Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Januar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2442 6. Wahlperiode 03.01.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Asylbewerber, ehemalige Asylbewerber mit Duldung und illegale Ausländer - Monat September 2013 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Auf die Vorbemerkung zu Drucksache 6/2180 wird verwiesen. Nachstehende Fragen nehmen unter anderem Bezug auf die Landtags- Drucksache 6/2315 (bitte achten Sie darauf, dass bei tabellarischen Dar- stellungen die Alterssortierung richtig dargestellt wird). 1. Wie stellte sich in Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Antrag- steller auf Asyl für den o. g. Monat dar (bitte aufschlüsseln nach Her- kunftsländern und der jeweiligen Zahl der Erstantragsteller; bitte ebenfalls darstellen, um den wievielten Antrag auf Asyl der jeweiligen Person es sich handelte)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Drucksache 6/2442 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Herkunftsland Anzahl der Erstantragsteller Eritrea 79 Syrien, Arabische Republik 35 Ägypten 23 Russische Föderation 22 Ghana 18 Afghanistan 18 Iran, Islamische Republik 13 Serbien 11 Mauretanien 9 Armenien 7 Ungeklärt 6 Montenegro 5 Mazedonien 5 Türkei 4 Irak 4 Vietnam 3 Tunesien 1 Insgesamt 263 Angaben zur Anzahl von Asylantragstellungen einzelner Personen liegen der Landes- regierung nicht vor. 2. Wie viele Ausländer, die sich illegal in Mecklenburg-Vorpommern aufhielten, wurden im o. g. Monat festgestellt (bitte aufschlüsseln nach Nationalität, Anzahl der Personen, Alter, Ort des Aufgriffs und den speziellen polizeilichen Maßnahmen)? Im September 2013 wurden durch die Landespolizei acht Ausländerinnen beziehungsweise Ausländer festgestellt, die sich illegal in Mecklenburg-Vorpommern aufhielten. Zu allen diesen Personen wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz aufgenommen, eine Vernehmung durchgeführt und die zuständige Ausländerbehörde informiert oder die illegal eingereiste Person wurde an diese übergeben. Zu den durch die Bundespolizei erfolgten Aufgriffen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2442 3 Nationalität Anzahl der Personen Alter (Jahre) Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Vietnam 1 33 Ludwiglust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Vietnam 1 49 Neubrandenburg Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthaltes ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Armenien 1 31 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts, gemäß § 95 Absatz 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz unrichtige oder unvollständige Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung zu machen oder zu benutzen oder eine so beschaffene Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen Armenien 1 45 Tessin Anzeige wegen des Verdachts des Aufenhaltes ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Afghanistan 1 25 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Mauretanien 1 30 Rostock Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthaltes ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Libanon 2 41, 48 Nostorf Anzeige wegen des Verdachts, gemäß § 95 Absatz 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz unrichtige oder unvollständige Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung zu machen oder zu benutzen oder eine so beschaffene Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen Drucksache 6/2442 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 3. Wie vielen Personen wurde im o. g. Monat in Mecklenburg- Vorpommern Asyl gewährt (bitte aufschlüsseln nach Asylgrund, Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht)? Im Monat September 2013 wurde keiner Person Asyl gewährt. 