Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Januar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2429 6. Wahlperiode 08.01.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Prüfauftrag zu Finanzierungshilfen für die Produktion und Markteinführung von innovativen Produkten und ANTWORT der Landesregierung Die Fragen beziehen sich unter anderem auf den vom Landtag beschlos- senen Antrag auf Drucksache 6/1914 des Landtages Mecklenburg-Vor- pommern und auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Helmut Holter auf Drucksache 6/2319. 1. Aus welchem Grund erachtet die Landesregierung die Ziffer 3 der Landtagsdrucksache 6/1914, die durch die einstimmige Annahme eines Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE mit dem Wortlaut: „im Rahmen der Planung zur Verwendung der europäischen Fördermittel und der Planung für die Haushaltsjahre 2014/2015 zu prüfen, ob und inwieweit Finanzierungshilfen für die Produktion und Marktein- führung von innovativen Produkten bereitgestellt werden können“, teil des Antrages ist, nicht als Auftrag des Landtages an die Landes- regierung? Wann wird die Landesregierung den Prüfauftrag des Landtages erfül- len? Drucksache 6/2429 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Aus welchen Haushaltstiteln im Entwurf des Doppelhaushaltes 2014/2015 heraus können für die Produktion und Markteinführung von innovativen Produkten Finanzierungshilfen bereitgestellt werden (bitte jeweils Haushaltstitel und Zuwendungsvoraussetzungen benennen)? Zu 1 und 2 Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Der Förderung von Projekten mit innovativen Produkten kommt im Rahmen der Wirtschafts- förderung des Landes eine große Bedeutung zu. Die Unterstützung der Entwicklung, der Markteinführung und der Produktion innovativer Produkte trägt maßgeblich zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern bei. Gleichzeitig dienen die Unterstützungsmöglichkeiten der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Im Rahmen der Technologiepolitik des Landes stellt die Konzentration der Unterstützungs- möglichkeiten auf aussichtsreiche Zukunftsfelder einen besonderen Schwerpunkt dar. Derzeit wird die Regionale Innovationsstrategie für das Land Mecklenburg-Vorpommern (RIS) in Abstimmung mit dem Strategierat Wissenschaft M-V erarbeitet. Die RIS wird Bestandteil des zukünftigen EFRE-OP für die neue Förderperiode 2014-2020 sein; zusätzlich wird sie auch in Entscheidungen der EU zu Förderungen zum Beispiel aus dem 8. Forschungsrahmenprogramm („Horizont 2020“) einbezogen. Neben der Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen der Technologiepolitik besteht ein weiterer bedeutender Teil der Wirtschaftsförderung in der Bereitstellung von Unterstützungsmöglichkeiten für Investitionen in die Produktion von innovativen Produkten. Schwerpunktmäßig kommt hier das Programm der Gemeinschafts- aufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zum Tragen. Der besondere Stellenwert innovativer Vorhaben kommt auch in der GRW-Förderung zum Ausdruck. Mit der Landesrichtlinie zur GRW-Förderung gewerblicher Vorhaben vom 14. Januar 2013 (Amtsblatt Nr. 3, S. 46) kann für besonders innovative Vorhaben ein erhöhter Fördersatz gewährt werden. Festzustellen ist, dass die Übergänge zwischen Entwicklung, Markteinführung und Produktion innovativer Produkte oft fließend und in Abhängigkeit der jeweiligen Projekte nicht immer trennscharf abgrenzbar sind. Insbesondere vor diesem Hintergrund existieren keine Haushaltstitel bzw. Förderprogramme, die ausschließlich der Unterstützung von Projekten für die Produktion und Markteinführung von innovativen Produkten dienen. Der Einsatz von Finanzierungshilfen für solche Projekte erfolgt daher aus Haushaltstiteln die für Programme gelten, aus denen unter anderem auch Projekte für die Produktion und Markteinführung innovativer Produkte begleitet werden können. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2429 3 Im Doppelhaushalt 2014/2015 sind nachfolgende Finanzierungshilfen vorgesehen, die auch für die Produktion und Markteinführung von innovativen Produkten eingesetzt werden können: Förderung aus dem Programm der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ 0603 (MG 02) 892.02 0602 (MG 40) 892.40 Zuwendungsvoraussetzungen: Gewährt werden Finanzierungshilfen für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Fremdenverkehrsgewerbes im Sinne von Teil B, Ziffer 3.1 des Koordinie- rungsrahmens der GRW. Zu den förderfähigen Investitionen gehören vorrangig die Errichtung einer neuen Betriebsstätte sowie die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte mit dem Ziel der Schaffung beziehungsweise Sicherung von Arbeitsplätzen. Darlehen 0602 (MG 40) 862.40 Zuwendungsvoraussetzungen: Das GRW-Ergänzungsdarlehen soll