Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Januar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2428 6. Wahlperiode 07.01.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Besetzung der Stellen für Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer in Mecklenburg-Vorpommern in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. Anliegen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist es, den Unterrichtsausfall zu minimieren. Dazu war es möglich, zusätzliche unbefristet zu besetzende Stellen für Vertretungslehrkräfte zur Verfügung zu stellen. Im Schuljahr 2012/2013 waren es 20 Stellen für Vertretungslehrkräfte im Grundschulbereich. Im Schuljahr 2013/2014 konnten für den Grundschulbereich weitere zehn Stellen und für weiterführende allgemein bildende Schulen 23 Stellen für Vertretungslehrkräfte zur Verfügung gestellt werden. Das Hauptaugenmerk des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur liegt darauf, diese Stellen mit qualifiziertem beziehungsweise bestmöglich geeignetem Personal zu besetzen. Deshalb können Stellen temporär unbesetzt bleiben. Drucksache 6/2428 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu den Antworten der Landesregierung zu meiner Kleinen Anfrage „Besetzung der Stellen für Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer in Mecklenburg-Vorpommern in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014 (Drucksache 6/2308 vom 17.10.2013)“ stelle ich Nachfragen, die sich auf die Antworten der Landesregierung beziehen. 1. Wie viele Lehrerstellen waren im Schuljahr 2012/2013 an den öffent- lichen Grundschulen dauerhaft unbesetzt (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen angeben)? Als dauerhaft unbesetzt wird eine Stelle dann bezeichnet, wenn sie im gesamten Schuljahr 2012/2013 (vom 01.08.2012 bis zum 31.07.2013) nicht besetzt war. An den öffentlichen Grundschulen waren im Schuljahr 2012/2013 keine Stellen dauerhaft unbesetzt. 2. Aus welchen Maßnahmegruppen/Titeln des Einzelplanes 07 im Doppelhaushalt 2012/2013 und in welcher Höhe erfolgt die Finanzierung bis zum 31. Dezember 2013 a) der 30 Stellen für Vertretungslehrkräfte an Grundschulen, b) der 23 Stellen für Vertretungslehrkräfte an weiterführenden Schulen? Zu a) Von den 30 Stellenäquivalenten für Vertretungslehrkräfte an Grundschulen erfolgt im Haushaltsjahr 2013 für 20 Stellen die Vergütung über den Einzelplan 07 Kapitel 0751 Titel 428.01. Zehn Stellenäquivalente werden im Haushaltsjahr 2013 über den Einzelplan 07 Kapitel 0750 Maßnahmegruppe 04 Titel 427.18 finanziert. Da für die Vergütung der Vertretungslehrkräfte an Grundschulen im Einzelplan 07 kein separater Personalkostentitel eingerichtet wurde, ist eine Aussage zur Höhe der Personalausgabemittel im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage nur rechnerisch möglich. Unterstellt wird eine durchschnittliche Eingruppierung der eingesetzten Vertretungslehrkräfte an Grundschulen in die Entgeltgruppe E 11. Gemäß „Gebührenerlass 2012“ beziehungsweise „Gebührenerlass 2013“ des Finanzministeriums ergibt sich ein Personalkostensatz für die Entgeltgruppe E 11 in Höhe von circa 61.904 Euro pro Jahr. Rechnerisch werden durch den Landeshaushalt im Haushaltsjahr 2013 für Vertretungslehrkräfte an Grundschulen circa 1.513.209 Euro zur Verfügung gestellt. Dies berechnet sich wie folgt: 20 Lehrkräfte x Personalkostensatz von 61.904 Euro + 10 Lehrkräfte x anteiligen Personalkostensatz (5,6/12,6) x 61.904 Euro. Der anteilige Personalkostensatz ergibt sich, da diese zehn Vertretungslehrkräfte erst zum Schuljahr 2013/2014 eingestellt wurden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2428 3 Zu b) Die Finanzierung der 23 Stellenäquivalente für Vertretungslehrkräfte an weiterführenden Schulen erfolgt über Einzelplan 07 Kapitel 0750 aus dem jeweils sachlich zuständigen Titel Beschäftigungsentgelte an Vertretungs- und Aushilfskräfte (Titel: 427.12, 427.22, 427.23, 427.24). Da für die Vergütung der Vertretungslehrkräfte an weiterführenden Schulen im Einzelplan 07 kein separater Personalkostentitel eingerichtet wurde, ist eine Aussage zur Höhe der Personalausgabemittel im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage nur rechnerisch möglich. Unterstellt wird eine durchschnittliche Eingruppierung der eingesetzten Vertretungslehrkräfte an weiterführenden Schulen in die Entgeltgruppe E 13. Gemäß „Gebührenerlass 2012“ beziehungsweise „Gebührenerlass 2013“ des Finanzministeriums ergibt sich ein Personalkostensatz für die Entgeltgruppe E 13 in Höhe von 66.682 Euro pro Jahr. Rechnerisch werden durch den Landeshaushalt im Haushaltsjahr 2013 für Vertretungslehrkräfte an weiterführenden Schulen circa 671.373 Euro zur Verfügung gestellt. Dies berechnet sich wie folgt: 23 Lehrkräfte x anteiligen Personalkostensatz (5,45/12,45) x 66.682 Euro. Der anteilige Personalkostensatz ergibt sich, da diese dreiundzwanzig Vertretungslehrkräfte erst zum Schuljahr 2013/2014 eingestellt wurden. 3. Wie viele der im Schuljahr 2012/2013 sowie im Schuljahr 2013/2014 tätigen Vertretungslehrkräfte verfügten bzw. verfügen a) über Lehramtsabschlüsse bzw. gleichwertige DDR-Abschlüsse, b) über andere pädagogische Abschlüsse und c) nicht über pädagogische Qualifikationen und Abschlüsse (bitte getrennt nach Schuljahren und Art der Qualifikation/des Abschlusses angeben)? 4. Über welche Art von Berufsabschlüssen verfügen die Vertretungslehr- kräfte, die keine pädagogische Qualifikation oder keinen pädagogischen Abschluss vorweisen können? Zu 3a), b), c) und 4 Da die Anzahl der Vertretungslehrkräfte, die in die Fallgruppen gemäß oben aufgelisteter Fragestellungen fallen, sehr gering ist, können aus datenschutzrechtlichen Gründen keine konkreten Angaben gemacht werden, um eine Reidentifizierung der Vertretungslehrkräfte zu vermeiden. Drucksache 6/2428 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Lediglich nachfolgende Angaben können angezeigt werden: - Vertretungslehrkräfte mit Lehramtsabschlüssen beziehungsweise vergleichbaren Abschlüssen: - Schuljahr 2012/2013: 18, - Schuljahr 2013/2014 (Stand 23.10.2013): 31, darunter 13 Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien und sechs Grundschullehrkräfte mit der Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, - Vertretungslehrkräfte, die nicht über pädagogische Qualifikationen und Abschlüsse verfügen: - Schuljahr 2013/2014 (Stand 23.10.2013): 7.