4. Wie viele Asylanträge wurden im o. g. Monat in Mecklenburg- Vorpommern abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach den Herkunfts- ländern und der jeweiligen Anzahl der Ablehnungen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Herkunftsland Anzahl der Ablehnungen Russische Föderation 14 Serbien 13 Kosovo 7 Ghana 7 Armenien 6 Montenegro 5 Mazedonien 5 Afghanistan 4 Bosnien und Herzegowina 1 Vietnam 1 Irak 1 Staatenlos 1 Ungeklärt 1 Insgesamt 66 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2442 5 5. In wie vielen Fällen erfolgte hierbei die Einleitung aufenthaltsbeen- dender Maßnahmen (Abschiebung/bitte einzeln nach Staatsangehörig- keit, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? a) Wie viele Personen wurden in den Monaten Juli, August und Sep- tember 2013 in Abschiebungshaft genommen, weil sie ihrer Ver- pflichtung, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen, nicht nachgekommen waren (bitte monatsweise aufschlüsseln und nach Staatsangehörigkeiten sortieren)? b) Wie stellte sich für den o. g. Monat die Situation im Hinblick auf Verhinderungsgründe für eine Abschiebung dar (bitte einzeln auf- führen und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit, Begründung der Ablehnung, ausführlich dargestelltem Verhinderungsgrund der Ablehnung, Alter und Geschlecht)? Von den in der Antwort zur Frage 4 genannten Asylbewerberinnen und -bewerbern wurden im Monat September 2013 für insgesamt sechs Personen aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Staatsangehörigkeit Alter Geschlecht Serbien 30 männlich Serbien 25 weiblich Serbien 11 männlich Serbien 9 männlich Serbien 8 männlich Serbien 4 männlich Zu 5 a) Für männliche Abschiebungsgefangene erfolgt die Unterbringung in Amtshilfe durch das Justizressort des Landes in der Justizvollzugsanstalt Bützow. Weibliche Abschiebungs- gefangene werden in Einrichtungen außerhalb des Landes, in der Regel in der brandenburgi- schen Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt untergebracht. In den Monaten Juli, August und September 2013 wurden insgesamt 31 männliche Personen in der Justizvollzugsanstalt Bützow in Abschiebungshaft genommen. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Drucksache 6/2442 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Monat Staatsangehörigkeit Juli Afghanistan Juli Aserbaidschan Juli Ghana Juli Nigeria Juli Russische Föderation Juli Serbien Juli Syrien (Rücküberstellung nach Dublin II) Juli Syrien (Rücküberstellung nach Dublin II) Juli Syrien (Rücküberstellung nach Dublin II) Juli Syrien (Rücküberstellung nach Dublin II) Juli Syrien (Rücküberstellung nach Dublin II) Juli Syrien (Rücküberstellung nach Dublin II) Juli Tunesien Juli Ukraine Juli Ungeklärt August Ghana August Israel August Marokko August Marokko August Russische Föderation August Russische Föderation August Serbien August Vietnam September Armenien September Ghana September Mazedonien September Moldawien September Russische Föderation September Russische Föderation September Türkei September Ukraine In der Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt wurden in den Monaten Juli, August und September 2013 keine weiblichen Personen aus Mecklenburg-Vorpommern in Abschiebungshaft genommen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2442 7 Zu 5 b) Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Staatsange- hörigkeit Begründung der Ablehnung Verhinderungsgrund der Abschiebung Alter (Jahre) Ge- schlecht Russische Föderation Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18.02.2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, ist eine Zuständigkeit Deutsch- lands zur Durchführung eines Asylverfahrens nicht gegeben. Bei Abholung war die 14-jährige Tochter nicht anwesend. Zur Wahrung des Familienverbandes wurde die Maßnahme abge- brochen. 43 weiblich Russische Föderation " Bei Abholung nicht anwesend. 14 weiblich Russische Föderation " Bei Abholung war die 14-jährige Schwester nicht anwesend. Zur Wahrung des Familienverbandes wurde die Maßnahme abge- brochen. 9 männlich Russische Föderation " Bei Abholung war die 14-jährige Schwester nicht anwesend. Zur Wahrung des Familienverbandes wurde die Maßnahme abge- brochen. 