Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Januar 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2576 6. Wahlperiode 06.01.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Finanzierung von Eltern-Kind-Zentren und Familienzentren und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung In Mecklenburg-Vorpommern existiert eine Vielzahl von niedrigschwelligen Angeboten zur Bildung, Beratung, Begleitung, Begegnung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen und deren Familien, die in regional tätigen Einrichtungen in Trägerschaft von Vereinen oder Verbänden vorgehalten werden. Diese Einrichtungen wurden und werden unter verschiedenen Bezeichnungen in unterschiedlicher Organisationsform im Land betrieben. Genannt seien hier: Multifunktionales Familienzentrum, Familienzentrum, Familienhilfezentrum, ElternKind -Zentrum, Haus der Familie, Mehrgenerationshaus. Die Landesregierung stützt sich zu der Beantwortung nachfolgender Fragen auf die Erkenntnisse, die im Zusammenhang mit der Förderung nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Familienzentren“ vom 4. Dezember 2001 vorliegen. Drucksache 6/2576 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie viele Eltern-Kind-Zentren bzw. Familienzentren gibt es in Mecklenburg-Vorpommern und wo befinden sich diese (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Die Landesregierung fördert in Mecklenburg-Vorpommern zehn Familienzentren und drei Eltern-Kind-Zentren (Stand: 20. Dezember 2013). Kreisfreie Städte und Landkreise Anzahl der Familienzentren Eltern-Kind-Zentren Hansestadt Rostock Landeshauptstadt Schwerin Ludwigslust-Parchim 3 Mecklenburgische Seenplatte 2 Nordwestmecklenburg Rostock 1 Vorpommern-Greifswald 3 3 Vorpommern-Rügen 1 2. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der Eltern-Kind-Zentren bzw. Familienzentren? Familienzentren tragen mit ihren Konzepten der Bildung, Beratung, Begleitung, Begegnung und Betreuung dazu bei, das Selbsthilfepotenzial der Familienmitglieder zu stärken, leisten generationsübergreifende und -verbindende Arbeit, unterstützen Familienmitglieder bei der Wahrnehmung ihrer Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben und leisten einen innovativen Beitrag zur Anpassung der sozialen Infrastruktur an veränderte familiäre Bedarfe. Mit den Angebotssegmenten der Familienbildung, -unterstützung und -förderung und insbesondere in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen und Schulen entstehen bedarfsgerechte und niedrigschwellige Zugänge. Mit dem Anschluss an zusätzliche regionale Angebote und eingebettet in lokale Strukturen ist ein breitgefächertes Unterstützungssystem aufgebaut worden, das Familien fördert und aktivierende Impulse im Gemeinwesen setzt. In den letzten Jahren haben sich eine Vielzahl von Familienzentren strukturell und inhaltlich entsprechend der regionalen Bedarfe neue Schwerpunkte gesetzt und sich zum Beispiel zu Familienbildungseinrichtungen oder Mehrgenerationenhäusern entwickelt. Die Familienzentren und Multifunktionalen Familienzentren sind neben den Mehrgenerationenhäusern , den Familienbildungseinrichtungen, den Eltern-Kind-Zentren, den Kindertageseinrichtungen und Schulen fester Bestandteil der familienunterstützenden Strukturen in unserem Land. Sie haben sich mit ihren Angeboten in den kommunalen Strukturen fest etabliert und leisten bereits seit Anfang der 90iger Jahre einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der regionalen Lebensbedingungen von Familien. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2576 3 Die Landesregierung wertschätzt und begleitet die Arbeit dieser Einrichtungen von Beginn an. So werden zum Beispiel landesweit fachliche Austausche, Fort- und Weiterbildung, öffentliche Präsentation und Weiterentwicklung der Qualität der Tätigkeit unterstützt. 3. Erhalten Eltern-Kind-Zentren bzw. Familienzentren finanzielle Zuwendungen durch das Land? Wenn ja, a) aus welchen Finanzierungsquellen, b) in welcher Höhe, c) seit wann und für welche Zwecke? Zu a) Multifunktionale Familienzentren und Familienzentren erhalten finanzielle Zuwendungen durch das Land nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Familienzentren “ vom 4. Dezember 2001 aus dem Einzelplan 10, Kapitel 1019 „Familienpolitik“, MG (Maßnahmegruppe) 01 „Familienförderung“, Titel 684.15 „Zuschüsse an Vereine und Verbände sowie an soziale oder ähnliche Einrichtungen zur Förderung der Familienarbeit“. Eltern-Kind-Zentren können finanzielle Zuwendungen im Wege einer Projektförderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aus diesem Titel erhalten. Zu b) und c) Nach der oben genannten Richtlinie können multifunktionale Familienzentren jeweils für Personal- und Sachausgaben einen Zuschuss bis zur Höhe von einem Drittel der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben, maximal in Höhe von 15 000 Euro, erhalten, wenn diese bestimmte strukturelle Voraussetzungen erfüllen und inhaltlich definierte Qualitätsansprüche sicherstellen. In der Regel ist diese Förderung auf drei Jahre begrenzt; in begründeten Fällen ist eine weitere Förderung möglich. Diese ist auf 12 500 Euro begrenzt. Für den Aufbau eines Familienzentrums kann zur Ausstattung ein Zuschuss bis zur Höhe von 5.000 Euro gewährt werden. Weiterhin können familienfördernde Projekte in Familienzentren gefördert werden. Multifunktionale Familienzentren und Familienzentren sowie deren Projekte werden seit Anfang der 90iger Jahre und Eltern-Kind-Zentren seit 2011 seitens der Landesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert. Drucksache 6/2576 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. In welcher Höhe und an welchen Standorten erfolgte die Finanzierung dieser Zentren auch mit Mitteln aus dem KiföG M-V? Eine Landesförderung von Familienzentren nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) erfolgt nicht. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe des Landkreises Vorpommern-Greifswald fördert die in der Antwort zu Frage 1 genannten drei Eltern-Kind-Zentren (Torgelow, Pasewalk, Eggesin) insgesamt mit 43.610 Euro aus Mitteln des KiföG M-V. 5. Welche Änderungen zur Finanzierung der Eltern-Kind-Zentren bzw. Familienzentren anteilig über das KiföG M-V sind seit Inkrafttreten des neuen KiföG M-V zum 01.08.2013 eingetreten? Derartige Änderungen enthält das neue KiföG nicht. 6. In welcher Höhe besteht derzeit eine weitere Förderung der ElternKind -Zentren bzw. der Familienzentren über das KiföG M-V bzw. inwieweit ist eine solche Förderung weiter vorgesehen? Siehe Antwort zu Frage 4. 7. In welcher Form und in welcher Höhe wird das Land die Eltern-KindZentren bzw. Familienzentren künftig unterstützen? Multifunktionale Familienzentren und Familienzentren können weiterhin anteilige Personalund Sachkosten sowie Projektförderung nach der vorgenannten „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Familienzentren“ im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erhalten. Eltern-Kind-Zentren können ebenfalls anteilige Personal- und Sachkosten im Wege einer Projektförderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erhalten.