Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Dezember 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2391 6. Wahlperiode 12.12.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rücklage zum Kommunalen Finanzausgleich und ANTWORT der Landesregierung Laut einer Information des Ministeriums für Inneres und Sport an den Finanzausschuss enthält die Rücklage zum Kommunalen Finanzausgleich eine Rücklage für Sonderbedarfszuweisungen (§ 20 FAG M-V) in Höhe von 31.970.714,47 Euro. Diese Haushaltsmittel seien vollständig gebun- den, jedoch von den Kommunen noch nicht abgerufen worden. Für welche konkreten Zwecke und jeweils seit wann und in welcher Höhe sind die Sonderbedarfszuweisungen gebunden? Sonderbedarfszuweisungen werden über jahresbezogene Prioritätenlisten an förderwürdige Maßnahmen gebunden, sobald diese entscheidungsreif sind. Nach Bewilligung und Entstehen der Rechtskraft des Bewilligungsbescheides stehen die Mittel zum Abruf bereit. Der Abruf ist an Auszahlungsvoraussetzungen geknüpft, die im Bescheid näher bestimmt sind und vor Mittelauszahlung erfüllt sein müssen. Zu den Auszahlungsvoraussetzungen zählt unter anderem, dass die Kommune fällige Rechnungen zur Finanzierung der geförderten Maßnahme vorliegen haben muss. Ausgezahlt werden zunächst maximal 95 % des bewilligten Betrages. 5 % der bewilligten Sonderbedarfszuweisung werden einbehalten, bis die Maßnahme durch einen geprüften Verwendungsnachweis belegt und endabgerechnet ist. Drucksache 6/2391 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Aus diesem zeitlich langgestreckten Ablauf ergibt sich, dass aus dem Titel 883.11 verfahrensbedingt zum 31.12.2012 31.970.714,47 Euro in der Rücklage zum Kommunalen Finanzausgleich aufgelaufen sind, die vorübergehend noch nicht ausgezahlt werden dürfen. Der Zweck der Mittelbindung ergibt sich aus den Ziffern 1 und 2 der Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen vom 6. August 2010. Darunter fallen alle Maßnahmen zur Erhaltung beziehungsweise Verbesserung der kommunalen Infrastruktur, zum Beispiel Schulen, Sportstätten, Feuerwehrhäuser oder Kindertagesstätten. Die Höhe der Mittelbindung und der Zeitraum sind in nachfolgender Tabelle zusammengefasst dargestellt: Jahr Volumen in Euro 2012 5.553.022,00 2011 2.242.797,00 2010 2.777.591,00 2009 2.370.714,00 2008 2.136.282,00 2007 637.792,00 1991 bis 2006 10.340.696,96 Summe per 31.12.2012 31.970.714,47 Zwischenzeitlich wurde mit Stand per 30.10.2013 die Rücklage von 31.970.714,47 um 5.911.546,51 auf 26.059167,96 Euro reduziert.