2 weiblich Russische Föderation " untergetaucht 49 männlich Russische Föderation " untergetaucht 39 weiblich Russische Föderation " untergetaucht 14 männlich Russische Föderation " untergetaucht 13 weiblich Russische Föderation " untergetaucht 12 männlich Drucksache 6/2442 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Staatsange- hörigkeit Begründung der Ablehnung Verhinderungsgrund der Abschiebung Alter (Jahre) Ge- schlecht Russische Föderation " untergetaucht 4 weiblich Russische Föderation " Der Ehemann reiste aus Russland nach und stellte einen Asylantrag im natio- nalen Verfahren. Zur Wahrung des Familien- verbandes konnte keine Überstellung im Dublin- Verfahren erfolgen. 28 weiblich Russische Föderation " Der Vater reiste aus Russland nach und stellte einen Asylantrag im natio- nalen Verfahren. Zur Wahrung des Familien- verbandes konnte keine Überstellung im Dublin- Verfahren erfolgen. 7 männlich Russische Föderation " Der Vater reiste aus Russland nach und stellte einen Asylantrag im natio- nalen Verfahren. Zur Wahrung des Familien- verbandes konnte keine Überstellung im Dublin- Verfahren erfolgen. 6 weiblich Russische Föderation " Der Vater reiste aus Russland nach und stellte einen Asylantrag im natio- nalen Verfahren. Zur Wahrung des Familien- verbandes konnte keine Überstellung im Dublin- Verfahren erfolgen. 4 weiblich Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2442 9 Staatsange- hörigkeit Begründung der Ablehnung Verhinderungsgrund der Abschiebung Alter (Jahre) Ge- schlecht Algerien Die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter und die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft lie- gen offensichtlich nicht vor. untergetaucht 34 männlich Serbien " Die Ehefrau erlitt einen Kreislaufzusammenbruch und der 15-jährige Sohn einen hysterischen Anfall, so dass die Maßnahme abgebrochen wurde. Zudem war der erwachsene Sohn abwesend. 48 männlich Serbien " Die 39-Jährige erlitt einen Kreislaufzusammenbruch und der 15-jährige Sohn einen hysterischen Anfall, sodass die Maßnahme abgebrochen wurde. Zudem war der erwachsene Sohn abwesend. 39 weiblich Serbien " Die Mutter erlitt einen Kreislaufzusammenbruch und der 15-jährige Bruder einen hysterischen Anfall, so dass die Maßnahme abgebrochen wurde. Zudem war der erwachsene Bruder abwesend. 13 männlich Serbien " Die Mutter erlitt einen Kreislaufzusammenbruch und der 15-Jährige einen hysterischen Anfall, so dass die Maßnahme abgebrochen wurde. Zudem war der erwachsene Bruder abwesend. 15 männlich Serbien " Die Mutter erlitt einen Kreislaufzusammenbruch und der 15-jährige Bruder einen hysterischen Anfall, so dass die Maßnahme abgebrochen wurde. Zudem war der erwachsene Bruder abwesend. 16 männlich Drucksache 6/2442 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Staatsange- hörigkeit Begründung der Ablehnung Verhinderungsgrund der Abschiebung Alter (Jahre) Ge- schlecht Serbien " Die Mutter erlitt einen Kreislaufzusammenbruch und der 15-jährige Bruder einen hysterischen Anfall, sodass die Maßnahme abgebrochen wurde. Zudem war der 19-Jährige ab- wesend. 19 männlich Serbien " Es sollte eine freiwillige Ausreise erfolgen; sämtliche Geschwister sind jedoch nicht in den Bus einge- stiegen und nunmehr untergetaucht. 27 männlich Serbien " " 16 weiblich Serbien " " 20 weiblich Serbien " " 19 weiblich Serbien " " 26 männlich Serbien " " 17 männlich Serbien " " 22 männlich Serbien " Durch eine Flugverspätung war der Anschlussflug nicht zu erreichen und die Maßnahme wurde abgebrochen. 40 männlich Serbien " " 41 weiblich Serbien " " 16 weiblich Serbien " " 12 männlich Togo Die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter und die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft liegen einfach nicht vor. Bei Abholung durch die Polizei in der Wohnung war der 50-Jährige nicht anwesend. 50 männlich Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2442 11 6. In wie vielen Fällen erfolgte im o. g. Monat eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ (Duldung) gemäß § 60a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (bitte einzeln darstellen mit Staatsangehörig- keit, Geschlecht, Alter und Gründen für die Duldung)? 