Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Januar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2574 6. Wahlperiode 08.01.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Finanzierung der Schulsozialarbeit im Jahr 2014 und ANTWORT der Landesregierung Die Finanzierung der Schulsozialarbeitsprojekte über das Bildungs- und Teilhabepaket läuft Ende 2013 aus. Eine Weiterführung dieser Projekte darüber hinaus ist den Landkreisen und kreisfreien Städten laut Protokoll- notiz zum Bildungs- und Teilhabepaket aus freiwerdenden Mitteln der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung möglich, deren Finanzierung ab 01.01.2014 vollständig vom Bund getragen wird. 1. In welcher Höhe werden in Mecklenburg-Vorpommern Mittel aus dem Bildungs- und Teil-habepaket für den Einsatz von Schulsozial- arbeiterinnen/Schulsozialarbeiter verausgabt (bitte die Mittel für die Jahre 2012 und 2013 geordnet nach Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen)? Gemäß § 11 Absatz 2 und 5 des Gesetzes zur Änderung Landesausführungsgesetzes SGB II (AG-SGB II) erhalten die kommunalen Träger vom Land Mecklenburg-Vorpommern aus der Bundesbeteiligung nach § 46 Absatz 5 und 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in den Jahren 2012 und 2013 jeweils einen Betrag von zwei Millionen Euro für Schulsozialarbeit. Diese verteilen sich auf die kommunalen Träger wie folgt: Drucksache 6/2574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Haushaltsjahr 2012: Kreisfreie Stadt/Landkreis Plan in Euro Ist in Euro Hansestadt Rostock 252.978,00 250.778,31 Landeshauptstadt Schwerin 111.389,54 111.389,54 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 327.970,08 327.970,08 Landkreis Rostock 262.889,26 262.889,26 Landkreis Vorpommern-Rügen 270.074,14 270.074,14 Landkreis Vorpommern-Greifswald 303.937,64 276.441,16 Landkreis Nordwestmecklenburg 200.735,33 173.985,14 Landkreis Ludwigslust-Parchim 270.026,02 270.026,02 Die in 2012 nicht verausgabten Mittel der Hansestadt Rostock (2.199,69 Euro) und der Landkreise Vorpommern-Greifswald (27.496,48 Euro) und Nordwestmecklenburg (26.750,19 Euro) sind durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales in das Haushaltsjahr 2013 übertragen und durch die Hansestadt Rostock und die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Nordwestmecklenburg im Jahr 2013 für Personalkosten- zuschüsse der Schulsozialarbeit verausgabt worden. Haushaltsjahr 2013: Kreisfreie Stadt/Landkreis Plan in Euro Ist in Euro Hansestadt Rostock 260.991,48 260.991,48 Landeshauptstadt Schwerin 113.176,34 113.176,34 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 324.568,69 324.568,69 Landkreis Rostock 262.015,70 262.015,70 Landkreis Vorpommern-Rügen 266.691,85 266.691,85 Landkreis Vorpommern-Greifswald 303.630,94 298.248,57 Landkreis Nordwestmecklenburg 200.436,55 200.436,55 Landkreis Ludwigslust-Parchim 268.488,44 268.488,44 Die in 2013 nicht abgerufenen Mittel des Landkreises Vorpommern-Greifswald (5.382,37 Euro) werden durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales in das Haushaltsjahr 2014 übertragen und können durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald im Jahr 2014 abgerufen und für Personalkostenzuschüsse der Schulsozialarbeit verausgabt werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2574 3 2. Wie viele Stellen werden mit den unter Frage 1 erfragten Mitteln gefördert und wie viele Personen besetzen diese Stellen (bitte für die Jahre 2012 und 2013 geordnet nach Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen)? Kreisfreie Stadt/Landkreis 2012 2013 Stellen Personen Stellen Personen Hansestadt Rostock 7,875 8 6,875 7 Landeshauptstadt Schwerin 3 4 3 3 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 15 16 12 13 Landkreis Rostock 12 15 11 11 Landkreis Vorpommern-Rügen 9 9 9 9 Landkreis Vorpommern-Greifswald 11 14 11 14 Landkreis Nordwestmecklenburg 7 9 9 10 Landkreis Ludwigslust-Parchim 12 14 10 10 3. Wie viele Mittel verausgaben die Landkreise und kreisfreien Städte für die Kofinanzierung (25 %) der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in den Jahren 2012 und 2013? Im Jahr 2012 wurden 45 % der Nettoausgaben, die in der entsprechenden Statistik des Statistischen Amtes für das Jahr 2010 ausgewiesen waren, durch den Bund erstattet. Die für das Jahr 2012 in der entsprechenden Statistik des Statistischen Amtes ausgewiesenen Nettoausgaben abzüglich der Bundeserstattung für die einzelnen örtlichen Träger der Sozialhilfe ergeben die durch die örtlichen Träger der Sozialhilfe für die Kofinanzierung aufgewendeten Mittel. Diese betrugen im Jahr 2012 in Euro: Hansestadt Rostock 6.059.021 Stadt Schwerin 3.387.215 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 5.004.202 Landkreis Rostock 3.399.122 Landkreis Vorpommern-Rügen 3.861.977 Landkreis Nordwestmecklenburg 3.266.345 Landkreis Vorpommern-Greifswald 4.699.159 Landkreis Ludwigslust-Parchim 4.122.678 Mecklenburg-Vorpommern 33.799.719 Quelle: Statistisches Amt, Stand: 13.September 2013 Im Jahr 