Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Dezember 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2389 6. Wahlperiode 10.12.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Asylbewerber aus der Russischen Föderation und ANTWORT der Landesregierung Aus Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen zum Thema „Asylbewerber“ wird ersichtlich, dass auch in Mecklenburg-Vorpommern auffallend viele Personen aus der Russischen Föderation Asyl beantragen. 1. Aus welchen autonomen Kreisen, Regionen und/oder Gebieten kommen jene Staatsangehörigen der Russischen Föderation, die in Mecklenburg-Vorpommern Asyl beantragen (bitte ab 2008 bis zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt jahrweise sowie in absoluten Zahlen und anteilsmäßig darstellen)? Für das Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Dem Land liegen lediglich Angaben aus der Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamtes vor. Diese enthalten keine Informationen über die Herkunftsgebiete der Asylbewerber aus der Russischen Föderation. Einige statistische Daten zu den Asylverfahren werden durch das Land nicht erhoben. Drucksache 6/2389 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Inwieweit sehen sich Personen aus der Russischen Föderation, die in der Bundesrepublik Deutschland im Allgemeinen und in Mecklenburg-Vorpommern im Besonderen Asyl beantragen, in ihren Herkunftsregionen Repressalien und sonstiger Verfolgung ausgesetzt (bitte in der Antwort ggf. auf einzelne Kreise, Regionen oder Gebiete Bezug nehmen)? Soweit Asylbewerberinnen und Asylbewerber ihren Asylantrag damit begründen, dass sie in ihren Herkunftsgebieten Repressalien und sonstiger Verfolgung ausgesetzt worden seien, liegt es in der Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, diese Angaben zu prüfen. Eigene Erhebungen werden durch das Land hierzu nicht vorgenommen. 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur Tschetschenen- Mafia vor? a) Durch welche Aktivitäten ist sie in Mecklenburg-Vorpommern bislang wann in Erscheinung getreten? b) Wie viele Personen können in Mecklenburg-Vorpommern der Tschetschenen-Mafia zugerechnet werden? Zu 3, a) und b) Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu einer sogenannten „Tschetschenen-Mafia“ vor. 4. Über welche Informationen verfügt die Landesregierung zu Aktivi- täten kaukasischer Islamisten in Mecklenburg-Vorpommern? a) Durch welche Aktivitäten sind diese in Mecklenburg-Vorpommern bislang wann in Erscheinung getreten? b) Wie viele kaukasische Islamisten sind in Mecklenburg- Vorpommern aktiv? Zu 4, a) und b) Der Landesregierung sind Einzelfälle bekannt, die in einen Gesamtzusammenhang mit islamistischen Aktivitäten von Nordkaukasiern gebracht werden können. Diese Erkenntnisse unterliegen jedoch dem Geheimschutz. Insofern wird auf die Zuständigkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission verwiesen.