Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Dezember 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2425 6. Wahlperiode 19.12.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Vertretungsunterricht und Unterrichtsausfall im Schuljahr 2012/2013 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, Vertretungsunterricht und Unterrichts- ausfall zu minimieren. Um dies zu erreichen, konnten zusätzliche unbefristet zu besetzende Stellen für Vertretungslehrkräfte zur Verfügung gestellt werden. Im Schuljahr 2012/2013 waren dies 20 Stellen für Vertretungslehrkräfte im Grundschulbereich. Im Schuljahr 2013/2014 konnten zusätzlich zehn weitere Stellen für Vertretungslehrkräfte im Grundschul- bereich und 23 Stellen für Vertretungslehrkräfte im Bereich der weiterführenden Schulen zur Verfügung gestellt werden. Weitere Maßnahmen zur Verringerung der Anzahl der zur Vertretung anfallenden Unterrichtsstunden und des Unterrichtsausfalls, wie unter anderem die Konzentration von Klassenfahrten und Wandertagen, die Entlastung der Lehrkräfte von Prüfungstätigkeit zum Beispiel durch Optimierung von Prüfungszeiten sowie die schrittweise Reorganisation von Weiterbildung hin zu einer Form von Weiterbildung außerhalb der Unterrichtszeiten, wurden bereits eingeleitet. Drucksache 6/2425 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Welche Gründe führt die Landesregierung für den Anstieg der Anzahl der zur Vertretung angefallenen Unterrichtsstunden seit dem Schuljahr 2008/2009 an (bitte nach Schuljahren und Schulamtsbereichen getrennt angeben)? Die Frage wird für berufliche und allgemein bildende Schulen getrennt beantwortet. Berufliche Schulen: Im Bereich der beruflichen Schulen war seit dem Schuljahr 2008/2009 kein Anstieg der Anzahl der zur Vertretung angefallenen Unterrichtsstunden zu verzeichnen. Allgemein bildende Schulen: Bezogen auf das Schuljahr 2012/2013 ist die absolute Anzahl der zur Vertretung angefallenen Unterrichtsstunden gegenüber dem Schuljahr 2008/2009 angestiegen. Dieser Anstieg der Anzahl der zur Vertretung angefallenen Unterrichtsstunden ist jedoch insbesondere im Zusammenhang mit einer insgesamt gestiegenen Anzahl an Sollstunden laut Stundentafel zu sehen. Hauptursache für die zur Vertretung angefallenen Unterrichtsstunden ist die Krankheit von Lehrkräften. Weitere Gründe für zur Vertretung angefallene Unterrichtsstunden sind Krankheit der Kinder, die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften, Kur- oder Sanatoriums- aufenthalte, Mutterschutzfristen, Elternzeiten, Sonderurlaub der Lehrkräfte, die Durchführung von Exkursionen/Wandertagen/Klassenfahrten sowie die Absicherung von Prüfungen. Diese Gründe betreffen in unterschiedlichem Maße alle Staatlichen Schulämter und Schuljahre. 2. Wie viele Vertretungslehrkräfte waren im Schuljahr 2012/2013 an den Grundschulen tätig, an denen ein absoluter Unterrichtsausfall zu ver- zeichnen war (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen angeben)? Zur Absicherung des Unterrichts wurden den Grundschulen im Schuljahr 2012/2013 20 Stellen für Vertretungslehrkräfte zur Verfügung gestellt. Diese wurden insbesondere an Grundschulen mit hohem Unterrichtsausfall und Vertretungsbedarf eingesetzt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2425 3 Die Aufteilung auf die Schulamtsbereiche ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staatliches Schulamt Anzahl der Vertretungslehrkräfte Greifswald 6 Neubrandenburg 2 Rostock 5 Schwerin 7 3. Welche Maßnahmen stellten die Beaufsichtigung der Grund-schüle- rinnen und Grundschüler in der Zeit des absoluten Unterrichtsausfalls