2013 werden 75 % der für 2013 nachgewiesenen Nettoausgaben durch den Bund erstattet. Bisher wurden erst die ersten drei Quartale durch die örtlichen Träger der Sozialhilfe abgerechnet, so dass vor Mitte Mai 2014 (Termin der Jahresabrechnung) keine gesicherte Aussage für das Jahr 2013 erfolgen kann. Drucksache 6/2574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 In den ersten drei Quartalen des Jahres 2013 (also vom 1. Januar bis zum 30. September 2013) haben die örtlichen Träger der Sozialhilfe vorbehaltlich noch zu erfolgender Verrechnungen die folgenden Summen zur Kofinanzierung aufgewendet: Hansestadt Rostock 2.795.403 Stadt Schwerin 1.265.667 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 2.209.430 Landkreis Rostock 1.568.174 Landkreis Vorpommern-Rügen 1.483.016 Landkreis Nordwestmecklenburg 1.364.834 Landkreis Vorpommern-Greifswald 2.034.871 Landkreis Ludwigslust-Parchim 1.790.638 Mecklenburg-Vorpommern 14.512.033 Stand: 17.Dezember 2013 4. Aus welchen Landkreisen und kreisfreien Städten sind der Landes- regierung Signale bekannt, Schulsozialarbeit im Jahr 2014 aus ehe- maligen Grundsicherungsmitteln zu finanzieren? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 5. Aus welchen Landkreisen und kreisfreien Städten sind der Landes- regierung Signale bekannt, Schulsozialarbeit im Jahr 2014 aus aufge- sparten bzw. nicht aufgebrauchten Mitteln des Bildungs- und Teil- habepaketes zu finanzieren? Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat Ende August 2013 die Kommunen gebeten mitzuteilen, ob die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe planen, ab 2014 für die Finanzierung der Schulsozialarbeit unverbrauchte Mittel aus den Jahren 2011 und 2012 des Bildungs- und Teilhabepaketes einzusetzen. Folgende Planung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt bekannt: Die Hansestadt Rostock plant, in den Jahren 2014 bis 2020 jeweils 6 Stellen mit einem Mittelvolumen von jährlich 256400 Euro zu finanzieren. Die Landeshauptstadt Schwerin plant, in den Jahren 2014 bis 2016 jeweils 3 Stellen mit einem Mittelvolumen von 111.000 Euro (2014), 113.000 Euro (2015) und 115.000 Euro (2016) zu finanzieren. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2574 5 Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte plant, im Jahr 2014 59 Stellen mit einem Mittelvolumen von 1.975.000 Mio. Euro zu finanzieren. Der Landkreis Rostock plant, in den Jahren 2014 bis 2017 jeweils 12 Stellen mit einem Mittelvolumen von 380.000 Euro (2014), 388.000 Euro (2015), 396.000 Euro (2016) und 400.000 Euro (2017) zu finanzieren. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald plant, im Jahr 2014 17 Stellen mit einem Mittelvolumen von 605.000 Euro zu finanzieren. Der Landkreis Nordwestmecklenburg plant, in den Jahren 2014 bis 2019 jeweils 9 Stellen mit einem Mittelvolumen von jährlich 268.500 Euro zu finanzieren. Aus den Landkreisen Vorpommern-Rügen und Ludwigslust-Parchim liegen keine Erkenntnisse zum Einsatz von unverbrauchten Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaktes vor. 6. Wie viele Stellen mit welcher Stundenhöhe werden 2014 aus Rest- mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes gefördert (bitte nach Land- kreisen und kreisfreien Städten sowie Ein-satz nach Schulart unter- scheiden)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 7. Wie ist der Verhandlungsstand bezüglich der Restmittel des Bildungs- und Teilhabe-paketes auf Bundesebene? Die Gespräche sind nach Kenntnis der Landesregierung noch nicht abgeschlossen. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder haben auf der 90. Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 27./28. November 2013 unter anderem die Absicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), seine Forderung eines nachträglichen Ausgleichs für in 2012 für Bildung- und Teilhabeleistungen gemäß § 28 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) geleistete Zahlungen gegen die Länder im Wege der Verrechnung durchzusetzen, ausdrücklich zurückgewiesen. Außerdem wurde das BMAS aufgefordert, die Bundesbeteili- gung an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 46 Absatz 5 und 6 SGB II im gesetzlich vorgesehenen Umfang zu erbringen. Drucksache 6/2574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 8. Bis wann können die Restmittel des Bildungs- und Teilhabepaketes für die Kofinanzierung der Schulsozialarbeiterinnen/ Schulsozial- arbeiter auf kommunaler Ebene eingesetzt werden? Mittel aus der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung, die der mittelbaren Refinanzierung der kommunalen Ausgaben für Bildung und Teilhabe dienen, sind gemäß Landesausführungsgesetz SGB II für Bildung und Teilhabe zweckgebunden zu verwenden. In den Jahren 2011 bis 2013 nicht verausgabte Mittel sind in das jeweilige Folgejahr zu übertragen, bis sie zweckentsprechend eingesetzt sind. Hierzu zählt auch der Einsatz für Schulsozialarbeit. Eine Kofinanzierung von ESF-geförderten Stellen für Schulsozialarbeit ist hierbei nicht zulässig.