1 - Nordische Philologie - - 1 - - - - Sportwissenschaft - 1 - - - 1 - Drucksache 6/2370 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Studienfach Studienjahr 2006 Studien- jahr 2007 Studien- jahr 2008 Studien- jahr 2009 Studien- jahr 2010 Studien- jahr 2011 Studien- jahr 2012 Philosophie 1 - 1 2 2 - 2 Politikwissenschaft - - 1 1 1 1 1 Psychologie* 4 1 6 5 8 - - Skandinavistik - 1 - - - - - Slawische Philologie - - 1 - - - - Ur- und Frühgeschichte - - - - 1 1 - Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 21 10 12 16 14 14 11 Rechtswissenschaft 19 8 7 11 9 10 8 Betriebswirtschaftslehre 2 2 5 5 5 4 3 Medizinische Fakultät 73 97 80 107 91 118 113 Medizin 56 74 62 87 71 95 95 Zahnmedizin 17 23 18 20 20 23 18 * Ab dem Studienjahr 2011 gehören die Promotionsabschlüsse der Psychologie zur Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät. Hochschule für Musik und Theater Rostock: Studienfach Studienjahr 2006 Studien- jahr 2007 Studien- jahr 2008 Studien- jahr 2009 Studien- jahr 2010 Studien- jahr 2011 Studien- jahr 2012 Musikpädagogik - 1 - - 1 - - Musikwissenschaft - - - 1 1 - 1 2. In wie vielen Fällen wurden im genannten Zeitraum externe Gutachten erstellt (bitte jahrweise sowie gegliedert nach Hochschulen, Fakultäten und Themen darstellen sowie den jeweiligen Anteil an der Gesamtzahl der abgeschlossenen Promotionen benennen)? An der Hochschule für Musik und Theater Rostock wurde in allen in der Antwort zur Frage 1 genannten Fällen ein externes Gutachten erstellt. An den Universitäten Greifswald und Rostock liegen dazu keine Statistiken vor. Eine nachträgliche Erhebung wäre nur mit einem erheblichen Mehraufwand leistbar. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2370 5 3. Welche Position nimmt die Landesregierung zu der von Transparency International erhobenen Forderung ein, externe Gutachten bei Promotionen zur Pflicht zu machen? a) Welche diesbezügliche Praxis gibt es an den einzelnen Hoch- schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern? b) Inwieweit gibt es an den Hochschulen des Landes Mecklenburg- Vorpommern Obergrenzen, was die Zahl der Promotionen anbelangt, die von den Hochschullehrern zum Zweck der Betreuung übernommen werden können? c) Welches Betreuungsverhältnis wird an den einzelnen Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für angemessen gehalten? Grundsätzlich steht die Landesregierung der erhobenen Forderung aufgeschlossen gegenüber. Externe Gutachterinnen und Gutachter per se garantieren allerdings noch keine fairen und unabhängigen Begutachtungen. Statt der Verpflichtung, ein externes Gutachten einzuholen, könnten auch die Kriterien für die Auswahl der Zweitgutachterin oder des Zweitgutachters näher bestimmt werden. Zu a) Die Praxis an den Hochschulen des Landes ist unterschiedlich. An der Universität Rostock ist die externe Begutachtung in der überwiegenden Anzahl der neun Fakultäten zwingend oder optional in den Promotionsordnungen vorgesehen. In einigen Fakultäten der Universität Rostock gibt es darüber hinaus beispielsweise Regelungen, die eine externe Begutachtung in Fällen einer besonders herausragenden Dissertation oder einer Abweichung der Noten der Gutachten um mehr als eine Note vorsehen. Für die Universität Greifswald gilt dieses - bis auf die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät - entsprechend. An der Hochschule für Musik und Theater Rostock wurde in allen Fällen ein externes Gutachten erstellt. Zu b) Es gibt weder vom Land noch von den Hochschulen Vorgaben zu den Obergrenzen. Zu c) Dies hängt entscheidend vom jeweiligen Einzelfall ab. Eine generelle Aussage kann dazu nicht getroffen werden. Drucksache 6/2370 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 4. In wie vielen Fällen ergaben sich im genannten Zeitraum an Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern Verdachts- momente im Hinblick auf Unregelmäßigkeiten bei der Erstellung von Promotionen (bitte jahrweise sowie gegliedert nach Hochschulen, Fakultäten und Themen darstellen)? a) Worin genau bestanden die Verdachtsmomente? b) In wie vielen Fällen haben sich die Verdachtsmomente bestätigt (bitte jahrweise sowie gegliedert nach Hochschulen, Fakultäten und Themen der Promotionen darstellen)? c) Welche Konsequenzen erfolgten? ^ 5. In wie vielen Fällen erfolgte im oben genannten Zeitraum an Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Entzug bzw. die Aberkennung des Doktorgrades, weil die Kandidatin/der Kandidat bei der Zulassung zur Promotion oder in seiner/ihrer Dissertation getäuscht hat (bitte jahrweise und gegliedert nach Hochschulen aufführen)? Zu 4, a), b), c) und 5 An der Universität Greifswald und der Hochschule für Musik und Theater Rostock gab es keine Verdachtsmomente im Hinblick auf etwaige Unregelmäßigkeiten. An der Universität Rostock sind derzeit zwei Verfahren (davon ein gerichtliches) anhängig, die aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind. In beiden Verfahren geht es um den Vorwurf der nicht ordnungsgemäßen Verwendung fremder wissenschaftlicher Ergebnisse. In einem weiteren beendeten Fall wurde die plagiatsbetroffene Dissertation nicht angenommen. 6. Inwieweit wurden an den Hochschulen des Landes Mecklenburg- Vorpommern die vom Wissenschaftsrat empfohlenen Promotions- Komitees eingeführt (bitte den aktuellen Stand für alle Hochschulen des Landes aufführen)? Der Wissenschaftsrat empfiehlt eine Aufgabenverteilung zwischen Promotionsausschuss und Promotionskomitee. Während der Promotionsausschuss in der Regel für die Einhaltung formaler Standards, für die Überprüfung der Promotionsvoraussetzungen, für die förmliche Annahme als Doktorandin oder Doktorand, die Zulassung zur Prüfung und die Bestellung der Gutachterinnen und Gutachter zuständig sein soll, hat das Promotionskomitee die Aufgabe, die Promotionsvorhaben stärker inhaltlich zu begleiten und als Ansprechpartner für die Doktorandinnen oder Doktoranden neben der Betreuerin beziehungsweise dem Betreuer zur Verfügung zu stehen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2370 7 Promotionskomitees im Sinne dieser Definition gibt es an den Hochschulen des Landes bisher nicht. Allerdings gibt es an allen Hochschulen des Landes Promotionsausschüsse, die teilweise oder ganz diese Aufgaben übernehmen. In einigen Fällen werden diese Aufgaben auch von sogenannten Promotionskommissionen wahrgenommen. 7. Inwieweit folgen die Hochschulen des Landes Mecklenburg- Vorpommern der vom Wissenschaftsrat empfohlenen Trennung von Betreuung und Bewertung der Arbeiten (bitte nach Hochschulen getrennt aufführen)? Eine strikte Trennung von Betreuung und Begutachtung gibt es an den Hochschulen des Landes derzeit nicht. In den meisten Fällen sind die Betreuerinnen und Betreuer gleichzeitig die Erstgutachterinnen und Erstgutachter.