Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Dezember 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2384 6. Wahlperiode 09.12.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Veröffentlichung einer Wahlprognose zur Bundestagswal durch den Nordkurier und eventuelle Unregelmäßigkeiten im Zuge der Stimmenabgabe in einzelnen Wahllokalen und ANTWORT der Landesregierung Im Vorfeld der Bundestagswahl vom 22. September dieses Jahres kündigte der Bundeswahlleiter an, gegen die bis dato im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien eine Geldbuße in Höhe von bis zu 500.000 Euro zu verhängen, wenn sie die durch Wahlforschungsinstitute erstellten Ergebnistrends, sogenannte Exit Polls, vor Bekanntwerden der ersten Prognosen um 18.00 Uhr des Wahltages veröffentlichen sollten. Laut Tagesspiegel vom 23. September bestätigte der Bundeswahlleiter, dass dieses Veröffentlichungsverbot auch für Medien gelte. 1. Wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen gegen den Nordkurier aufgrund von Verstößen gegen das Veröffentlichungsverbot hinsicht- lich der Verbreitung sogenannter Exit Polls vor Schließung der Wahl- lokale bei der Bundestagswahl? Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung einer Ordnungswidrigkeit nach § 49a Absatz 1 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes ist ausschließlich der Bundeswahl- leiter. Der Landesregierung ist daher der Stand der Ermittlungen nicht bekannt. Drucksache 6/2384 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Sind der Landesregierung weitere Fälle von Verstößen gegen das Veröffentlichungsverbot von Wahlprognosen im Zuge der Bundes- tagswahl bekannt geworden? Wenn ja, a) um welche konkreten Fälle handelt es sich im Einzelnen? b) wie ist der jeweilige Stand der Ermittlungen? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird Bezug genommen. Die Landesregierung hat hierüber keine Kenntnis. 3. Wie viele Fälle von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Stimmenabgabe anlässlich des Bundestagswahl vom 22. September (Stichwort: Wahlmanipulation) sind der Landesregierung aus ihrem Verantwortungsbereich bekannt geworden (bitte zum besseren Vergleich auch die Zahlen von 2005 und 2009 anführen)? a) Um welche Wahllokale handelt es sich im Einzelnen? b) Wie äußerten sich die Unregelmäßigkeiten dabei jeweils konkret? c) Welche Maßnahmen erfolgten jeweils? Die Fragen 3, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung sind keine Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Stimm- abgabe bekannt geworden. 4. Inwieweit laufen in diesem Zusammenhang Ermittlungen seitens der Behörden (bitte einzelfallbezogen darstellen)? Nach Kenntnis der Landesregierung gibt es keine laufenden Ermittlungen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2384 3 5. Wie viele Fälle von auf dem Postweg verloren gegangenen oder zu spät zugestellten Briefwahlunterlagen sind der Landesregierung im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2013 bekannt geworden (bitte zur besseren Vergleichbarkeit die Gesamtzahl der ausgestellten Briefwahlunterlagen aufführen)? Die Landesregierung kann nicht ausschließen, dass Briefwahlunterlagen - wie andere Post- sendungen auch - in Einzelfällen verloren gehen oder zu spät zugestellt werden. Konkrete Einzelfälle sind der Landesregierung allerdings nicht bekannt geworden. 6. Wie stellen sich die unter 5. erfragten Angaben für die Jahre 2005 und 2009 dar? Auch für die Bundestagswahlen in den Jahren 2005 und 2009 sind der Landesregierung keine Fälle bekannt geworden.