Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Februar 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/239 6. Wahlperiode 08.02.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Geplanter Schiffsanleger in der Schlossbucht des Schweriner Sees und ANTWORT der Landesregierung Die Stadtverwaltung Schwerin und die SDS-Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin planen gegenüber dem Schweriner Schloss in der sogenannten Schlossbucht des Schweriner Sees einen rund 50 Meter langen Schiffsanleger für Fahrgastschiffe und Sportboote. Das insgesamt rund 300.000 Euro teure Vorhaben soll durch die Stadt Schwerin mit 51.300 Euro bezuschusst werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus beabsichtigt das Vorhaben mit 199.500 Euro zu fördern. Der Anleger soll Fahrgastschiffen sowie 22 Sportbooten Anliegeplätze bieten. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Erforderlichkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit der Maßnahme „Schiffsanleger in der Schlossbucht Schwerin“? 2. Wurde der Zuwendungsbescheid durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus bereits erteilt, wie von Minister Glawe mit Pressemitteilung vom 2. Januar 2012 mitgeteilt? Wenn ja, waren zum Zeitpunkt der Bewilligung der Zuwendung alle notwendigen Genehmigungsverfahren für den Schiffsanleger abgeschlossen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 6/239 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Landeshauptstadt Schwerin als Antragsteller und Zuwendungsempfänger hat im Rahmen des Antragsverfahrens rechtsverbindlich erklärt und vor Erlass des Zuwendungsbescheides dokumentiert, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen und im Zuge der notwendigen Genehmigungsverfahren entsprechende Einzelfallprüfungen vorgenommen wurden. Dies beinhalte auch die Vorprüfung durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde , ob eine Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Hauptprüfung erforderlich sei. Im Ergebnis der Vorprüfung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde wurde die Erforderlichkeit einer FFH-Hauptprüfung verneint und festgestellt, dass im Zusammenwirken mit anderen Vorhaben eine Beeinträchtigung des Natura-2000-Gebietes in seinem Schutzzweck oder seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen auszuschließen sei. Nach Auffassung der Obersten Naturschutzbehörde kann das Vorhaben geeignet sein, das Europäische Vogelschutzgebiet 2235-402 „Schweriner Seen“ direkt und indirekt sowie im Zusammenwirken mit anderen Projekten erheblich zu beeinträchtigen, sodass das Projekt auf Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des Schutzgebietes zu überprüfen wäre. Über diese Einschätzung wurde die Stadt Schwerin im Rahmen einer Fachberatung am 05.01.2012 unterrichtet. Die Oberste Naturschutzbehörde ist jedoch nicht verfahrensbeteiligt. Der Zuwendungsbescheid für das Fördervorhaben „Neubau eines Schiffsanlegers für Fahrgastschiffe inklusive Kurzzeitliegeplätze (WWR)“ wurde durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ im Dezember 2011 erteilt.