Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Januar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2430 6. Wahlperiode 07.01.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Evaluation des Vergabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. In welchem Zeitraum soll die Evaluierung des Vergabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern realisiert werden? Welchen Termin hat sich die Landesregierung für die Veröffentlichung eines Berichtes mit den Ergebnissen der Evaluierung gesetzt? Die Evaluierung des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) wird vertragsgemäß am 1. Januar 2014 beginnen. Der Realisierungszeitraum endet mit der Vorlage der Endfassung des Abschlussberichtes am 15. November 2014 und Abnahme des Werkes. Anschließend wird der Bericht dem Landtag ordnungsgemäß zugeleitet. Eine Veröffentlichung ist seitens der Landesregierung bisher nicht vorgesehen. 2. Wen wird beziehungsweise wen hat die Landesregierung mit der Evaluierung betraut? Mit der Evaluierung des Vergabegesetzes ist die Wegweiser GmbH Berlin Research & Strategy beauftragt worden. Drucksache 6/2430 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Aus welchen Positionen setzten sich die für die Evaluierung vorge- sehenen 140.000 Euro im Einzelnen zusammen? Im Haushaltsplanentwurf 2014 sind für die Evaluierung des Vergabegesetzes bis zu 170.000 Euro vorgesehen (Einzelplan/Kapitel 0601 Titel 526.02). Grundlage des Ansatzes waren die zum Veranschlagungszeitpunkt vorliegenden Auskünfte und groben Aufwandsschätzungen mehrerer Forschungsinstitute, die zwischen 80.000 Euro und 200.000 Euro lagen. Ergänzend dazu wurde der Gebührenerlass des Finanzministeriums vom 16.07.2012 zur überschlägigen Berechnung herangezogen. Die Positionen im Einzelnen: Quantitativer Untersuchungsteil 10 Personenmonate; das entspricht 1.251 Jahresarbeitsstunden. Bei Zugrundelegung der Laufbahngruppe 2/Entgeltgruppe 2 ergibt sich: 73,73 Euro pro Stunde x 1.251 Stunden 92.236 Euro Sachkostenpauschale 10.500 Euro Qualitativer Untersuchungsteil 40.000 Euro (Pauschalangabe) Gesamt (Netto) 142.736 Euro zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer 27.120 Euro Gesamt (Brutto) 169.856 Euro. 4. Welche inhaltlichen Aspekte aus dem Vergabegesetz sollen konkret überprüft werden (bitte tabellarisch auflisten, was evaluiert werden soll, welche wissenschaftlichen Methoden jeweils dazu angewendet werden sollen und welche Ansprechpartner jeweils zur Bereitstellung der Daten aufgefordert werden sollen)? Gegenstand, Methoden und Ansprechpartner des Gutachtens sind wie folgt vertraglich vereinbart: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2430 3 Gegenstand Methoden Ansprechpartner 1. Wirtschaftliche und wettbewerbliche Auswirkungen im Anwendungsbereich des VgG M-V anhand konkreter Datenanalysen und der Untersuchung vorhandener Rahmenbedingungen , insbesondere • die Wirkungen des Gesetzes auf die Lohnsituation der Beschäftigten im Bereich der öffentlichen Aufträge • die Auswirkungen auf klein- und mittelständische Unternehmen einschließlich des Handwerks • die Arbeit der öffentlichen Auftragsvergabestellen im Rahmen dieses Gesetzes • die Wirkungen der im Gesetz vorgesehenen Kontroll- und Sanktionsmechanismen Quantitative primärstatistische Methoden: • Schriftliche Befragungen (off- und online) • deskriptive Methoden • induktive Verfahren (Regressions- und Varianzanalysen, Strukturgleichungsmodelle ) • Explorative Verfahren (Faktoren- und Clusteranalysen ) Sekundärerhebungen: • Beschaffungs- beziehungs- weise Absatzpreise • Preislisten (Vergleich) • Analyse von Studien und Reporten • Onlinerecherchen • Preisindizes • Literatursystematisierung • Aktenstudium Qualitative Erhebungsverfahren : • Experteninterviews • Fokusgruppen Betriebs- und volkswirtschaftliche Kostenrechnungen einschließlich Prozessanalysen : • Standardkostenmodell (gegebenenfalls erweiterte Anwendung) • Workflowanalysen • Kosten-/Nutzenanalysen • Preisbildungsmodelle • Preisindex-Analysen • Modellbildung Auf Seiten der öffentlichen Auftraggeber: Vergabestellen auf den Ebenen des Landes, der Kommunen sowie sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, und die Unternehmen und Einrichtungen der Kommunen nach Maßgabe der Kommunalverfassung (KV M-V). Auf Seiten der Unternehmen: Kleinstunternehmen (bis 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), kleine (bis 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), mittlere (50 - 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und große (mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) Betriebe (quantitative Abgrenzung gemäß Definition EU); nach Branchen Ergänzend: Expertinnen und Experten, Sachverständige 2. Pflichten und Anforderungen, die sich aus den Regelungen ergeben, sowohl bei den öffentlichen Auftraggebern als auch bei den Unternehmen. 3. Wirkungsanalyse hinsichtlich a. Verständlichkeit und Praktikabilität des VgG M-V, insbesondere: • Vollzugsaufwand zu den §§ 9-11 VgG M-V • Effektivität der im Gesetz vorgesehenen Kontroll- und Sanktionsmechanismen • „Zusätzliche Anforderungen“ im Sinne von § 5 Satz 2 VgG M-V an Auftragnehmer • Wirkung auf die Anwendung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes beim Zuschlag durch die Konkretisierung in § 7 VgG M-V • Gewährleistung der Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 11 VgG M-V • Beeinflussung von Dauer und Aufwand der Vergabeverfahren ; Einflüsse auf das Bieterverhalten Drucksache 6/2430 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 • Kontrolldichte durch die Vergabestellen • Qualitative und quantitative Personalausstattung der Vergabestellen für die Umsetzung §§ 9-11 VgG M-V • Anzahl und Art der Verstöße und Sanktionen b. Betroffenheit und Reaktionen der Unternehmen unter anderem im Hinblick auf Bürokratieaufwand, Kostenstruktur, Wettbewerbslage Beteiligungsbegehren und -möglichkeiten und auf die Lohnsituation der Beschäftigten im Bereich der öffentlichen Aufträge: • Ausgleichsverhalten bei zusätz- lichen (Lohn-)Kosten (Gewinn geringer, weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Aushilfen , Schwarzarbeit, unbezahlte Überstunden, Senkung anderer Kosten, Preiserhöhungen ) • erwartete Umsatzeinbußen im Falle von Preiserhöhungen • rechtliche Grundlagen bei der Bezahlung von Bruttostundenlöhnen von weniger als 8,50 Euro.