Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Dezember 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2392 6. Wahlperiode 10.12.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Angemessene Bewaffnung der Landespolizei und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Erhöhung der geplanten Ausgaben beim Titel 0406 812.01 (Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen) in Höhe von 1.555.000 Euro im Jahr 2013 auf 4.635.500 Euro im Jahr 2014 ist nicht darauf zurückzuführen, dass der Bestand von Waffen und waffentechnischem Gerät erweitert werden soll, sondern ist im Wesentlichen begründet mit dem erforderlichen Ersatz einer Forward Looking Infra Red - Anlage (FLIR) für die Polizeihubschrauberstaffel (Haushaltsansatz: 2.365.000 Euro) Gemäß § 102 Absatz 4 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes sind als Waffen bei der Polizei Mecklenburg-Vorpommern Schlagstöcke, Distanz- Elektroimpulsgeräte, Pistolen, Revolver, Gewehre und Maschinenpistolen zugelassen. Für 2014 ist im Vergleich zu 2013 eine Verdreifachung der Ausgaben für Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen- ständen für die Landespolizei vorgesehen. Dazu gehören auch Waffen und waffentechnische Geräte. Drucksache 6/2392 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie viele Schlagstöcke, Distanz-Elektroimpulsgeräte, Pistolen, Revol- ver, Gewehre und Maschinenpistolen zählen derzeit zu den Beständen der Polizei Mecklenburg-Vorpommern? a) Wie viele Gewehre welchen Typs zählen derzeit zu den Beständen der Polizei Mecklenburg-Vorpommern (bitte genau bezeichnen)? b) Wie viele Maschinenpistolen welchen Typs zählen derzeit zu den Beständen der Polizei Mecklenburg-Vorpommern (bitte genau bezeichnen)? Zu 1, a) und b) Hierzu wird auf nachfolgende Tabelle verwiesen. Die durch den Bund vorgenommene Ausstattung der Bereitschaftspolizei ist nicht enthalten. Dienstwaffen (ohne Bundesbestand) Anzahl: Stand 26.11.2013 Gewehre* gesamt 43 davon Präzisionsgewehre 14 Schrotflinten 18 sonstige Gewehre 11 Maschinenpistolen* gesamt 1.014 davon Maschinenpistole Kaliber 9 mm x 19, Modell MP-5 A3 950 Maschinenpistole Kaliber 9 mm x 19, Modell MP-5 A 5-M 30 sonstige Maschinenpistolen 34 Pistolen 5.899 Revolver 35 Distanz-Elektroimpulsgeräte 3 Schlagstöcke 8.458 * Detaillierte Angaben werden aus einsatztaktischen Gründen nicht gemacht. 2. Wie viele Schlagstöcke, Distanz-Elektroimpulsgeräte, Pistolen, Revol- ver, Gewehre und Maschinenpistolen zählten in den Jahren 2005 und 2010 zu den Beständen der Polizei Mecklenburg-Vorpommern? Zu Beantwortung wird auf nachfolgende Tabelle verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2392 3 Die durch den Bund vorgenommene Ausstattung der Bereitschaftspolizei ist nicht enthalten. Dienstwaffen (ohne Bundesbestand) Anzahl: Stand 01.01.2005 Anzahl: 01.01.2010 Gewehre 170 163 Maschinenpistolen 1.020 1.019 Pistolen 6.353 6.356 Revolver 35 35 Distanz-Elektroimpulsgeräte 0 0 Schlagstöcke 10.147 9.858 3. Plant die Landesregierung eine Erweiterung des derzeitigen Waffen- bestandes und wenn ja, inwieweit (bitte aufschlüsseln nach Schlag- stöcken, Distanz-Elektroimpulsgeräten, Pistolen, Revolver, Gewehren und Maschinenpistolen)? Nein. 4. Welche Erfahrungen wurden bei dem Einsatz von Distanz-Elektro- impulsgeräten bislang gemacht? a) Wie oft hat die Landespolizei Distanz-Elektroimpulsgeräte einge- setzt? b) Welche gesundheitlichen Folgen haben sich dadurch für die Betroffenen ergeben? c) Wie bewertet die Landesregierung die von Amnesty International durchgeführten Untersuchungen zu der möglichen tödlichen Wirkung von Distanz-Elektroimpulsgeräten? Die Einsätze gegen bewaffnete Täter waren ohne Schusswaffengebrauch mit Distanz- Elektroimpulsgeräten erfolgreich. Zu a) Die Geräte wurden im Jahr 2012 in der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Im Jahr 2012 gab es zwei Einsätze, im Jahr 2013 bislang keinen. Zu b) Gesundheitliche Folgen haben sich für die Betroffenen aus den Einsätzen nicht ergeben. Drucksache 6/2392 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu c) Die Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten bei der Landespolizei Mecklenburg- Vorpommern im Jahr 2012 basiert auf einer Risiko-Beurteilung des Polizeitechnischen Instituts der Deutschen Hochschule der Polizei. Danach ist das Verletzungsrisiko beim Einsatz dieser Geräte als gering einzustufen. Die Landesregierung hat Kenntnis von Medienberichten zu den Untersuchungen von Amnesty International aus dem Jahr 2008. Die in den Berichten enthaltene Auffassung, dass diese Geräte potenziell tödlich und offen für Missbrauch seien, wird nicht geteilt. 5. Welche Gefahrenanalyse lag dem Einsatz von mit Maschinenpistolen bewaffneten Polizisten am 9. November 2013 an den Anfahrtswegen zu den in Friedland angemeldeten Mahnwachen gegen den dort stattfindenden Nazi-Aufmarsch zugrunde? Im Rahmen des Polizeieinsatzes am 09.11.2013 in Friedland wurde an einer Vorkontrollstelle durch einen Polizeibeamten, der als Sicherungsposten eingesetzt war, eine Maschinenpistole getragen. Das Tragen von Waffen an einer Kontrollstelle ist standardmäßiges Vorgehen zum Zwecke der Eigensicherung der eingesetzten Polizeivollzugsbeamten. Darunter fällt auch das Tragen von Maschinenpistolen. Hierzu bedarf es keiner gesonderten Gefahrenanalyse.