Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Januar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2454 6. Wahlperiode 03.01.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bericht zur Situation der Pflegeberufe in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Die vorliegende Kleine Anfrage knüpft an meine Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2114 an. Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat am 14. November 2012 in einer Pressemitteilung angekün- digt, im Rahmen der Sozialberichterstattung eine Befragung der in der Pflege Beschäftigten durchführen zu wollen. Als eine der entscheidenden Fragen in diesem Zusammenhang wurde die Einführung einer Pflege- kammer in Mecklenburg-Vorpommern benannt. Das mit der Erstellung des Berichts beauftragte Institut (Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. - ZSH) hat im Rahmen einer Auftaktveranstaltung am 5. Dezember 2013 das Studiendesign vorgestellt. 1. Wie und in welcher Form wurde der Auftrag durch das zuständige Ressort erteilt? Falls die Ausschreibung nicht öffentlich erfolgte, weshalb nicht; falls die Ausschreibung öffentlich erfolgte, bitte die Fundstelle benennen? Der Auftrag zur Erstellung des Berichts zur Situation der Pflegeberufe in Mecklenburg- Vorpommern wurde durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern schriftlich in Form eines Werkvertrags erteilt. Im Ergebnis der vergaberechtlichen Prüfung erfolgte eine Freihändige Vergabe der wissenschaftlichen Untersuchung zur Situation der Pflegeberufe in Mecklenburg- Vorpommern gemäß § 55 Absatz 1 Landeshaushaltsordnung (LHO), da die Natur des Geschäfts eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht rechtfertigte (vergleiche auch den entsprechenden Rechtsgedanken in § 3 Absatz 5 Buchstabe h der Vergabe- und Vertrags- ordnung für Leistungen - Teil A). Drucksache 6/2454 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Der Auftragnehmer soll bei einer derartigen sozialwissenschaftlichen Untersuchung seine besonderen Fähigkeiten einsetzen, dabei eigene Datenlagen und sogenannte Sekundärdaten mit einbeziehen und geeignete empirisch-statistische Methoden entwickeln, um gesicherte Aussagen zur Situation der Pflegeberufe in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten. Der Auftraggeber kann in derartigen Fällen regelmäßig lediglich die Aufgabe skizzieren beziehungsweise den Zweck beschreiben. Derartige Aufgabenbeschreibungen ziehen regelmäßig Angebote mit sehr unterschiedlichen zum Teil gegensätzlichen Arbeitshypothesen und Vorschlägen zur Methodik nach sich. 2. Seitens des Projektteams des ZSH wurde im Rahmen der o. g. Auftaktveranstaltung betont, dass der zeitliche Rahmen für die Erar- beitung des Berichts (Oktober 2013 bis Mitte Juli 2014) durch den Auftraggeber sehr eng bemessen sei, was sich auf den Umfang und die Art insbesondere der Befragungen der Arbeitgeberinnen und Arbeit- geber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auswirke. Auf welchen fachlichen oder anderen Gründen beruht die Bemessung des Zeitrahmens? Der Zeitraum für die Berichterstellung wurde auf Basis des eingereichten Angebots im Rahmen der Verhandlungen zum Abschluss des Werkvertrags unter Berücksichtigung der zeitlichen Vorstellungen des Auftragnehmers zur Erstellung eines wissenschaftlich fundierten Untersuchungsberichts gemeinsam festgelegt. Nach Einschätzung des Zentrums für Sozialforschung Halle e. V: (ZSH) gibt es kein geeigneteres Verfahren in der angestrebten Größenordnung der Befragungen. 3. Ein wesentlicher Auftrag im Rahmen des o. g. Landtagsbeschlusses ist die Information und Befragung der in der Pflege Beschäftigten zur Pflegekammer. Diesem Auftrag soll laut ZSH im Kontext der Berichtserarbeitung dadurch nachgekommen werden, dass Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer online oder schriftlich befragt werden. Die Kontaktaufnahme werde über die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und/oder per Medieninformation erfolgen. Laut Antwort der Landesregierung auf Drucksache 6/2114 betrachtet das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales eine objektive Information der Befragten unter anderem zu Rechtsstellung, Aufgaben und Finanzierung einer Pflegekammer als Erfolgsvoraussetzungen einer entsprechenden Befragung. Sieht die Landesregierung bei der seitens des ZSH geplanten Verfah- rensweise diesen Auftrag insbesondere im Hinblick auf eine objektive Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Vor- und Nachteilen einer Pflegekammer als adäquat erfüllt an? a) Falls ja, worauf gründet sich diese Einschätzung? b) Falls nicht, wird das Ministerium an dieser Stelle auf eine Veränderung des Studiendesigns hinwirken und in welcher Weise? Die Fragen 3, 3 a) und 3 b) werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2454 3 Die Landesregierung betrachtet das ZSH als ein im Bereich Pflegewissenschaften und empirische Sozialforschung spezialisiertes Institut, das über qualifizierte Fachleute verfügt und zahlreiche einschlägige Forschungsprojekte durchgeführt hat. Die Vorarbeiten zu den Befragungen sind durch das ZSH noch nicht abgeschlossen. Es bestehen derzeit keine Bedenken hinsichtlich der geplanten Vorgehensweise des ZSH bei der Befragung zum Thema Pflegekammer. 4. Mit welchem prozentualen Rücklauf im Rahmen des o. g. Abfrage- verfahrens rechnet die Landesregierung und ab welchem prozentualen Rücklauf sieht die Landesregierung ein Befragungsergebnis als reprä- sentativ an? Das ZSH geht nach seinem jetzigen Kenntnisstand von einer Grundgesamtheit des Pflegepersonals in Mecklenburg-Vorpommern von knapp 28.000 in Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, ambulanten Pflegediensten, Pflegeheimen und der ambulanten häuslichen Krankenpflege aus, sofern sie auch Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) erbringen. Basierend auf dieser Grundgesamtheit des Pflegepersonals sind unter Einberechnung eines Stichprobenfehlers von fünf Prozent und eines Vertrauensintervalls von 99 Prozent nach seiner Einschätzung zur Gewährleistung der Repräsentativität 648 auswertbare Fragebögen ausreichend. 5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass eine Erweiterung des Projektzeitraums dazu beitragen könnte, den Bericht besser zu fundie- ren und insbesondere repräsentativ gesicherte Befragungen zu ermöglichen? Der Landesregierung liegen keine Anhaltspunkte vor, dass eine Erweiterung des Zeitraums bis zur Berichtserstellung aus wissenschaftlicher Sicht geboten ist. Drucksache 6/2454 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Falls eine Erweiterung des Projektzeitraums aufgrund des avisierten Datums zur Vorlage der Sozialberichterstattung (planmäßig im 3. Quartal 2014) als schwierig eingeschätzt werden sollte, inwiefern sieht die Landesregierung die Möglichkeit einer Entkopplung des Teilbereichs Pflegekammer aus dem Gesamt-Studiendesign? Die Landesregierung erkennt keine Notwendigkeit zur Entkoppelung des Teilbereichs Pflegekammer aus der Gesamtstudie.