Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Januar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2575 6. Wahlperiode 06.01.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Inanspruchnahme von Betreuungsgeld und ANTWORT der Landesregierung Das Betreuungsgeldgesetz vom 15. Februar 2013 trat am 1. August 2013 in Kraft. Seitdem kann das Betreuungsgeld für Kinder mit Geburtsdatum nach dem 31. Juli 2012 grundsätzlich ab dem 15. bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats bezogen werden, wenn für sie keine frühkindliche Betreuung in öffentlich bereitgestellten Tageseinrichtungen oder Kindertagespflegeeinrichtungen in Anspruch genommen wird. Derzeit beträgt das Betreuungsgeld pro Kind 100 Euro monatlich, ab dem 1. August 2014 sollen pro Kind 150 Euro monatlich gewährt werden. 1. Wie viele Anträge auf Betreuungsgeld liegen derzeit in Mecklenburg- Vorpommern vor? Es liegen derzeit 681 Anträge vor. Drucksache 6/2575 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Familien mit Kindern in Mecklenburg-Vorpommern haben bisher Betreuungsgeld in Anspruch genommen (bitte nach Landkreise, kreisfreien Städten, Anzahl der Kinder, Familienstand der Eltern und Staatsangehörigkeit unterscheiden)? Die Anzahl der Antragstellenden bei bewilligten Anträgen teilt sich nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem Familienstand wie folgt auf: Landkreis/kreisfreie Stadt Bewilligt Familienstand Bewilligt Ludwigslust-Parchim 79 verheiratet 283 Mecklenburgische Seenplatte 86 ledig 196 Nordwestmecklenburg 62 geschieden 13 Landkreis Rostock 58 verwitwet 1 Vorpommern-Greifswald 70 Gesamt 493 Vorpommern-Rügen 62 Rostock 45 Schwerin 31 Gesamt 493 25 davon haben eine ausländische Staatsbürgerschaft (EU/Europäischer Wirtschaftsraum inklusive). Die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder beträgt im Durchschnitt 2,02. 3. Wie viele Alleinerziehende sind unter den bisherigen Antragstellerinnen /Antragsteller und Bezieherinnen/Bezieher des Betreuungsgeldes ? Es sind 216 Alleinerziehende unter den bisherigen Antragstellerinnen/Antragstellern und 141 Alleinerziehende unter den Bezieherinnen/Beziehern von Betreuungsgeld. 4. Wie lassen sich die antragstellenden Familien sozialstrukturell einordnen (bitte nach Erwerbstätigkeit und Berufsstatus der Eltern unterscheiden )? Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor, da diese Angaben bei der Antragstellung nicht erhoben werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2575 3 5. Für welchen Bezugszeitraum haben die Familien das Betreuungsgeld beantragt? Den Antragstellenden wurde Betreuungsgeld für Bezugsmonate wie folgt gewährt: Bezugsmonate 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 16 17 18 19 20 21 22 Summe Bewilligt 19 17 11 27 16 15 9 10 14 75 9 19 5 2 2 1 1 15 5 221 493 6. Wie viele Familien haben während des Zeitraums der Beantragung des Betreuungsgeldes eine Kinderbetreuung in Anspruch genommen (bitte nach Art und Umfang der Kinderbetreuung unterscheiden)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Eine Abfrage zur Betreuung im Antrag dient lediglich der Bewertung, ob Betreuungsgeld zusteht. 7. Werden die Kinder zeitweise oder ständig von der antragstellenden Person im eigenen Haushalt betreut? Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor, da diese Angaben bei der Antragstellung nicht erhoben werden. 8. Wie viele Erziehungsberechtigte haben ihre Tätigkeit während des Bezugs des Betreuungsgeldes unterbrochen? Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor, da die Unterbrechung einer Tätigkeit keine Anspruchsvoraussetzung ist.