7. Wie viele Personen, die eine Duldung gemäß § 60a Abs. 4 Aufent- haltsgesetz (AufenthG) erteilt bekamen, hielten sich zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt in Mecklenburg-Vorpommern auf (bitte aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeiten)? Zu 6 und 7 Die Fragen 6 und 7 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung weist darauf hin, dass § 60a Absatz 4 Aufenthaltsgesetz keinen Duldungsgrund darstellt. Nach dieser Norm ist dem Ausländer über die Aussetzung der Abschiebung lediglich eine Bescheinigung auszustellen. Sie regelt insofern nur einen formalen Akt. Ungeachtet dessen wird mitgeteilt, dass nach Angaben des Ausländerzentralregisters im Monat September insgesamt 246 Duldungen an aufhältige Ausländerinnen und Ausländer erteilt wurden. Zur Unterteilung nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Alter und Gründen für die Duldung wird auf die nachfolgenden Übersichten verwiesen. Staatsangehörigkeit Anzahl Personen Afghanistan 11 Ägypten 1 Algerien 3 Armenien 21 Aserbaidschan 11 Benin 1 Bosnien und Herzegowina 12 Ghana 41 Indien 13 Irak 22 Iran, Islamische Republik 2 Jordanien 1 Jugoslawien (ehemals) 7 Kenia 1 Kirgisistan 1 Marokko 2 Mauretanien 3 Mazedonien 8 Pakistan 1 Ruanda 2 Russische Föderation 22 Drucksache 6/2442 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 Die Personen, die im September 2013 eine Duldung erhielten, waren auch zum 30.11.2013 als jüngster statistisch erfasster Zeitpunkt - nach Angaben des Ausländerzentralregisters - in Mecklenburg-Vorpommern aufhältig. Staatsangehörigkeit Anzahl Personen Senegal 1 Serbien 12 Serbien (ehemals) 2 Serbien und Montenegro (ehemals) 2 Somalia 1 Sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 1 Staatenlos 1 Syrien, Arabische Republik 2 Togo 2 Türkei 11 Ungeklärt 10 Usbekistan 3 Vietnam 12 Gesamt 246 Geschlecht Anzahl Personen männlich 155 weiblich 91 Gesamtergebnis 246 Altersgruppen Anzahl Personen 0 - unter 16 Jahre 64 16 - unter 18 Jahre 6 18 - unter 25 Jahre 33 25 - unter 35 Jahre 60 35 - unter 45 Jahre 47 45 - unter 55 Jahre 25 55 - unter 65 Jahre 10 65 Jahre und älter 1 Gesamtergebnis 246 Grund der Duldung Anzahl Personen Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG 243 Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG 3 Gesamtergebnis 246 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2442 13 8. Wie stellte sich die Belegung in den Gemeinschaftsunterkünften in Mecklenburg-Vorpommern im o. g. Monat dar (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt, Standort der Gemeinschaftsunter- kunft und der jeweiligen Zahl der monatsdurchschnittlich aufhältigen Personen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Standort der Gemeinschaftsunterkunft monatsdurch- schnittlich aufhältige Personen Hansestadt Rostock Satower Straße 151 Landeshauptstadt Schwerin Hamburger Allee 35 Ludwigslust-Parchim Ludwigslust - Grabower Allee Parchim - Ludwigsluster Chaussee 150 89 Landkreis Rostock Bad Doberan - Walkenhagen Güstrow - Waldweg Bad Doberan - Stülower Weg 103 57 29 Mecklenburgische Seenplatte Neubrandenburg - Markscheiderweg 220 Nordwestmecklenburg Hansestadt Wismar - Haffburg 160 Vorpommern-Greifswald Anklam - Max-Planck-Straße Hansestadt Greifswald - Spiegelsdorfer Wende Wolgast - Baustraße 74 98 219 Vorpommern-Rügen Hansestadt Stralsund - Rudenstraße 67 9. Wie viele Personen waren im o. g. Monat in Mecklenburg- Vorpommern dezentral untergebracht (bitte aufschlüsseln nach Orten und Gemeinden, in kreisfreien Städten nach Stadtteilen und der jewei- ligen Zahl der zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt dezentral untergebrachten Personen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der am 30.09.2013 dezentral untergebrachten Personen Hansestadt Rostock 197 Landeshauptstadt Schwerin 91 Ludwigslust-Parchim 108 Landkreis Rostock 175 Mecklenburgische Seenplatte 279 Nordwestmecklenburg 46 Vorpommern-Greifswald 91 Vorpommern-Rügen 366 Detailliertere statistische Angaben zu einzelnen Orten und Gemeinden beziehungsweise Stadtteilen liegen der Landesregierung nicht vor.