Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Januar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2558 6. Wahlperiode 03.01.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politische Kriminalität Links - September 2013 und ANTWORT der Landesregierung Wie viele Straftaten wurden für den o. g. Monat polizeilich bekannt, die der politischen Kriminalität Links zugeordnet werden (bitte jeweils mit Tag/Zeitraum, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Straftatbestand, ermittelten Tatverdächtigen, Ermittlungs- und Strafverfahren aufführen)? Für den Monat September 2013 wurden sieben Straftaten polizeilich bekannt, die der Politisch motivierten Kriminalität - Links zugeordnet werden. 1. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch Am 09.09.2013 wurde durch unbekannte Tatverdächtige auf der Facebook-Seite der Antifa-Teterow ein Bild eingestellt, auf dem eine unbekannte Person ein offenbar zuvor entwendetes Wahlplakat der NPD verbrennt. 2. Bedrohung gemäß § 241 Strafgesetzbuch Am 12.09.2013 wurde in 18055 Rostock durch maskierte unbekannte Tatverdächtige ein Plakatierungstrupp der NPD mit den Worten bedroht: „Wir schlagen euch alle tot!“. Ein unbekannter Tatverdächtiger hob einen Stein auf und deutete einen Wurf auf ein mit einer Person besetztes Fahrzeug der Gruppe der Geschädigten an, ohne diesen jedoch auszu- führen. Drucksache 6/2558 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 13.09.2013 wurden in 17166 Teterow in einem Tunnel durch unbekannte Tatverdäch- tige Schriftzüge wie: „YA Bast!m AFA, No Passaran, No Nazis, AFA TET, Nazis raus, NPD go home, fuck of Nazis und FCK NZS“ geschmiert. 4. Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch Am 14.09.2013 wurde in 19055 Schwerin durch einen bekannten Tatverdächtigen vor dem Club „Komplex“ der Geschädigte tätlich angegriffen und dabei leicht im Gesicht verletzt. 5. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 19.09.2013 wurde in 18055 Rostock durch einen bekannten Tatverdächtigen während einer Veranstaltung der Bürgerbewegung „Pro Deutschland“ zur Bundestagswahl der Redner mit einer Tomate beworfen. 6. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz Am 19.09.2013 wurde in 19055 Schwerin durch drei bekannte Tatverdächtige mittels eines Verstärkers eine Rückkopplung erzeugt, durch die ein massiver Lärmpegel entstand, so dass eine ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung der Bürgerbewegung „Pro Deutschland“ nicht möglich war. 7. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 19.09.2013 wurden in 19055 Schwerin durch vier bekannte Tatverdächtige mittels Mikrofon, Verstärker und Lautsprecher anlässlich einer Versammlung der Bürgerbewe- gung „Pro Deutschland“ eingesetzte Polizeivollzugsbeamte durch einen massiven Lärmpegel geschädigt.