Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Januar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2559 6. Wahlperiode 03.01.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politische Kriminalität Links - Oktober 2013 und ANTWORT der Landesregierung Wie viele Straftaten wurden für den o. g. Monat polizeilich bekannt, die der politischen Kriminalität Links zugeordnet werden (bitte jeweils mit Tag/Zeitraum, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Straftatbestand, ermittelten Tatverdächtigen, Ermittlungs- und Strafverfahren aufführen)? Für den Monat Oktober 2013 wurden acht Straftaten polizeilich bekannt, die der Politisch motivierten Kriminalität - Links zugeordnet werden. 1. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 03.10.2013 wurden in 17159 Dargun durch unbekannte Tatverdächtige am ehemaligen Konsum ein durchgestrichenes Hakenkreuz und die Buchstaben „AFA“ geschmiert. 2. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 07.10.2013 wurden in 17489 Greifswald durch unbekannte Tatverdächtige mittels schwarzer Farbe die Worte „Rote Antifa Nord Ost“ und „Nazis jagen“ sowie eine Sichel und ein Hammer gesprüht. 3. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 04.10.2013 wurden in 17489 Greifswald durch unbekannte Tatverdächtige mittels schwarzer Farbe die Worte „Rote Antifa Nord Ost“ sowie „Nazis jagen“ gesprüht. Drucksache 6/2559 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 4. Verleumdung gemäß § 187 Strafgesetzbuch Am 18.10.2013 wurden in 18057 Rostock durch unbekannte Tatverdächtige in der Universität Rostock Flyer ausgelegt, auf denen Dozenten namentlich mit Bild benannt sind, welche dem "rechten Lager" zugeordnet werden. Die Flyer sind gezeichnet mit „Kritische Uni Rostock“. 5. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 17.10.2013 wurden in 19053 Schwerin durch unbekannte Tatverdächtige die Außen- wände des Geschäfts TONSBERG mit Antifazeichen sowie den Buchstaben „NAZI SCHWeINe“ beschmiert. 6. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 17.10.2013 wurden in 23936 Grevesmühlen durch unbekannte Tatverdächtige der Außenzaun des „Thinghauses“ sowie ein Plakat der NPD mit weißer Farbe beschmiert. 7. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 19.10.2013 wurde in 17489 Greifswald aus einer vierköpfigen Personengruppe heraus ein Geschädigter als Nazi beschimpft und durch einen Faustschlag am Auge verletzt. 8. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 27.10.2013 wurde in 19055 Schwerin ein Geschädigter nach einer verbalen Auseinan- dersetzung vor dem Club „Komplex“ körperlich angegriffen. Es konnten drei Tatverdächtige ermittelt werden.