sicher? Grundsätzlich waren die Grundschulen bemüht, den absoluten Unterrichtsausfall so gering wie möglich zu halten und Vertretungsunterricht zu gewährleisten. Bei absolutem Unterrichtsausfall wurde durch folgende Maßnahmen die Beaufsichtigung der Grundschülerinnen und Grundschüler sichergestellt: Die Erziehungsberechtigten wurden in der Regel durch die Schule rechtzeitig über den nicht zu vermeidenden Unterrichtsausfall informiert. Im Falle der Sicherstellung einer häuslichen Betreuung verblieben die Schülerinnen und Schüler mit Zustimmung der Erziehungsberech- tigten für den Zeitraum des Unterrichtsaufalls zu Hause. Im Falle einer erforderlichen Betreuung in der Schule wurden die Schülerinnen und Schüler in andere Klassenverbände der Grundschule aufgenommen und durch die dort unterrichtenden Lehrkräfte beaufsichtigt. 4. Wie hat sich die Krankheitsquote der Lehrkräfte seit dem Schuljahr 2010/2011 bis zum Schuljahr 2012/2013 entwickelt? Die Krankenkassen verstehen unter dem Begriff Krankheitsquote den Krankenstand in einem Unternehmen. Die Krankheitsquote (Krankenstand) bei Lehrkräften bezogen auf eine siebentägige Arbeitswoche lag im Schuljahr 2010/2011 bei 5,39 Prozent und im Schuljahr 2011/2012 bei 5,04 Prozent. Die Krankenstatistik für das Schuljahr 2012/2013 kann derzeit noch nicht ermittelt werden. Drucksache 6/2425 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Wie stellt sich die Entwicklung der jeweiligen Dauer der Erkrankun- gen dar? Die Anzahl der Erkrankungsfälle bei Lehrkräften lag im Schuljahr 2005/2006 bei 25.602 und im Schuljahr 2011/2012 bei 20.315 Fällen. Die Anzahl der Langzeiterkrankungsfälle lag im Schuljahr 2005/2006 bei 845 und im Schuljahr 2011/1012 bei 726. Die Langzeiterkrankungs- dauer bei Lehrkräften stieg von 110,5 Tagen im Schuljahr 2005/2006 auf 125,8 Tage im Schuljahr 2011/2012. Die durchschnittliche Anzahl der Krankentage je Lehrkraft stieg von 16,2 Tagen im Schuljahr 2005/2006 auf 18,0 Krankentage im Schuljahr 2011/2012. Daten für das Schuljahr 2012/2013 liegen der Landesregierung noch nicht vor. 6. Wie viele der krankheitsbedingt ausgefallenen Stunden (6,58 %) sind durch über 6 wöchige Krankheiten entstanden? Durch die Landesregierung wird sowohl die Anzahl der aufgrund von Langzeiterkrankungen zur Vertretung anfallenden Unterrichtsstunden als auch die Anzahl der durch diesen Personenkreis verursachten ausfallenden Unterrichtsstunden nicht erfasst, da eine Differen- zierung der krankheitsbedingten Ausfallzeiten nicht vorgenommen wird. 7. Auf welche Arten von Krankheiten gliedern sich die unter Frage 6 aufgeführten langfristigen Krankheiten? Die Art der Krankheit von Lehrkräften darf durch den Dienstherrn beziehungsweise Arbeitgeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ermittelt werden. Darüber hinaus enthält die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Ärztin oder des Arztes für den Dienstherrn beziehungsweise Arbeitgeber keine Angaben über die Art der Krankheit. Das Erfassen von bekanntgewordenen Krankheitsdaten von Beamtinnen und Beamten beziehungsweise Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch den Dienstherrn beziehungsweise Arbeitgeber wäre ebenfalls rechtswidrig. