Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Februar 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/248 6. Wahlperiode 14.02.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE Nässebedingte Schäden in der Landwirtschaft und ANTWORT der Landesregierung Ich nehme Bezug auf die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage 6/33 „Nässebedingte Schäden in der Landwirtschaft“ und den damaligen Verweis, dass qualifizierte Aussagen zur finanziellen Situation der Betriebe bis hin zur Einschätzbarkeit der Existenzgefährdungslage erst voraussichtlich zum Jahresende 2011 im Zuge der regulären Betriebszweigauswertung möglich sein werden. 1. Welche neuen Erkenntnisse über nässebedingte Schäden und Ertrags- ausfälle in der Landwirtschaft hat die Landesregierung bisher auf welcher Grundlage gewonnen? 2. Wie wird die Existenzgefährdung, der von den Extremniederschlägen betroffenen Betriebe heute eingeschätzt? 3. Welche Folgen der Nässeschäden sieht die Landesregierung bezüglich der Tierbestände und der Produktionsprofile sowie der Beschäftigtenzahlen in den betroffenen Betrieben? 4. Welche Maßnahmen bereitet die Landesregierung zur Unterstützung dieser Betriebe vor, welche Regelungen sind vorgesehen und wie sollen sie umgesetzt werden? Drucksache 6/248 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Fragen 1 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen keine neuen Erkenntnisse gegenüber der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 03.11.2011 auf LT-Drs. 6/33 vor. Danach lassen sich die endgültigen finanziellen Auswirkungen erst Mitte des Jahres 2012 abschließend bewerten, wenn die geprüften Jahresergebnisse der Landwirtschaftsbetriebe vorliegen. Die relativ geringe Inanspruchnahme vorhandener Hilfsmaßnahmen (siehe Antwort zu Frage 5 sowie die weitgehend stabile Entwicklung der Tierbestandszahlen im Rinderbereich - zwischen Mai und November 2011 nahmen die Rinderbestände um nur 1,3 Prozent ab (Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern) - sind jedoch ein Indiz dafür, dass sich die Situation der Landwirtschaft nicht so dramatisch darstellt, wie ursprünglich zu befürchten war. 5. Wie wurden die in den Antworten zu den Fragen 2a), 5 und 6 der o. g. Kleinen Anfrage 6/33 erwähnten Hilfsmaßnahmen der Landesregierung bisher in Anspruch genommen? a) Pachtstundungen: Von der Landgesellschaft wurden bislang 41 Pachtstundungsanträge genehmigt. 30 Genehmigungen betreffen reine Landesflächen (4.990 Hektar) und 11 Genehmigungen betreffen Flächen der Landgesellschaft (313 Hektar). Der zur Stundung bewilligte Pachtzins beläuft sich auf rund 333.000 Euro, von denen rund 305.000 Euro dem Land und rund 28.000 Euro der Landgesellschaft geschuldet werden. Die Differenz aus den ehemals beantragten Stundungen und den bewilligten Stundungen ergibt sich unter anderem aus Antragsrücknahmen und Flächenveränderungen. b) Stundung von Darlehenstilgungsraten: Für 37 Vorgänge wurden die Leistungsraten öffentlicher Darlehen in Höhe von insgesamt rund 300.000 Euro gestundet. Die Stundungen halten sich damit im Normalmaß der Vorjahre. c) Inanspruchnahme von Bürgschaften: Bislang wurden keine Anträge auf Gewährung einer Bürgschaft gestellt. d) Stundung von Steuerzahlungen: Zum Umfang beantragter und gewährter Steuerstundungen kann keine Aussage getroffen werden. Statistische Erhebungen werden hierzu durch die Finanzämter nicht geführt. e) Anträge auf Liquiditätshilfen bei der Rentenbank: Für Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern wurden durch die Landwirtschaftliche Rentenbank insgesamt zehn Liquiditätshilfedarlehen zugesagt, davon neun im Jahr 2011 und ein Darlehen im Januar 2012. Das Gesamtvolumen beträgt 1.960.900 Euro.