Zuwendungsempfängern der Investitionsförderung die Option einräumen, eine nicht rückzahlbare Zuwendung mit einem rückzahlbaren Zuwen- dungsbestandteil zu kombinieren, um die Eigenkapitalausstattung zu verbessern und so einfacher Zugang zu Fremdkapital zu erlangen. Die Fördervoraussetzungen orientieren sich in diesem Zusammenhang an den Regularien der investiven GRW-Förderung. Ferner sollen mit einem Kleindarlehens-Fonds mittel- und langfristige Darlehen von bis zu 200 TEUR an Existenzgründer, Kleinst- und Kleinunternehmen sowie mittlere Unternehmen (KMU) vergeben werden. Diese Darlehen sollen der unterstützenden Finanzierung insbesondere für die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftgüter, Bauneben- kosten sowie Beteiligungen für gewerbliche Unternehmen und freie Berufe dienen. Die Förderung der Markteinführung von Produkten erfolgt im Rahmen der Außenwirtschafts- förderung des Landes. Dabei wird nicht zwischen innovativen und nicht innovativen Produkten differenziert. Die Unternehmen profitieren mittelbar bspw. im Rahmen von Unternehmerdelegationen oder Firmengemeinschaftsbeteiligungen des Landes auf Messen. Direkte einzelbetriebliche Fördermöglichkeiten bestehen im Rahmen der Messeförderung Titel 0602 683.61. Drucksache 6/2429 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zuwendungsvoraussetzungen: Begünstigte sind KMU der gewerblichen Wirtschaft. KMU sind nach der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleineren und mittleren Unternehmen (ABL. L 124 vom 20.05.2003, S. 36) Unternehmen, die - weniger als 250 Personen beschäftigen und - einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben. Weitere einzelbetriebliche Fördermöglichkeiten bestehen im Rahmen der Beratungsförderung Titel 1004 683.60. Zuwendungsvoraussetzungen: Die Zuwendung kann nur gewährt werden, a) wenn die Beratungen von externen Beraterinnen oder Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt werden, die die erforderlichen Qualifikationen haben sowie über ausreichende berufliche Erfahrungen und über ein hohes Maß an Zuverlässigkeit verfügen, b) wenn von den Unternehmen die möglichen Zuwendungen des KfW-Gründercoachings des Bundes vollständig ausgeschöpft sind. Eine Förderung der Leistung von Beraterinnen und Beratern, die Gesellschafter in dem antragstellenden Unternehmen sind, ist ausgeschlossen. Die Beantwortung zeigt, dass bereits im Rahmen der Verwendung europäischer Fördermittel und der Planungen für die Haushaltsjahre 2014/2015 zahlreiche Finanzierungshilfen für die Produktion und Markteinführung von innovativen Produkten bereitgestellt werden. 3. Welche Unternehmen wurden seitens der Landesregierung mit finan- ziellen Mitteln des Landes (auch Kofinanzierungsmittel) in den Jahren 2010 - 2013 bei der Produktion und Markteinführung von innovativen Produkten unterstützt (bitte jeweils Haushaltstitel, aus denen finanziert wurde, Namen des Unternehmens und Kurzbeschreibung des Produk- tes angeben)? Statistische Daten für den abgefragten Zeitraum liegen in aufbereiteter Form nicht vor. Eine Aufbereitung würde auch vor dem Hintergrund der teilweise fließenden Übergänge von Entwicklung, Markteinführung und Produktion innovativer Produkte einen nicht unerheb- lichen Aufwand erfordern. Es liegen keine abschließenden Informationen zur Gesamtheit von Unternehmen, die für den angegebenen Zeitraum bei der Produktion von innovativen Produkten unterstützt wurden, vor. Daher werden beispielhaft nachfolgend ausgewählte Unternehmen und Produkte aufgelistet, die im Zeitraum zwischen 2010 und 2013 bei der Produktion von innovativen Produkten in den Bereichen Medizintechnik, Maschinenbau, Luft- und Raumfahrt sowie der Elektrotechnik/Elektronik unterstützt wurden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2429 5 Cortronik GmbH & Co.KG Baltico GmbH Norditec GmbH Luratec GmbH DS automation GmbH EMH Metering GmbH & Co.KG DOT GmbH Senspec GmbH Prolupin Oehm und Rehbein GmbH Medizintechnik Maschinenbau Maschinenbau Luft- und Raumfahrt Elektrotechnik/ Elektronik Elektrotechnik/ Elektronik Medizintechnik Sensortechnik Lebensmittel Informations- und Kommunikations- technik Stents - Gefäßstützsysteme Kohlefaserverstärkte Leichtbauelemente Funktionale Zahnriemen Hochfeste Verbindungselemente & Behälter Akustische Sensoren Multifunktionale Messgeräte Beschichtung von Implantaten Nichtinvasive Sensoren Pflanzliche Eiweiße Steuerung für Röntgengeräte Wie in der Beantwortung zu Frage 2 bereits erwähnt, erfolgt auch im Rahmen der Marktein- führung keine statistische Erfassung der Vorhaben mit innovativen Produkten in Abgrenzung zu nicht innovativen Produkten. Deshalb liegen keine Informationen zur Gesamtheit von Unternehmen vor, die bei der Markteinführung speziell von innovativen Produkten unterstützt wurden.