Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Dezember 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2457 6. Wahlperiode 03.01.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Mögliche Landesbeteiligung an Schiffbauunternehmen und „grundsätzliche ordnungspolitische Gründe“ und ANTWORT der Landesregierung Bezug genommen wird auf die Drucksache 6/2385 und dabei speziell auf Frage 2. In der entsprechenden Antwort der Landesregierung heißt es: „Aus grundsätzlichen ordnungspolitischen Gründen hat sich das Land Mecklenburg-Vorpommern bisher unter allen Landesregierungen an den hiesigen Schiffbauunternehmen nicht beteiligt und hält hieran auch fest.“ Welche grundsätzlichen ordnungspolitischen Gründe waren bzw. sind für eine Nichtbeteiligung des Staates bzw. des Landes Mecklenburg- Vorpommern an den hiesigen Schiffbauunternehmen maßgeblich (bitte umfassend erläutern)? Die Grundprinzipen von Privateigentum, individueller Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortlichkeit sowie die Gewährleistung von Wettbewerbsfreiheit, Rechtssicherheit und sozialem Frieden durch eine staatliche Rahmenordnung sind aus Sicht der Landes- regierung notwendige Voraussetzungen für eine erfolgreiche soziale Marktwirtschaft. Diesen Grundsätzen entsprechend sollen staatliche Beteiligungen an privaten Unternehmen grundsätzlich nicht erfolgen. Sie sind im Übrigen aus Sicht der Landesregierung auch kein taugliches Mittel, um dauerhaft wettbewerbsfähige Wirtschaftsstrukturen zu erreichen.