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2425 5 8. Welche Maßnahmen zur Lehrergesundheit wurden in den Schuljahren 2011/2012 sowie 2012/2013 durch die Landesregierung eingeleitet? Zum einen wurde das 10-Punkte-Programm zur Vermeidung von Unterrichtsausfall schrittweise im Schuljahr 2012/13 in Kraft gesetzt. Einige darin enthaltene Programmpunkte zielen neben der Vermeidung von Unterrichtsausfall direkt auf die Entlastung der Lehrkräfte und damit gleichzeitig auch auf die Lehrergesundheit: Durch die unbefristete zusätzliche Einstellung von Vertretungslehrkräften an Grundschulen und weiterführenden Schulen und die befristete Beschäftigung externer Vertretungslehrkräfte an Grundschulen wurde die Belastung durch die Erteilung von Vertretungsunterricht für die einzelne Lehrkraft reduziert. Die Optimierung der Unterrichtsorganisation zielte unter anderem auf eine Straffung der unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Abläufe und führt auf diese Weise ebenfalls zur Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer. Gleiches gilt für die Konzentration von Wandertagen. Die Entlastung der Lehrkräfte von Prüfungstätigkeiten bezieht sich auf eine Senkung des Korrekturaufwandes durch den Wegfall der Gutachten bei der Korrektur der schriftlichen Abiturprüfungsarbeiten. Gleichzeitig wurde die Anzahl der für die Durchführung der mündlichen Prüfungen erforderlichen Lehrkräfte sowohl im Rahmen der Prüfungen zum Erwerb der Mittleren Reife als auch beim Abitur gesenkt. Weiterhin hat sich eine durch die Landesregierung 2012 gebildete Landessteuergruppe zum Ziel gesetzt, wirkungsvolle und nachhaltige Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten an den öffentlichen Schulen zu entwickeln, deren Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen und eine Nachhaltigkeitsbetrachtung sicherzustellen. In dieser Landessteuergruppe sind verschiedene Fachkräfte, Institutionen, Personalvertretungen, Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft und Gewerkschaften tätig. Derzeit liegt ein Entwurf eines „Leitfadens für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ vor. Im Jahr 2013 wurden die Maßnahmen zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz qualitativ und quantitativ ausgebaut. Dem TÜV Rheinland AMD (arbeitsmedizinische Dienste) wurde 2013 der Auftrag zur arbeitsmedizinischen und arbeitspsychologischen Betreuung der Beschäftigten bis 2015 übertragen. Im Rahmen der Arbeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist seit 2013 ein Schwerpunkt die Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen an den öffentlichen Schulen. Auf der Grundlage des oben genannten Leitfadens beabsichtigt die Landesregierung eine Dienstvereinbarung mit den Personalvertretungen zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements ab dem 01.08.2014 zu schließen. Hierfür werden die personellen und strukturellen Voraussetzungen geschaffen. Drucksache 6/2425 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Im Rahmen eines Konzeptes zur Betrieblichen Gesundheitsförderung an den öffentlichen Schulen plant die Landesregierung ab dem Schuljahr 2014/2015 jährlich circa 40 Schulen zusätzlich zu unterstützen und zu begleiten. Zu Beginn der Maßnahmen wird eine Ist-Stand- Analyse, die auch durch die „Expertengruppe zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufes “ gefordert wurde, auf Grundlage einer Online-Befragung, mittels des Instruments IEGL (Inventar zur Erfassung von Gesundheitsressourcen im Lehrerberuf) erhoben. Danach erhalten diese Schulen weitere bedarfsorientierte Unterstützungsmaßnahmen seitens der Landesregierung. Darüber hinaus wurde durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern eine Vielzahl von Fortbildungen zum Thema Lehrergesundheit durchgeführt. 9. Wie haben sich die unter Frage 8 genannten Maßnahmen auf die Lehrergesundheit ausgewirkt? Die Landesregierung geht davon aus, dass die eingeleiteten Maßnahmen sich auf die Lehrergesundheit positiv ausgewirkt haben und auswirken werden.